Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben. Im Einzelnen: 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: ST 18042
Kurze Beschreibung:
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben.
Im Einzelnen:
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben.
Im Einzelnen:
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Datum des Beginns: 2018-08-29 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-226432
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben.
Im Einzelnen:
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Bezeichnung des Loses: Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021
Losnummer: 1 Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss mind. 133 Schulbusplätze
Kurze Beschreibung:
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt.
Eignungskriterien:
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Bezeichnung des Loses: Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021
Losnummer: 2 Schule am Nordpark Rollstuhlbeförderung
Kurze Beschreibung:
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 6 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 6 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Losnummer: Los 3 - Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
Kurze Beschreibung:
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 126 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.15 (montags bis donnerstags) 12.15 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 126 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.15 (montags bis donnerstags) 12.15 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Losnummer: Los 4 Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Rollstuhlbeförderung
Kurze Beschreibung:
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze zuzüglich zwei Plätze für Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind (KMP mit zusätzlicher Sitzreihe erforderlich).
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze zuzüglich zwei Plätze für Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind (KMP mit zusätzlicher Sitzreihe erforderlich).
Ankunft an der Schule: 8.15 Abholung an der Schule: 15.15 (montags bis donnerstags) 12.15 (freitags) Hinweise:
1. Im Bereich des Loses ist keine Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen;
2. Bei diesem Los sind auch Personen zu befördern, die nicht auf einen Rollstuhl an gewiesen sind.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 84 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.30 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 84 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.30 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 8 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.30 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 8 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.30 Abholung an der Schule: 15.30 (montags bis donnerstags) 12.30 (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Losnummer: Los 7 Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss
Kurze Beschreibung:
Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Losnummer: Los 8 Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss
Kurze Beschreibung:
Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 49 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden.
Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 49 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden.
An den übrigen Tagen teilen sich die insgesamt 49 Schulbusplätze auf die zwei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Vertei-lung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
An den übrigen Tagen teilen sich die insgesamt 49 Schulbusplätze auf die zwei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Vertei-lung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können kostenfrei herun-tergeladen werden.
Losnummer: Los 9 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst
Kurze Beschreibung:
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 40 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Abholung an der Schule:
1. Rückfahrt: 11.30 (montags bis freitags);
2. Rückfahrt: 13.20 (montags bis freitags);
3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 (nur freitags).
Hinweis:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 40 Schulbusplätze auf die 3 Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 40 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 40 Schulbusplätze auf die 3 Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 40 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: Los 10 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst
Kurze Beschreibung:
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 45 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Abholung an der Schule:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 45 Schulbusplätze auf die 3 Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 45 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 45 Schulbusplätze auf die 3 Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 45 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Losnummer: Los 11 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen
Kurze Beschreibung:
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Grevenbroich (außer Hemmerden, Hülchrath, Münchrath, Neukirchen, Barrenstein),
Ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 – 8.05 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 (montags bis freitags).
Ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 – 8.05 Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 (montags bis freitags).
Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses ist bei den Rückfahrten nach Grevenbroich insgesamt 1 Busbegleitung einzusetzen (in wechselnden Bussen). Bei Bedarf kann der Einsatz weiterer Busbegleitungen vereinbart werden.
Eignungskriterien: Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Eignungskriterien: Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Losnummer: Los 12 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen
Kurze Beschreibung:
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 20 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule:
1. Rückfahrt: 11.35 (montags bis freitags);
3. Rückfahrt: 16.00 (montags bis freitags).
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 20 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 20 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 20 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 20 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss.
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden.
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien:
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Punkt III.1.1.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrales Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss Submissionsstelle Auf der Schanze 4 41515 Grevenbroich Raum 0.63.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter oder deren bevollmächtigte Personen zugelassen.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
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Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 8.6.2018.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabestelle Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211 / 475-3131📞
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 099-226432 (2018-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben.
Im Einzelnen:
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Schülerspezialverkehr für 7 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 12 Lose) auszuschreiben.
Im Einzelnen:
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Gesamtwert des Auftrags: 2324162.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 6 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 6 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unterneh-men (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung ein-schlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversiche-rungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügi-gen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförde-rung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbe-schreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unterneh-men (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung ein-schlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversiche-rungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügi-gen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförde-rung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbe-schreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 126 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.15 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss ein-zusetzen.
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 126 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.15 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss ein-zusetzen.
Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.15 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweise:
1. Im Bereich des Loses ist keine Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 84 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 84 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unterneh-men (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung ein-schlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversiche-rungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügi-gen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförde-rung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbe-schreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Garantie der geforderten Anzahl an Schulbus-plätzen pro Los Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich) Aufstellung der Fahrpläne durch das Unterneh-men (anhand von Adresslisten) Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung ein-schlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahr-zeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078) Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversiche-rungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügi-gen Beschäftigungsverhältnissen Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförde-rung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbe-schreibung und den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Lose.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 8 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Rollstuhlbeförderung Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 8 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 Uhr (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 Uhr (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Kor-schenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 49 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 Uhr (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden.
Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Kor-schenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 49 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 Uhr (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 49 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden.
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 40 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis:
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 40 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 40 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 40 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 40 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 40 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 45 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis:
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 45 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 45 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 45 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 45 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 45 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis:
Ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Än-derungen während des Schuljahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Än-derungen während des Schuljahres sind möglich.
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 20 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis:
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 20 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis:
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 20 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 20 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 20 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müs-sen insgesamt die oben angegebenen 20 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schul-jahres sind möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule am Nordpark
Frankenstraße 70
41462 Neuss
Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-26 📅
Name: Fa. Engler Transfer GmbH
Postanschrift: Am Stadtwald
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 407798.40 EUR 💰
Name: Fa. Wabbels GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße
Postort: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 49 728 EUR 💰
Name: Fa. Gilbacher Service und Handels GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 19
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Gesamtwert des Auftrags: 397440.12 EUR 💰
Name: Fa. Gillbacher Rollibus gUG
Gesamtwert des Auftrags: 87 936 EUR 💰
Postanschrift: Daimlerstraße 31
Gesamtwert des Auftrags: 285869.76 EUR 💰
477845.76 EUR 💰
Name: Fa. Autotaxe Lutter & Co.
Postanschrift: Lisztstraße
Postort: Lüdenscheid
Postleitzahl: 58509
Land: Märkischer Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 258854.40 EUR 💰
37904.64 EUR 💰
Name: Brings Reisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Linsellestraße 85
Postort: Willich
Postleitzahl: 47877
Land: Viersen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 61 632 EUR 💰
Name: Fa. Gillbacher Service und Handels GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 152929.54 EUR 💰
56 496 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 8.6.2018
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.