Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu diversen Schulen, Sporteinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen für das Stadtgebiet Landshut aus. Die Schülerbeförderungsleistungen werden auf drei Jahre für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens betrifft ausschließlich das Los 4 der Schülerbeförderungsleistungen.
Das Los 4 ist wie folgt definiert: Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Landshut | Schulverwaltungsamt
Postanschrift: Luitpoldstraße 29a
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amtsleitung | Frau Eva Strasser
Telefon: +49 871881642📞
E-Mail: eva.strasser@landshut.de📧
Fax: +49 871881781 📠
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-3/schulverwaltungsamt.html🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.landshut.de/vergabe_los4🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Für: Stadt Landshut | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 9118009299-38📞
E-Mail: landshut@kpmg-law.de📧
Fax: +49 9118009299-15 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.kpmg-law.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Für: Stadt Landshut | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 9118009299-38📞
E-Mail: landshut@kpmg-law.de📧
Fax: +49 9118009299-15 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.kpmg-law.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Schülerbeförderung Los 4“ der Stadt Landshut
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu diversen Schulen, Sporteinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen für das Stadtgebiet Landshut aus. Die Schülerbeförderungsleistungen werden auf drei Jahre für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens betrifft ausschließlich das Los 4 der Schülerbeförderungsleistungen.
Das Los 4 ist wie folgt definiert: Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
1️⃣
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landshut
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerbeförderung gemäß Los 4:
Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut...”
Beschreibung der Beschaffung
Schülerbeförderung gemäß Los 4:
Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-11 📅
Datum des Endes: 2021-07-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass alle erforderlichen Zulassungen und Erlaubnisse (vorbehaltlich einer etwaig noch zu beantragenden Liniengenehmigung im Auftragsfall)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung, dass alle erforderlichen Zulassungen und Erlaubnisse (vorbehaltlich einer etwaig noch zu beantragenden Liniengenehmigung im Auftragsfall) vorliegen, um die angebotenen Leistungen durchführen zu können. Die im Einzelnen vorzulegenden Belege sind im Formblatt „Angebot“ genannt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Leistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens vergeben (§ 97 ff., § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV).
Das Verfahren schließt sich an ein...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Leistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens vergeben (§ 97 ff., § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV).
Das Verfahren schließt sich an ein vorangegangenes offenes Verfahren an, das in Bezug auf Los 4 aufgehoben werden musste. Aufgrund der fest mit Schuljahresbeginn terminierten Leistungserbringung und der erforderlichen Vorlaufzeit für die Bereitstellung und Disposition von Fahrzeugen und Kraftfahrern (mindestens vier Wochen) ist eine Dringlichkeit gegeben, die unter Berücksichtigung der Wartefrist gemäß § 134 GWB die Einhaltung der herkömmlichen Angebotsfrist von 35 Tagen unmöglich macht. Das offene Verfahren wird daher als Verfahren mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, durchgeführt (§ 15 Abs. 3 VgV).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-07-31
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-07-31
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Amtsleitung | Frau Eva Straßer
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Schülerbeförderung Los 4" der Stadt Landshut
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 135-308526
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: „Schülerbeförderung Los 4" der Stadt Landshut
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Günter Unger e.K.
Postanschrift: Eichenstr. 9, Vatersdorf
Postort: Buch a.E.
Postleitzahl: 84172
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 244-558934 (2018-12-14)