Schultägliche Beförderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-03-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Bildung und Kultur
Postanschrift: Trierer Str. 33
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5, Björn Matheis
Telefon: +49 6815017310📞
E-Mail: ausschreibungen@bildung.saarland.de📧
Fax: +49 6815017478 📠
Region: Saarland🏙️
URL: http://www.bildung.saarland.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung zu Staatlichen Förderschulen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Schultägliche Beförderung von Schüler / innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis).”
Kurze Beschreibung
Schultägliche Beförderung von Schüler / innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 023-048887
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-03-08 📅
Zeit: 15:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-12 📅
Zeit: 15:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-03-08 📅
Zeit: 15:15
Neuer Wert
Datum: 2018-03-12 📅
Zeit: 15:15
Andere zusätzliche Informationen
“Im Übrigen bleiben die Angaben unter IV.2.7 der ursprünglichen Bekanntmachung unberührt.”
Quelle: OJS 2018/S 047-103936 (2018-03-06)