Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Postort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabe- und Vertragsmanagement
E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de📧
Region: Brandenburg🏙️
URL: www.polizei.brandenburg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzhelme für die Polizei Brandenburg
V-18/0072
Produkte/Dienstleistungen: Schutzhelme📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Polizeischutzhelmen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 291 500 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Am Baruther Tor 20 15806 Zossen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzhelmen als Standardausstattung für die Polizeibeamten des Landes Brandenburg.” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Abnahmemenge im ersten Jahr der Verlängerung: bis zu 1 500 Stück
Optionale Abnahmemenge im zweiten Jahr der Verlängerung: bis zu 1 100 Stück”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-202207
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: V-18/0072
Titel: Auftragsvergabe Schuberth GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schuberth GmbH
Postanschrift: Stegelitzer Straße 12
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYD4S
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 151-346710 (2018-08-06)