Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein. Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wolfenbüttel
🏙️ Goslar
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Wolfenbüttel, Referat Schule und Sport
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Postleitzahl: 38300
Postort: Wolfenbüttel
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-wolfenbuettel.de🌏
E-Mail: vergabe@lk-wf.de📧
Telefon: +49 533184309📞
Fax: +49 533184405 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-10 📅
Datum des Beginns: 2018-08-09 📅
Datum des Endes: 2021-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 006-009249
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bieter oder Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 14
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 14
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Braunschweig aus dem gesamten Landkreisgebiet Wolfenbüttel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem gesamten Landkreisgebiet zu den Schulstandorten in Braunschweig nach folgenden Maßgaben:
Unterrichtstage: Es ist grundsätzlich (montags - freitags) für den Hin- und Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig. An der Freien Waldorfschule findet vereinzelt samstags Unterricht (ca. 5 Samstage im Schuljahr) statt.
Besonderheiten: Von den insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler werden 7 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/ Rollator angewiesen sind, befördert. Weiterhin sind 2 Begleitpersonen mit zu befördern.
Praktika: Es können ebenfalls Praktikumsfahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften aller Samtgemeinden/Einheitsgemeinden im Landkreis Wolfenbüttel einschließlich der Stadt Wolfenbüttel.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Brauschweig nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Brauschweig nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 65 - 90 Schülerinnen und Schüler.
Hinweis Das gesamte Los muss angeboten werden!!! Die Schülerinnen und Schüler der unterschiedlichen Schulen können ggfs. (unter Einhaltung der Vorgaben) in gemeinsamen Touren befördert werden.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beförderungsvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren vom 9.8.2018 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 geschlossen.
Der Beförderungsvertrag ermöglicht eine Verlängerung um max. 2 Schuljahre.
Er verlängert sich automatisch um 1 Schuljahr, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens 30. März 2021 bzw. 30. März 2022 schriftlich mitteilt, von der Verlängerungsoption keinen Gebrauch zu machen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten im Landkreis Goslar
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem gesamten Landkreisgebiet zu den Schulstandorten in Goslar nach folgenden Maßgaben:
Unterrichtstage: Es ist grundsätzlich (montags - freitags) für den Hin- und Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig.
Besonderheiten: keine.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Gemeinde Schladen-Werla.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Goslar nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Goslar nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 1 bis 4 Schülerinnen und Schüler.
Hinweis Das gesamte Los muss angeboten werden!!!
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beförderungsvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren vom 09.08.2018 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 geschlossen.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt zu den Schulstandorten in Hildesheim nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Von den insgesamt 5 Schülerinnen und Schüler wird 1 Schüler, der auf einen Rollstuhl/ Rollator angewiesen ist, befördert.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Hildesheim nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Hildesheim nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 4 - 8 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Salzgitter-Lebenstedt aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt zu den Schulstandorten in Salzgitter-Lebenstedt nach folgenden Maßgaben:
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Salzgitter nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Salzgitter nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 10 - 20 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Salzgitter-Bad aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt zu den Schulstandorten in Salzgitter-Bad nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Es können ebenfalls Praktikumsfahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 1 - 4 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Hannover aus dem gesamten Landkreisgebiet Wolfenbüttel
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem gesamten Landkreisgebiet Wolfenbüttel zu den Schulstandorten in Hannover nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Zum Teil abweichende Schulferien.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört das gesamte Landkreisgebiet Wolfenbüttel.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Hannover nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B). Da es sich bei dem Schulstandort Hannover nur um Schulen außerhalb des Landkreises handelt, können gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 8 der Satzung die zeitlichen Grenzen um bis zu 15 Minuten erhöht werden.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus der Einheitsgemeinde Cremlingen zu den Schulstandorten in Wolfenbüttel nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Es werden 4 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind, befördert. Weiterhin sind insgesamt 5 Schulwegbegleitungen mit zu befördern. Für den/die Schüler/in der Peter-Räuber-Schule mit der Lfd. Nr. 7.17 ist von dem Unternehmen eine zusätzliche Begleitperson zu stellen. (siehe hierzu Erläuterungen zur Angebotserstellung Anlage B).
Besonderheiten: Es werden 4 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind, befördert. Weiterhin sind insgesamt 5 Schulwegbegleitungen mit zu befördern. Für den/die Schüler/in der Peter-Räuber-Schule mit der Lfd. Nr. 7.17 ist von dem Unternehmen eine zusätzliche Begleitperson zu stellen. (siehe hierzu Erläuterungen zur Angebotserstellung Anlage B).
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Einheitsgemeinde Cremlingen.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten unbedingt die einschlägigen § 3 und § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B).
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 15 bis 25 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost) zu den Schulstandorten in Wolfenbüttel nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Von den insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern werden 4 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind, befördert.
Für die Schüler/innen der Peter-Räuber-Schule mit der Lfd. Nr. 8.9 und 8.19 und 8.21 sind von dem Unternehmen jeweils eine zusätzliche Begleitperson zu stellen. (siehe hierzu Erläuterungen zur Angebotserstellung Anlage B).
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: Samtgemeinde Sickte, aus der Samtgemeinde Elm-Asse nur die Gemeinden Dahlum, Kneitlingen, Schöppenstedt, Vahlberg und Uehrde sowie die Ortsteile Wolfenbüttel-Salzdahlum, Wolfenbüttel-Atzum und Wolfenbüttel-Ahlum.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: Samtgemeinde Sickte, aus der Samtgemeinde Elm-Asse nur die Gemeinden Dahlum, Kneitlingen, Schöppenstedt, Vahlberg und Uehrde sowie die Ortsteile Wolfenbüttel-Salzdahlum, Wolfenbüttel-Atzum und Wolfenbüttel-Ahlum.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die §§ 3, 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B).
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 35 bis 50 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West) zu den Schulstandorten in Wolfenbüttel nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Von den insgesamt 65 Schülerinnen und Schülern werden 4 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind, befördert. Weiterhin sind insgesamt 4 Schulwegbegleitungen mit zu befördern.
Für die Schüler/innen der Peter-Räuber-Schule mit der Lfd. Nr. 9.11, 9.20 und 9.22 ist von dem Unternehmen jeweils eine zusätzliche Begleitperson zu stellen. (siehe hierzu Erläuterungen zur Angebotserstellung Anlage B).
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: Samtgemeinde Asse nur mit den Gemeinden Denkte, Kissenbrück, Wittmar, Remlingen, Semmenstedt, Hedeper, Roklum und Winnigstedt, Gemeinde Schladen-Werla, Samtgemeinde Oderwald und die Ortsteile Wolfenbüttel-Leinde und Wolfenbüttel-Adersheim.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: Samtgemeinde Asse nur mit den Gemeinden Denkte, Kissenbrück, Wittmar, Remlingen, Semmenstedt, Hedeper, Roklum und Winnigstedt, Gemeinde Schladen-Werla, Samtgemeinde Oderwald und die Ortsteile Wolfenbüttel-Leinde und Wolfenbüttel-Adersheim.
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten die § 3 und § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B).
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 55 bis 75 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel zu den Schulstandorten in Wolfenbüttel nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Von den insgesamt 58 Schülerinnen und Schülern werden 4 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind, befördert.
Für die Schüler/innen der Peter-Räuber-Schule mit der Lfd. Nr. 10.4 ist von dem Unternehmen jeweils eine zusätzliche Begleitperson zu stellen. (siehe hierzu Erläuterungen zur Angebotserstellung Anlage B).
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: Stadtgebiet Wolfenbüttel ohne die Ortschaften Wolfenbüttel-Salzdahlum, Wolfenbüttel-Atzum, Wolfenbüttel-Ahlum, Wolfenbüttel-Leinde und Wolfenbüttel-Adersheim.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 50 bis 70 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zum Schulstandort Sickte
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung erfolgt zu dem Schulstandort Sickte nach folgenden Maßgaben:
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Gemeinde Elm-Asse, Gemeinde Cremlingen und Samtgemeinde Sickte.
Bezeichnung des Loses: Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Die Anschlussbeförderung erfolgt von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme nach folgenden Maßgaben:
Unterrichtstage: Es ist grundsätzlich (montags - freitags) für den Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig.
Besonderheiten: Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum zu den Bushaltestellen in Cramme.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Ortschaft Cramme.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 1 bis 8 Schülerinnen.
Hinweis Das gesamte Los muss angeboten werden!!! Die Schülerinnen und Schüler können ggfs. (unter Einhaltung der Vorgaben) in gemeinsamen Touren befördert werden.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zur Oberschule Söhlde im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Die Schülerbeförderung erfolgt zur Oberschule Söhlde im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Es werden nur die Bushaltestellen in den jeweiligen Ortschaften angefahren. Es können mehrere Rückfahrten notwendig sein.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 40 bis 65 Schülerinnen und Schüler.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Die Schülerbeförderung erfolgt zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt nach folgenden Maßgaben:
Besonderheiten: Es können ebenfalls Praktikumsfahrten, Projektwochen oder andere zusätzliche Fahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden. Der u.a. Fahrplan ist anzubieten und die vorgegebenen Haltestellen anzufahren.
Haltestelle Westring: Die Haltestelle Westring befindet sich beidseitig auf der Adersheimer Straße in Wolfenbüttel und wird als Haltestelle für die Schülerinnen und Schüler der IGS Henriette-Breymann genutzt. Die Bushaltestelle muss morgens mindestens 10 Minuten vor Schulbeginn angefahren werden, da die Schülerinnen und Schüler noch einen Fußweg zur Schule/von der Schule zurücklegen müssen.
Haltestelle Westring: Die Haltestelle Westring befindet sich beidseitig auf der Adersheimer Straße in Wolfenbüttel und wird als Haltestelle für die Schülerinnen und Schüler der IGS Henriette-Breymann genutzt. Die Bushaltestelle muss morgens mindestens 10 Minuten vor Schulbeginn angefahren werden, da die Schülerinnen und Schüler noch einen Fußweg zur Schule/von der Schule zurücklegen müssen.
Haltestelle Friedhof: Die Schülerinnen und Schüler der IGS Wallstraße steigen an der Bushaltestelle „Friedhof“ auf der Lindener Straße in Wolfenbüttel aus bzw. ein. Die Bushaltestelle muss morgens mindestens 10 Minuten vor Schulbeginn angefahren werden da die Schülerinnen und Schüler noch einen Fußweg zur Schule/von der Schule zurücklegen müssen.
Haltestelle Friedhof: Die Schülerinnen und Schüler der IGS Wallstraße steigen an der Bushaltestelle „Friedhof“ auf der Lindener Straße in Wolfenbüttel aus bzw. ein. Die Bushaltestelle muss morgens mindestens 10 Minuten vor Schulbeginn angefahren werden da die Schülerinnen und Schüler noch einen Fußweg zur Schule/von der Schule zurücklegen müssen.
Einzugsgebiet: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 95 bis 130 Schülerinnen und Schülern.
Hinweis: Das gesamte Los muss angeboten werden!!! Das Angebot ist auf die vorgegebene Fahrrouten (Tour 1 – Tour 6) abzugeben. Die angegebenen Abholzeiten und Kilometerangaben sind nur Richtwerte und können vom Fahrunternehmen im Rahmen der Tourenplanung unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung angepasst werden.
Hinweis: Das gesamte Los muss angeboten werden!!! Das Angebot ist auf die vorgegebene Fahrrouten (Tour 1 – Tour 6) abzugeben. Die angegebenen Abholzeiten und Kilometerangaben sind nur Richtwerte und können vom Fahrunternehmen im Rahmen der Tourenplanung unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung angepasst werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Wolfenbüttel und Braunschweig.
Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Goslar.
Landkreis Wolfenbüttel.
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt.
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter-Bad.
Landkreis Wolfenbüttel und Hannover.
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter.
Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Hildesheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Forderung von Führungszeugnissen, Führerscheinen und Kopien der Personalausweise des Fahrpersonals und der Begleitpersonen (ohne Führerschein) rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn.
Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskräfte rechtzeitig vor Leistungsbeginn.
Vorhaltung des erforderlichen Fuhrparkes rechtzeitig vor Leistungsbeginn.
Angaben zur Eintragung im Berufsregister.
Angaben zur Einhaltung der Vorgaben nach dem NTVergG.
Angabe von drei Referenznachweisen für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV und dem Beförderungsvertrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei geschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen.
Erklärung zu Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren und zur Liquidation.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV und dem Beförderungsvertrag.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Wolfenbüttel - Zentrale Eröffnungsstelle -, Bahnhofstraße 11 - Zimmer 12 -, 38300 Wolfenbüttel.
Zugelassen sind ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de übermittelte Angebote.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.
Die gesamte Bieterkommunikation wird zur Sicherstellung der Gleichbehandlung in anonymisierter Form allen registrierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sind von Rügen im Sinne von 107 Abs. 3 S. 1 GWB deutlich zu trennen. Hinsichtlich der gesetzlichen Rügeobliegenheiten wird auf Abschnitt VI.4.1 verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334/ +49 4131151335/ +49 4131151336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 006-009249 (2018-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z. B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z. B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung (Anlage A), den Erläuterungen zur Angebotserstellung (Anlage B) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage C) in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 7060692.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.
Die gesamte Bieterkommunikation wird zur Sicherstellung der Gleichbehandlung in anonymisierter Form allen registrierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sind von Rügen im Sinne von 107 Abs. 3 S. 1 GWB deutlich zu trennen. Hinsichtlich der gesetzlichen Rügeobliegenheiten wird auf Abschnitt VI.4.1 verwiesen.
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.
Die gesamte Bieterkommunikation wird zur Sicherstellung der Gleichbehandlung in anonymisierter Form allen registrierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sind von Rügen im Sinne von 107 Abs. 3 S. 1 GWB deutlich zu trennen. Hinsichtlich der gesetzlichen Rügeobliegenheiten wird auf Abschnitt VI.4.1 verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z. B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z. B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/ vorübergehende Behinderung sein.
Unterrichtstage: es ist grundsätzlich (montags – freitags) für den Hin- und Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig. An der Freien Waldorfschule findet vereinzelt samstags Unterricht (ca. 5 Samstage im Schuljahr) statt.
Besonderheiten: von den insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler werden 7 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl/ Rollator angewiesen sind, befördert. Weiterhin sind 2 Begleitpersonen mit zu befördern.
Praktika: es können ebenfalls Praktikumsfahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden.
Einzugsgebiet dieses Loses: zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften aller Samtgemeinden/Einheitsgemeinden im Landkreis Wolfenbüttel einschließlich der Stadt Wolfenbüttel
Schülerspanne: die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 65 - 90 Schülerinnen und Schüler.
Unterrichtstage: es ist grundsätzlich (montags – freitags) für den Hin- und Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig.
Besonderheiten: keine
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Gemeinde Schladen-Werla
Schülerspanne: die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 1 bis 4 Schülerinnen und Schüler.
Hinweis: das gesamte Los muss angeboten werden!!!
Unterrichtstage: Es ist grundsätzlich (montags – freitags) für den Hin- und Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von…
… 4 – 8 Schülerinnen und Schüler.
… 10 – 20 Schülerinnen und Schüler.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehören: alle Ortschaften aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Schülerspanne: Die Beförderungsleistung umfasst eine Schülerspanne von 1 – 4 Schülerinnen und Schüler.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses…
… gehört: Einheitsgemeinde Cremlingen
… gehören: Samtgemeinde Asse nur mit den Gemeinden Denkte, Kissenbrück, Wittmar, Remlingen, Semmenstedt, Hedeper, Roklum und Winnigstedt, Gemeinde Schladen-Werla, Samtgemeinde Oderwald und die Ortsteile Wolfenbüttel-Leinde und Wolfenbüttel-Adersheim
… gehören: Stadtgebiet Wolfenbüttel ohne die Ortschaften Wolfenbüttel-Salzdahlum, Wolfenbüttel-Atzum, Wolfenbüttel-Ahlum, Wolfenbüttel-Leinde und Wolfenbüttel-Adersheim
Besonderheiten: Es können ebenfalls Praktikumsfahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Gemeinde Elm-Asse, Gemeinde Cremlingen und Samtgemeinde Sickte
Beförderungszeiten: Bitte beachten Sie hinsichtlich der zumutbaren Beförderungs- und Wartezeiten unbedingt die einschlägigen § 3 und § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel (diese finden Sie in Anlage B)
Unterrichtstage: Es ist grundsätzlich (montags – freitags) für den Rückweg eine Schülerbeförderung notwendig.
Einzugsgebiet dieses Loses: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört:…
… Ortschaft Cramme
… Samtgemeinde Baddeckenstedt
Besonderheiten: Es können ebenfalls Praktikumsfahrten, Projektwochen oder andere zusätzliche Fahrten im laufenden Schuljahr notwendig werden. Der u. a. Fahrplan ist anzubieten und die vorgegebenen Haltestellen anzufahren.
Einzugsgebiet: Zum Einzugsgebiet dieses Loses gehört: Samtgemeinde Baddeckenstedt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Wolfenbüttel und Braunschweig
Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Goslar
Landkreis Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter-Bad
Landkreis Wolfenbüttel und Hannover
Landkreis Wolfenbüttel und Salzgitter
Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Hildesheim
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): entsprechend einer Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 00
Kostenkriterium (Name): entsprechend einer Bewertungsmatrix
Kostenkriterium (Gewichtung): 00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-22 📅
Name: Fa. Hübscher &Weseloh GbR
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪 Braunschweig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1329885.80 EUR 💰
Name: Altstadt-Taxi oHG
Postort: Wolfenbüttel
Land: Wolfenbüttel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 67530.70 EUR 💰
Name: Mini Car am Wald
Gesamtwert des Auftrags: 180 648 EUR 💰
Name: Minicar am Wald
Gesamtwert des Auftrags: 297470.90 EUR 💰
86 850 EUR 💰
193057.90 EUR 💰
Name: Hübscher & Weseloh GbR
Gesamtwert des Auftrags: 355583.20 EUR 💰
Name: Kleinbusbetriebe Wolf
Postort: Vechelde
Land: Peine
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1035232.70 EUR 💰
1 331 700 EUR 💰
Name: gGIS mbH
Postort: Hannover
Land: Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 914684.90 EUR 💰
48 829 EUR 💰
38 600 EUR 💰
Name: Omnibusbetriebe Fischer
Postort: Söhlde
Land: Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 311193.20 EUR 💰
869426.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
5
3
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Wolfenbüttel – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.
Die Kommunikation bezüglich des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Unklarheiten etc. zu überprüfen und etwaige Fragen unverzüglich über das o.g. Portal elektronisch mitzuteilen. Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf des Verfahrens zu unterstützen, wird um Einreichung etwaiger Fragen bis spätestens zum 30.1.2018 gebeten.