Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Pflichtunterricht

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – AG 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV

Freigestellter Schülerverkehr zu der
— Eckhard-Vonholdt-Schule in Schwalmstadt-Treysa und der Brüder-Grimm-Schule in Schwalmstadt-Allendorf (Grundschulen) (Los 1),
— Kleeblattschule in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach (Grundschule)(Los 2).
Es werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Alter zwischen 6 und 11 Jahren zu und von den Schulen befördert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-05 Auftragsbekanntmachung
2018-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 18-089-21100-D
Kurze Beschreibung:
Freigestellter Schülerverkehr zu der — Eckhard-Vonholdt-Schule in Schwalmstadt-Treysa und der Brüder-Grimm-Schule in Schwalmstadt-Allendorf (Grundschulen) (Los 1), — Kleeblattschule in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach (Grundschule)(Los 2). Es werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Alter zwischen 6 und 11 Jahren zu und von den Schulen befördert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – AG 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV
Postanschrift: Parkstraße 6
Postleitzahl: 34576
Postort: Homberg (Efze)
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwalm-eder-kreis.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@schwalm-eder-kreis.de 📧
Telefon: +49 5681775424 📞
Fax: +49 5681775427 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=761-1608 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-07 📅
Datum des Beginns: 2019-02-04 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 107-244090
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freigestellter Schülerverkehr zu der
— Eckhard-Vonholdt-Schule in Schwalmstadt-Treysa und der Brüder-Grimm-Schule in Schwalmstadt-Allendorf (Grundschulen) (Los 1),
— Kleeblattschule in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach (Grundschule)(Los 2).
Es werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Alter zwischen 6 und 11 Jahren zu und von den Schulen befördert.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1: Schülerbeförderung zu der „Eckhard-Vonholdt-Schule“ und zu der „Brüder-Grimm-Schule“ (Grundschulen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es ist die Beförderung von Grundschülern zu und von der „Eckhard-Vonhold-Schule“ in Schwalmstadt-Treysa und der „Brüder-Grimm-Schule“ in Schwalmstadt-Allendorf sowie zugehörige Nebenleistungen sicherzustellen. Die Verkehrsleistung ist ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit zwei Fahrzeugen (Standardbusse) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 3 x 1 Schuljahr bis zum jeweils letzten Schultag der hessischen Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Schülerbeförderung zu der „Kleeblattschule“ in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es ist die Beförderung von Grundschülern zu und von der „Kleeblattschule“ in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach sowie zugehörige Nebenleistungen sicherzustellen. Die Verkehrsleistung ist ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit zwei Fahrzeugen (1 Standardbus, 1 Kleinbus) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
34613 Schwalmstadt
34621 Frielendorf und 34613 Schwalmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs-oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden,
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als STICHTAG 16.4.2018,
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Abllauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als drei Monate zurückliegen, d. h. nicht länger als Stichtag: 16.4.2018.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von eigenständig erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV, keine bedarfsgesteuerten Verkehre) oder des freigestellten Schülerverkehrs, seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2015, 2016, 2017).
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Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Oder.
(ggf. ergänzend): Falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: Sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VGV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage F zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserkllärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technische Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für die ausschreibungsgegenständliche Leistung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
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— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detailierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Mindeststandards:
Der Bieter muss nachweisen, dass er für die vertragsgegenständliche Leistung die erforderliche Eignung besitzt. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vgl. Ziffer 11.
Die Beurteilung der Eignung des jeweiligen Bieters erfolgt auf Basis der nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen, die bieterseitig vorzulegen sind.
Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VGV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht. Die geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden. Die Nichtvorlage, unvollständige oder fehlerhafte Vorlage von einzelnen, im folgenden aufgeführten Nachweisen bzw. Erklärungen kann gem. § 57 Absatz 1 VGV zum Angebotsausschluss führen.
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2 Es ist zulässig, einzelne Nachweise bzw. Erklärungen beim Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) zu hinterlegen. In anderen EU-Mitgliedsstaaten und Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und GPA-Staaten sowie in einigen Bundesländern bestehen eigene PQ-Register, die im Einzelfall anerkannt werden können. Im Falle entsprechender Nachweise ist deren Gleichwertigkeit im Einzelfall zu prüfen; den Nachweis hat der Bieter zu führen. Informationen über Inhalt und Umfang der PQ-Register sind von dort zu beziehen.
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Zugelassene PQ-Nachweise werden im Rahmen ihres Erklärungsumfangs wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, selbst wenn nicht einer der von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke verwendet wird; in Einzelfällen hat der Bieter die Richtigkeit des PQ-Nachweises zu belegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat die Vorgaben des Mindestlohngesetzes sowie des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes zu beachten und umzusetzen. Der Bieter hat dies in seinem Angebot einzukalkulieren. Der Bieter ist verpflichtet, etwaige Fragen zur Vergütung vor Angebotsabgabe (vgl. Ziffer 5) zu stellen und er wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass er gemäß Ziffer 4.3 Absatz 5 der Anlage zum jeweiligen Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ vom Auftraggeber verpflichtet werden kann, die Bestätigung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorzulegen, dass den Fahrpersonalen die gerforderte Vergütung bezahlt wird. Falls der StB/WP die Bestätigung nicht erteilt, insbesondere weil der Auftragnehmer eine geringere Vergütung gezahlt hat als vertraglich vereinbart, kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der nicht geleisteten Vergütung erheben. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung der ihnen zustehenden Mindestvergütung bleiben unberührt.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
— Arbeitsgruppe14.4 Zentrale Vergabestelle – „Freigestellter Schülerverkehr“
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Angebote können persönlich nur während der allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden:
Montag – Mittwoch:
8.00–12.00
13.30–16.00
Donnerstag:
13.30–17.30
Freitag:
8.00–13.00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=761-1608 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" der Vergabeunterlagen.
Hinweis zu Ziff. 1.1)–1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1–1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
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— für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detallierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf S. 1 ff der Anlage E zum Unterschriftserfordernis sind zu beachten).
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Mit dem Herunterladen der Unterlagen muss die e-Mail-Adresse des Bieters dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Alle Fragen der Bieter werden in anonymisierter Form über die angegebenen E-Mail-Adressen jedem Bieter zugestellt.
Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt von 80,00 EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen.
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Zahlungsbedingungen und -weiswe:
Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse.
IBAN DE55520521540180008856.
BIC HELADEF1MEG.
Verwendungszweck (bitte immer angeben) „VGU Freigestellter Schülerverkehr – Drei Schulen“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348-120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: www.schwalm-eder-kreis.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 107-244090 (2018-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1042283.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-425238
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 107-244090
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots der Vergabeunterlagen. Hinweis zu Ziff. 1.1) – 1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1 – 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. — Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detallierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung sioehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf S. 1 ff der Anlage E zum Unterschriftserfordernis sind zu beachten). Mit dem Herunterladen der Unterlagen muss die e-Mail-Adresse des Bieters dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Alle Fragen der Bieter werden in anonymisierter Form über die angegebenen E-Mail-Adressen jedem Bieter zugestellt. Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt von 80 EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen. Zahlungsbedingungen und -weiswe: Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse IBAN DE55520521540180008856 BIC HELADEF1MEG Verwendungszweck (bitte immer angeben) „VGU Freigestellter Schülerverkehr – 3 Schulen“
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist die Beförderung von Grundschülern zu und von der „Kleeblattschule“ in Frielendorf-Obergrenzebach und Schwalmstadt-Niedergrenzebach sowie zugehörige Nebenleistungen sicherzustellen. Die Verkehrsleistung ist ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit zwei Fahrzeugen (1 Standardbus, 1 Kleinbus) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Name: Knieling Touristik Jürgen Knieling
Postanschrift: Homberger Str. 19
Postort: Willingshausen
Postleitzahl: 34628
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 669125261 📞
E-Mail: info@touristik-knieling.de 📧
Land: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️
Internetadresse: https://www.touristik-knieling.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 580369.25 EUR 💰
Postanschrift: Homberger Straße 19
Internetadresse: www.touristik-knieling.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 461914.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots der Vergabeunterlagen.
Hinweis zu Ziff. 1.1) – 1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1 – 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
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— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detallierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung sioehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf S. 1 ff der Anlage E zum Unterschriftserfordernis sind zu beachten).
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Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt von 80 EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen.
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Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse
IBAN DE55520521540180008856
BIC HELADEF1MEG
Verwendungszweck (bitte immer angeben) „VGU Freigestellter Schülerverkehr – 3 Schulen“

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 188-425238 (2018-09-27)