Schülerbeförderung für die Hedwig-Schule Lippstadt

Stadt Lippstadt

Schülerbeförderung für die Hedwig-Schule Lippstadt.
— Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung- für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: S-LIPS-FD.10-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung für die Hedwig-Schule Lippstadt. — Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung- für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Soest 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lippstadt
Postanschrift: Ostwall 1
Postleitzahl: 59555
Postort: Lippstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.lippstadt.de 🌏
E-Mail: verena.schulte-stratmann@stadt-lippstadt.de 📧
Telefon: +49 2941980359 📞
Fax: +49 294198078359 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LIPS-FD.10-2018-0002 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LIPS-FD.10-2018-0002 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-203458
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung für die Hedwig-Schule Lippstadt.
— Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung- für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022.
Die Ausschreibung umfasst die schultägliche Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs der Hedwig-Schule
— Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung- St.-Hedwig-Straße 24, 59557 Lippstadt zum Schuljahresbeginn 2018/2019 ab dem 1.8.2018 für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022.
Der Einzugsbereich der vorgenannten Schule umfasst neben dem Stadtgebiet Lippstadt auch die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen bzw. Warstein; eine Gesamtauflistung der derzeit anzufahrenden Adressen der Schülerinnen und Schüler sind diesem Verzeichnis beigefügt.
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Sofern ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Schule besteht und entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist es der Stadt Lippstadt im Ausnahmefall nach Abstimmung mit dem Kreis Soest möglich, Schülerinnen und Schüler außerhalb des Einzugsgebietes der Hedwig-Schule aufzunehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiet Lippstadt und die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsöffnung),
— Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— ausgefüllte Liste der Referenzen in den letzten 3 Jahren (Vordruck ist in Vergabeunterlagen enthalten),
— ausgefüllter Vordruck „Fuhrpark" und „Einsatzzentrale".
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vor einer Auftragserteilung werden folgende Erklärungen und Nachweise verlangt:
— Fahrerlaubnis der Fahrer/innen, die eingesetzt werden (Kopie),
— Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Fahrer/innen und Begleitpersonen, die eingesetzt werden, das bei Vertragsabschluss nicht älter als 1 Monat sein darf (Original),
— Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird. Dies darf bei Vertragsabschluss nicht älter als 1 Monat sein (Kopie),
— Jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie),
— Nachweis einer KfZ-Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie),
— Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO), das zum Einsatz kommen soll (Kopie).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-LIPS-FD.10-2018-0002 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lippstadt, Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@stadt-lippstadt.de 📧
Land: Soest 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster -Vergabekammer Westfalen-
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 090-203458 (2018-05-09)