Beförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen von Schülerinnen, Schülern, Schulkindergartenkindern für folgende Schulen: Gebrüder-Grimm-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Sprache), Hermann-Herzog-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Sehen), Paul-Meyle-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung) für die Schuljahre 2018/2019 bis 2021/2022 (4 Jahre) sowie Grundschulförderklassen für das Schuljahr 2018/2019 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
21 Tagestouren und 10 Nachmittagstouren (einzelne Tage) sowie Behindertentransporte in bis zu 13 Sammelfahrzeugen / insgesamt ca. 350 Schüler.900 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 900 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt
Postanschrift: Marktplatz 11
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de🌏
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131561241📞
Fax: +49 713156161241 📠
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen von Schülerinnen, Schülern, Schulkindergartenkindern für folgende Schulen:
Gebrüder-Grimm-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Sprache),
Hermann-Herzog-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Sehen),
Paul-Meyle-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung) für die Schuljahre 2018/2019 bis 2021/2022 (4 Jahre) sowie Grundschulförderklassen für das Schuljahr 2018/2019 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr.
Paul-Meyle-Schule (sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung) für die Schuljahre 2018/2019 bis 2021/2022 (4 Jahre) sowie Grundschulförderklassen für das Schuljahr 2018/2019 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-SchuleLinie 01 – Pfaffenhofen – Heilbronn und zurück.
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule
Linie 01 – Pfaffenhofen – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: ca. 22 Schüler,ca. 74 km je Schultag.
ca. 22 Schüler,
ca. 74 km je Schultag.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.Linie 02 – Brackenheim/Botenheim – Heilbronn und zurück.
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.
Linie 02 – Brackenheim/Botenheim – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 24 Schüler.Ca. 54 km je Schultag.
Ca. 24 Schüler.
Ca. 54 km je Schultag.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.Linie 03 – Ilsfeld – Heilbronn und zurück.
Linie 03 – Ilsfeld – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 13 Schüler.Ca. 52 km je Schultag.
Ca. 13 Schüler.
Ca. 52 km je Schultag.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.Linie 04 – Beilstein/Jettenbach – Heilbronn und zurück.
Linie 04 – Beilstein/Jettenbach – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 12 Schüler.Ca. 66 km je Schultag.
Ca. 12 Schüler.
Ca. 66 km je Schultag.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.Linie 05 – Wüstenrot/Weihenbronn – Heilbronn und zurück.
Linie 05 – Wüstenrot/Weihenbronn – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 25 Schüler.Ca. 74 km je Schultag.
Ca. 25 Schüler.
Ca. 74 km je Schultag.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gebrüder-Grimm-/Hermann-Herzog-Schule.Linie 06 – Wüstenrot-Oberheimbach – Heilbronn und zurück.
Linie 06 – Wüstenrot-Oberheimbach – Heilbronn und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 16 Schüler.Ca. 86 km je Schultag.
Stadtkreis Heilbronn westlich des Neckars zur Schule und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 10 Schüler mit 2 Fahrzeugen.Ca. 12 km bzw. 30 km je Schultag.
Ca. 10 Schüler mit 2 Fahrzeugen.
Ca. 12 km bzw. 30 km je Schultag.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Verlängerung je 3 mal um jeweils ein Schuljahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Losnummer: 28
Kurze Beschreibung:
Rosenauschule – Grundschulförderklasse.Stadtkreis Heilbronn östlich des Neckars zur Schule und zurück.
Rosenauschule – Grundschulförderklasse.
Stadtkreis Heilbronn östlich des Neckars zur Schule und zurück.
Menge oder Umfang: Ca. 10 Schüler.Ca. 32 km je Schultag.
Ca. 10 Schüler.
Ca. 32 km je Schultag.
Losnummer: 29
Kurze Beschreibung:
Paul-Meyle-Schule.Buslinie 1 + 2.
Paul-Meyle-Schule.
Buslinie 1 + 2.
Menge oder Umfang: 2 Fahrzeuge mit je ca. 17 Schülern + 1 Begleitperson.Ca. 43 km bzw. 28 km je Schultag.
2 Fahrzeuge mit je ca. 17 Schülern + 1 Begleitperson.
Ca. 43 km bzw. 28 km je Schultag.
Losnummer: 30
Kurze Beschreibung:
Paul-Meyle-Schule.Einzel- und Sammelbeförderungen mit Rollstuhlbeförderungen.Pädagogische Sonderfahrten.
Einzel- und Sammelbeförderungen mit Rollstuhlbeförderungen.
Pädagogische Sonderfahrten.
Menge oder Umfang: 12 Transporte mit 10 Begleitpersonen morgens und 13 Transporte mit 11 Begleitpersonen nachmittags.Ca. 254 km insgesamt je Schultag.
12 Transporte mit 10 Begleitpersonen morgens und 13 Transporte mit 11 Begleitpersonen nachmittags.
Ca. 254 km insgesamt je Schultag.
Losnummer: 31
Kurze Beschreibung:
Paul-Meyle-Schule.Außenklasse an der Ludwig-Pfau-Schule.
Außenklasse an der Ludwig-Pfau-Schule.
Menge oder Umfang: Ca. 13 Schüler im Stadtkreis Heilbronn mit 2 Fahrzeugen.Ca. 40 km bzw. 30 km je Schultag.
Ca. 13 Schüler im Stadtkreis Heilbronn mit 2 Fahrzeugen.
Ca. 40 km bzw. 30 km je Schultag.
Losnummer: 32
Kurze Beschreibung:
Paul-Meyle-Schule.Außenklasse an der Staufenbergschule.
Außenklasse an der Staufenbergschule.
Menge oder Umfang: Ca. 6 Schüler im Stadtkreis Heilbronn.Ca. 15 km je Schultag.
Ca. 6 Schüler im Stadtkreis Heilbronn.
Ca. 15 km je Schultag.
21 Tagestouren und 10 Nachmittagstouren (einzelne Tage) sowie Behindertentransporte in bis zu 13 Sammelfahrzeugen / insgesamt ca. 350 Schüler.
Beschreibung der Optionen:
Lose 27 und 28 werden zunächst nur für ein Schuljahr beauftragt und können je 3 mal um jeweils ein Schuljahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Lose 27 und 28 werden zunächst nur für ein Schuljahr beauftragt und können je 3 mal um jeweils ein Schuljahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Referenznummer: 40.12/oe-40.22.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt- und Landkreis Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine gültige, auf den Unternehmer/das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die Niederlassungen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Unterlagen von jedem Mitglied vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem PQ-VOL registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes/der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt ist/sind mit dem Angebot vorzulegen eine Eigenerklärungen darüber, dass der Bieter/Bewerber:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem PQ-VOL registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes/der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt ist/sind mit dem Angebot vorzulegen eine Eigenerklärungen darüber, dass der Bieter/Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Tabellarische Aufstellung (Angabe von Maßnahme, Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./E-Mail-Adresse) über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind,
— Tabellarische Aufstellung (Angabe von Maßnahme, Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./E-Mail-Adresse) über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind,
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-17 📅
Öffnungsort:
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-09-10 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
2022-07-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.12/oe-40.22.01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://rp-Karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 052-116304 (2018-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 913 084,04 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.