Schülerbeförderung zu Staatlichen Förderschulen

Ministerium für Bildung und Kultur

Schultägliche Beförderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-31 Auftragsbekanntmachung
2018-03-06 Ergänzende Angaben
2018-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Schultägliche Beförderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Bildung und Kultur
Postanschrift: Trierer Str. 33
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.bildung.saarland.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@bildung.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815017310 📞
Fax: +49 6815017478 📠
URL der Dokumente: http://www.saarland.de/85962.htm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Datum des Beginns: 2018-08-06 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048887
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung ist nicht öffentlich, Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach, Hier: 9 von insgesamt 34 Linien
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Derzeit sind 56 Kinder in 9 Linien schultäglich vom Wohnhaus bzw. von vereinbarten Treffpunkten sicher zur Schule und zurück zu befördern.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Vertragsverlängerung ist jeweils um ein Jahr möglich bis zur Höchstdauer von 3 Jahren (31.7.2025).
Beschreibung der Optionen: Stellung einer Begleitperson pro Linie nach Anforderung des Auftraggebers
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach, Hier: 10 von insgesamt 34 Linien
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Derzeit sind 60 Kinder in 10 Linien schultäglich vom Wohnhaus bzw. von vereinbarten Treffpunkten sicher zur Schule und zurück zu befördern.
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach, Hier: 7 von insgesamt 34 Linien
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Derzeit sind 38 Kinder in 7 Linien schultäglich vom Wohnhaus bzw. von vereinbarten Treffpunkten sicher zur Schule und zurück zu befördern.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Vertragsverlängerung ist jeweils um ein Jahr möglich bis zur Höchstdauer von 3 Jahren (31.7.2025)
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach, Hier: 8 von insgesamt 34 Linien
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Derzeit sind 42 Kinder in 8 Linien schultäglich vom Wohnhaus bzw. von vereinbarten Treffpunkten sicher zur Schule und zurück zu befördern.
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule soziale Entwicklung Saarlouis inklusive Organisation
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Derzeit sind 65 Kinder in 10 Linien schultäglich vom Wohnhaus bzw. von vereinbarten Treffpunkten sicher zur Schule und zurück zu befördern. Bestandteil des Auftrages ist auch die Linienplanung.
Beschreibung der Optionen:
Nach Anforderung des Auftraggebers ist ggf. neben den regulären Buslinien die Einrichtung von Einzeltransporten erforderlich. Diese sind mit nur einem Kind besetzt und werden durch ein festgelegtes Verfahren - möglicherweise auch nur kurzfristig - eingesetzt.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Einzugsgebiet der Förderschule Sprache ist grundsätzlich das gesamte Saarland. In Los
1 sind vorwiegend Linien aus den Landkreisen Merzig-Wadern, Saarlouis und dem Regionalverband Saarbrücken.
2 sind vorwiegend Linien aus dem Regionalverband Saarbrücken.
3 sind vorwiegend Linien aus den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen und dem Regionalverband Saarbrücken.
4 sind vorwiegend Linien aus dem Saarpfalz-Kreis, dem Landkreis Neunkirchen und dem Regionalverband Saarbrücken.
Einzugsgebiet der Förderschule ist grundsätzlich der Landkreis Saarlouis und der Landkreis Merzig-Wadern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Nachweise unter III.1.1), III.1.2), III.1.3) sind von jedem Bieter mit dem Angebot bzw. innerhalb einer Nachfrist (Ermessensentscheidung) vorzulegen. Ein Unternehmen kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter den Voraussetzungen des § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Zu Eignungsnachweisen von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Eignungsbeleg auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (s. Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Im Übrigen werden gefordert:
2.3.1.Nachweis der Gewerbeanmeldung oder Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister oder Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist;
Mehr anzeigen
2.3.2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates (Ausstellungsdatum in 2017);
2.3.3. Eigenerklärung, dass der Bieter seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nachgekommen ist (s. Eigenerklärung);
2.3.4. Eigenerklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft und seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft nachgekommen ist (s. Eigenerklärung). Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an;
Mehr anzeigen
2.3.5. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 – 10 GWB, dass keine rechtskräftige Verurteilung des Unternehmens bzw. der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt gemäß §§ 89c, 129, 129a, 129b, 261, 299, 108 e, 333, 334, 335a, 232, 233, 263, 264, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten;
Mehr anzeigen
2.3.6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen i.R.d. beruflichen Tätigkeit keine schwerwiegende Verfehlung,durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird, begangen hat (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; s. Eigenerklärung);
2.3.7. Eigenerklärung, dass keine Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Mindestlohngesetz auferlegt wurde (s. Eigenerklärung);
2.3.8. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet, die Eröffnung auch nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, dass auch im Übrigen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (s. Eigenerklärung Nr. 4);
Mehr anzeigen
2.4.3. Gilt nur für Bietergemeinschaften: Darstellung der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft (s. Eigenerklärung). Im Auftragsfalle haften die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.3.9. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (s. Eigenerklärung);
2.4.0. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (s. Eigenerklärung).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.4.1. Angaben über die Erbringung von Schülerbeförderungsleistungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers (einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer) sowie des Auftragsvolumens durch den Bieter. Neben Referenzen für den Bieter können auch Referenzen für den Fahrdienstleiter des Bieters eingereicht werden. Auch Schülerbeförderungsleistungen, die für den Auftraggeber erbracht wurden, sind anzugeben (s. Eigenerklärung). Es ist mindestens 1 Referenz anzugeben; der zugrundeliegende Auftrag muss nach Art und Umfang im Hinblick auf die zu vergebende Leistung aussagekräftig sein. Sofern keine Referenzen für die Organisationsleistung erbracht werden können, ist die Referenz über Schülerbeförderungsleistungen ausreichend;
Mehr anzeigen
2.4.2. Eigenerklärung des Bieters über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vertrags- und fristgemäßen Durchführung der angebotenen Schülerbeförderung (s. Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bestimmungen des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) vom 6.2.2013 sind einzuhalten und es ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben, deren Inhalt Bestandteil des ggf. zustandekommenden Vertrages wird (Näheres s. Vergabeunterlagen). Fehlt bei Angebotsabgabe, die Tariftreueerklärung ist das Angebot, soweit auch nach erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (§ 2 Abs. 4 STTG). Auch die VOL/B wird Vertragsbestandteil und es wird auf § 128 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:15
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung ist nicht öffentlich, Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5, Björn Matheis
Dokumente URL: http://www.saarland.de/85962.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str.17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsanträge können – nach erfolgloser Rüge gegenüber der Vergabestelle – bei den Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken; Telefon: 0049681-501-4994, Telefax: 0049681-501-3506, E-Mail-Adresse: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag soll gem. § 161 Abs. 1 GWB ein bestimmtes Begehren enthalten, ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Hinsichtlich der Antragsbefugnis wird auf § 160 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist auch dann unzulässig,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 und 3 GWB),
Mehr anzeigen
— er Antrag ist des Weiteren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Bei einem Verstoß des Auftragsgebers gegen § 134 GWB oder bei einer Vergabe i. S. d. § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB ist der Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahrenfestgestellt worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Bildung und Kultur
Postanschrift: Trierer Straße 33
Postleitzahl: 66111
Telefon: +49 6815017310 📞
E-Mail: ausschreibungen@bildung.saarland.de 📧
Fax: +49 6815017478 📠
Quelle: OJS 2018/S 023-048887 (2018-01-31)
Ergänzende Angaben (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schultägliche Beförderung von Schüler / innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache (Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-103936
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 023-048887
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Im Übrigen bleiben die Angaben unter IV.2.7 der ursprünglichen Bekanntmachung unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 047-103936 (2018-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schultägliche Beförderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache(Sulzbach) sowie im Bereich soziale Entwicklung (Saarlouis)
Gesamtwert des Auftrags: 3541250.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 096-219776
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach; hier: 9 von insgesamt 34 Linien
Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach; hier: 10 von insgesamt 34 Linien
Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach; hier: 7 von insgesamt 34 Linien
Schultägliche Beförderung zur Staatlichen Förderschule Sprache Sulzbach; hier: 8 von insgesamt 34 Linien
Beschreibung der Optionen:
Nach Anforderung des Auftraggebers ist ggf. neben den regulären Buslinien die Einrichtung von Einzeltransporten erforderlich. Diese sind mit nur einem Kind besetzt und werden durch ein festgelegtes Verfahren - möglicherweise auch nur kurzfristig eingesetzt.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Angaben in Nr. VI 4.3. der Auftragsveröffentlichung 2018/S023-048887 vom 31.01.2018 wird hingewiesen. Diese Bekanntmachung über vergebene Aufträge setzt die 30-Tage-Frist des § 135 Abs. 2 GWB in Gang.
Quelle: OJS 2018/S 096-219776 (2018-05-22)