Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung. Der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten. Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 18 VgV 001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung.
Der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten.
Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung.
Der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten.
Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gera, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-21 📅
Datum des Beginns: 2018-08-13 📅
Datum des Endes: 2020-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 056-123975
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung.
Der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten.
Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule Weida und zurück.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 6 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zur „Schule an der Weida“, Gräfenbrücker Straße 6a in 07570 Weida und zurück.
Davon ist ein Schüler im Kindersitz zu befördern, Rollstuhl ist mitzuführen.
Fahrstrecke: 48 km/Tag. Für die Beförderung ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option)
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. LZ: 31.8.2020 – 23.7.2021
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Grundschule Saarbachtal und Debschwitzer Regelschule und zurück
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers in Gera zur Grundschule Saarbachtal, Scheubengrobsdorfer Straße 65a in 07548 Gera und zurück.
Fahrstrecke: 14 km / Tag
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers in Gera zur Debschwitzer Regelschule, Darwinstraße 9 in 07548 Gera und zurück.
Fahrstrecke: 5 km / Tag
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule Röpsen und zurück
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von Schafpreskeln, 07557 Gera zur Staatlich anerkannten Förderschule, Röpsen Nr. 7 in 07554 Gera und zurück
Fahrstrecke: 32 km/Tag
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von der Wohnanschrift in Gera zur Staatlich anerkannten Förderschule, Röpsen Nr. 7 in 07554 Gera und zurück
Fahrstrecke: 12 km/Tag
Für die Beförderung dieses Schülers ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf und zurück
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 3 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Fahrstrecke: 52 km/Tag
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 2 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Davon ist ein Schüler im Rollstuhl zu transportieren. Rollstuhl feststehend, Beförderung mit AMF kraftknotenkompatiblen System.
Beförderung von 2 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Davon ist ein Schüler im Rollstuhl zu transportieren. Rollstuhl feststehend, Beförderung mit AMF kraftknotenkompatiblen System.
Fahrstrecke: 50 km/Tag. Für die Beförderung ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Regenbogenschule Altenburg und zurück.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 2 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Regenbogenschule Altenburg“, Otto-Dix-Straße 46 in 04600 Altenburg.
Fahrstrecke: 94 km/Tag. Für die Beförderung ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fahrstrecke Gera – Weida – Gera
Fahrstrecke innerhalb des Stadtgebietes Gera
Fahrstrecke Gera – Hermsdorf – Gera
Fahrstrecke Gera – Altenburg – Gera
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
— Bei Kraftomnibussen: Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung für Linien- bzw.Gelegenheitsverkehr mit KOM,
— Eigenerklärung, dass das einzusetzende Fahrpersonal eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18.8.1998 (BGBl. I S. 2214) besitzt,
— Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise(Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise(Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR je Sach-und Personenschaden,
— Nachweis der aktuellen Kfz-Haftpflichtversicherung für die einzusetzenden Fahrzeuge, bei Neuanschaffung vor Vertragsbeginn spätestens zu diesem Zeitpunkt,
— Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen,
— Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den aktuellen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen. Dies betrifft insbesondere die eingesetzten Kindersitze, Rampen, Hubbühnen. Die.
Zur Beförderung von Rollstühlen eingesetzten Fahrzeuge haben der DIN 75078-2 zu entsprechen. Eine im Fahrzeug fest verbaute Kopfstütze muss bei Bedarf vorhanden sein;
— Angabe zur Größe des Fuhrparks bzw. zu Ersatzfahrzeugen,
— Nachweis über ausreichende Sitzplatzkapazität
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Zur Durchführung der Leistungen sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten: Personenbeförderungsgesetz, BO Kraft, StVZO, StVO, BkrFQG, Fahrerlaubnisverordnung und Freistellungsverordnung zur Personenbeförderung.
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vor dem Leistungsbeginn vorzulegen:
— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV),
— Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird (nicht älter als 1 Monat – in Kopie),
— erweitertes polizeil. Führungszeugnis bzw. ein Führungszeugnis nach § 72a Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 30a Abs. 1 BZRG für die einzusetzenden Fahrer und das Begleitpersonal, das nicht älter als ein Monat sein darf (Original),
— jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie),
— Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO) für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Gera
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Raum 003
Kornmarkt 12
07545 Gera
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download als PDF-Datei auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Nummer 18 VgV 001 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download als PDF-Datei auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Nummer 18 VgV 001 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit wir Sie über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informieren können. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten. Fragen beteiligter Bieter zum Vergabeverfahren sowie die Antworten der Vergabestelle erhalten Sie als registrierter Bieter dann automatisch.
Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit wir Sie über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informieren können. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten. Fragen beteiligter Bieter zum Vergabeverfahren sowie die Antworten der Vergabestelle erhalten Sie als registrierter Bieter dann automatisch.
Ohne diese Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über etwaige spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren.
Nichtregistrierte Firmen/Bieter müssen deshalb selbstständig auf der RIB-Plattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen an der Stelle der Bekanntmachung 18 VgV 001 kontrollieren, ob etwaige Fragen und Antworten eingestellt sind (Holpflicht des Bieters; Kontrolle bis einen Tag vor Angebotsabgabe notwendig).
Nichtregistrierte Firmen/Bieter müssen deshalb selbstständig auf der RIB-Plattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen an der Stelle der Bekanntmachung 18 VgV 001 kontrollieren, ob etwaige Fragen und Antworten eingestellt sind (Holpflicht des Bieters; Kontrolle bis einen Tag vor Angebotsabgabe notwendig).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: www.thueringen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Telefon: +49 3658381621📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
Internetadresse: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 056-123975 (2018-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von behinderten und nicht behinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr nach § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) auf Schul- und Unterrichtswegen. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind daher die für die Schulen im Freistaat Thüringen festgelegten Schulzeiten. Die berechtigten Schüler sind an allen Schultagen von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück zu befördern. In den Ferien und an den schulfreien Tagen erfolgt keine Beförderung. Die Beförderung ist teilweise mit Begleitpersonal durchzuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 343 229 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule Weida undzurück.
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 6 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zur „Schule ander Weida“, Gräfenbrücker Straße 6a in 07570 Weida und zurück.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Grundschule Saarbachtal und Debschwitzer Regelschule und zurück.
Kurze Beschreibung:
Fahrstrecke: 14 km/Tag.
Fahrstrecke: 5 km/Tag.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule Röpsen und zurück.
Kurze Beschreibung:
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von Schafpreskeln, 07557 Gera zur Staatlich anerkannten Förderschule, Röpsen Nr. 7 in 07554 Gera und zurück.
Fahrstrecke: 32 km/Tag.
Beförderung von einem Schüler auf dem Schulweg von der Wohnanschrift in Gera zur Staatlich anerkannten Förderschule, Röpsen Nr. 7 in 07554 Gera und zurück.
Fahrstrecke: 12 km/Tag. Für die Beförderung dieses Schülers ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zustellen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf und zurück.
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 3 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlich regionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Fahrstrecke: 52 km/Tag.
Beförderung von 2 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlichregionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Davon ist ein Schüler im Rollstuhl zu transportieren. Rollstuhl feststehend, Beförderung mit AMF kraftknotenkompatiblen System.
Beförderung von 2 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler in Gera zum Staatlichregionalen Förderzentrum „Christophorus“ Hermsdorf, Hermann-Danz-Straße 13 in 07629 Hermsdorf und zurück. Davon ist ein Schüler im Rollstuhl zu transportieren. Rollstuhl feststehend, Beförderung mit AMF kraftknotenkompatiblen System.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fahrstrecke Gera – Weida – Gera.
Fahrstrecke innerhalb des Stadtgebietes Gera.
Fahrstrecke Gera - Hermsdorf - Gera.
Fahrstrecke Gera – Hermsdorf – Gera.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Name: Funk-Taxi-Fischer
Postanschrift: Weg der Freundschaft
Postort: Gera
Postleitzahl: 07546
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658007077📞
Land: Gera, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 55 692 EUR 💰
Name: Taxibetrieb Norbert Möller
Postanschrift: Bahnhofsplatz 7
Postleitzahl: 07545
Telefon: +49 3655519358📞
Gesamtwert des Auftrags: 26 874 EUR 💰
Postanschrift: Weg der Freundschaft 3
Gesamtwert des Auftrags: 51 930 EUR 💰
48 948 EUR 💰
70 747 EUR 💰
Name: Taxibetrieb Büchner
Postanschrift: Kurt-Keicher-Str. 37
Telefon: +49 3652269667📞
Gesamtwert des Auftrags: 89 038 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
2
6
Quelle: OJS 2018/S 140-321294 (2018-07-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 51 930 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.