Karlschule, Karlstraße 16, 79104 Freiburg. Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020. Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst. Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag. Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Referenznummer: 2018003009
Kurze Beschreibung:
Karlschule, Karlstraße 16, 79104 Freiburg.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020.
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020.
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betreuung in Tagesstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-351323
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 20.9.2018/12.00 Uhr
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Karlschule, Karlstraße 16, 79104 Freiburg.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020.
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130…
… Abs. 1 GWB i.V.m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
… Abs.1 GWB i.V.m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird auf das Schuljahr 2019/2020 abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption max. 6 Jahre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formblatt 124_LD gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre (Abweichung zu VHB-Formblatt 124_LD), Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formblatt 124_LD gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre (Abweichung zu VHB-Formblatt 124_LD), Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(11) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung). Darstellung von zusätzlichen Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen;
(12) Nachweis der Abdeckung folgende Bereiche:
— Verwaltung/Finanzen/Steuer/Personal (auch in Form durch Erbringung von Dritten möglich),
— Person zur Aufstellung/Weiterentwicklung des Pädagogischen Konzepts,
— Küche/Hygiene (Gesundheitszeugnis).
(13) Nachweis über pädagogisch geschultes/qualifiziertes Personal nach dem Fachkräftekatalog s. päd. Rahmenkonzeption (§ 7 Kindertagesbetreuungsgesetz)
Sofern eine pädagogische Fachausbildung nicht vorliegt, wird auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung/Studium inklusive einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Betreuung, Bildung und Erziehung von größeren Kindergruppen (keine Einzelbetreuung) anerkannt.
Sofern eine pädagogische Fachausbildung nicht vorliegt, wird auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung/Studium inklusive einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Betreuung, Bildung und Erziehung von größeren Kindergruppen (keine Einzelbetreuung) anerkannt.
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a), (3), (4), (5), (6), (11), (12) und (13) sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Frist einzureichen. Angebote, bei denen Erklärungen oder Nachweise auf einmalige Anforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, werden ausgeschlossen.
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a), (3), (4), (5), (6), (11), (12) und (13) sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Frist einzureichen. Angebote, bei denen Erklärungen oder Nachweise auf einmalige Anforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, werden ausgeschlossen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise spätestens auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis/search).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721926-8732📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 153-351323 (2018-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Karlschule, Karlstraße 16, 79104 Freiburg.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020.
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs.1 GWB i. V. m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2019/2020.
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Kooperationsvertrag (s. Anlagen) geschlossen, der die Schulkindbetreuung inklusive Schulverpflegung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs.1 GWB i. V. m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs.1 GWB i. V. m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Bei der Schulkindbetreuung handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU der CPV-Nr. 85312100 „Betreuung in Tagesstätten“ zugeordnet werden kann, so dass § 130 Abs.1 GWB i. V. m. § 64 VgV zur Anwendung kommt. Abgehoben wird dabei auf die Betreuung und nicht die Tagesstätte.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption max. 6 Jahre.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-08 📅
Name: Caritasverband Freiburg-Stadt e. V.
Postanschrift: Herrenstraße 6
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,