„Schülerbeförderung Los 4“ der Stadt Landshut

Stadt Landshut | Schulverwaltungsamt

Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu diversen Schulen, Sporteinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen für das Stadtgebiet Landshut aus. Die Schülerbeförderungsleistungen werden auf drei Jahre für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens betrifft ausschließlich das Los 4 der Schülerbeförderungsleistungen.
Das Los 4 ist wie folgt definiert: Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-13 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu diversen Schulen, Sporteinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen für das Stadtgebiet Landshut aus. Die Schülerbeförderungsleistungen werden auf drei Jahre für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens betrifft ausschließlich das Los 4 der Schülerbeförderungsleistungen. Das Los 4 ist wie folgt definiert: Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut | Schulverwaltungsamt
Postanschrift: Luitpoldstraße 29a
Postleitzahl: 84034
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-3/schulverwaltungsamt.html 🌏
E-Mail: eva.strasser@landshut.de 📧
Telefon: +49 871881642 📞
Fax: +49 871881781 📠
URL der Dokumente: http://www.landshut.de/vergabe_los4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Datum des Beginns: 2018-09-11 📅
Datum des Endes: 2021-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-308526
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Landshut schreibt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für die kostenfreie Schülerbeförderung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu diversen Schulen, Sporteinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen für das Stadtgebiet Landshut aus. Die Schülerbeförderungsleistungen werden auf drei Jahre für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens betrifft ausschließlich das Los 4 der Schülerbeförderungsleistungen.
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Das Los 4 ist wie folgt definiert: Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
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Schülerbeförderung gemäß Los 4:
Schülerbeförderung zum Sonderpädagogischen Förderzentrum (Schulstr. 3, 84036 Landshut) aus dem gesamten Stadtgebiet Landshut und zurück – sowie – Schülerbeförderung zur Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38, 84036 Landshut) vom Ausgangspunkt Salzdorf, 84036 Landshut und zurück.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landshut

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass alle erforderlichen Zulassungen und Erlaubnisse (vorbehaltlich einer etwaig noch zu beantragenden Liniengenehmigung im Auftragsfall) vorliegen, um die angebotenen Leistungen durchführen zu können. Die im Einzelnen vorzulegenden Belege sind im Formblatt „Angebot“ genannt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Die Leistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens vergeben (§ 97 ff., § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV).
Das Verfahren schließt sich an ein vorangegangenes offenes Verfahren an, das in Bezug auf Los 4 aufgehoben werden musste. Aufgrund der fest mit Schuljahresbeginn terminierten Leistungserbringung und der erforderlichen Vorlaufzeit für die Bereitstellung und Disposition von Fahrzeugen und Kraftfahrern (mindestens vier Wochen) ist eine Dringlichkeit gegeben, die unter Berücksichtigung der Wartefrist gemäß § 134 GWB die Einhaltung der herkömmlichen Angebotsfrist von 35 Tagen unmöglich macht. Das offene Verfahren wird daher als Verfahren mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, durchgeführt (§ 15 Abs. 3 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amtsleitung | Frau Eva Strasser
Dokumente URL: www.landshut.de/vergabe_los4 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: Für: Stadt Landshut | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 9118009299-38 📞
E-Mail: landshut@kpmg-law.de 📧
Fax: +49 9118009299-15 📠
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.kpmg-law.de 🌏
URL der Dokumente: www.landshut.de/vergabe_los4 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 135-308526 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558934
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-308526
ABl. S-Ausgabe: 244

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-10 📅
Name: Günter Unger e.K.
Postanschrift: Eichenstr. 9, Vatersdorf
Postort: Buch a.E.
Postleitzahl: 84172
Land: Deutschland 🇩🇪
Landshut, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amtsleitung | Frau Eva Straßer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 244-558934 (2018-12-14)