Dachabdichtungs- Klempnerarbeiten: 1) Herstellen einer Dachabdichtung inklusive Dämmung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, extensiver Dachbegrünung, sowie Klempnerarbeiten. 2) a) 45 261 410-1 (Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten); b) 45 261 410-4 (Abdichtungsarbeiten gegen Wasser); c) 45 112 713-6 (Dachbegrünung); d) 45 261 300-7 (Klempnerarbeiten); e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein); 3) a) Dachabdichtung als Kompaktdach im Gieß- Einrollverfahren ca. 2 200,00 m; b) Gefälledämmung ca. 2 200,00 m; c) Extensive Dachbegrünung ca. 1 950,00 m; d) Attikablech, umlaufend mehrteilig, pulverbeschichtet ca. 500,00 m; e) Rinnenroste, nicht rostender Stahl, ca. 50,00 St.; f) Betonwerksteinbeläge, ca. 60 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
Dachabdichtungs- Klempnerarbeiten:
1) Herstellen einer Dachabdichtung inklusive Dämmung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, extensiver Dachbegrünung, sowie Klempnerarbeiten.
2) a) 45 261 410-1 (Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten);
b) 45 261 410-4 (Abdichtungsarbeiten gegen Wasser);
c) 45 112 713-6 (Dachbegrünung);
d) 45 261 300-7 (Klempnerarbeiten);
e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein);
3) a) Dachabdichtung als Kompaktdach im Gieß- Einrollverfahren ca. 2 200,00 m
b) Gefälledämmung ca. 2 200,00 m
c) Extensive Dachbegrünung ca. 1 950,00 m
d) Attikablech, umlaufend mehrteilig, pulverbeschichtet ca. 500,00 m;
e) Rinnenroste, nicht rostender Stahl, ca. 50,00 St.;
f) Betonwerksteinbeläge, ca. 60 m
1) Herstellen einer Dachabdichtung inklusive Dämmung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, extensiver Dachbegrünung, sowie Klempnerarbeiten.
2) a) 45 261 410-1 (Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten);
b) 45 261 410-4 (Abdichtungsarbeiten gegen Wasser);
c) 45 112 713-6 (Dachbegrünung);
d) 45 261 300-7 (Klempnerarbeiten);
e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein);
3) a) Dachabdichtung als Kompaktdach im Gieß- Einrollverfahren ca. 2 200,00 m
b) Gefälledämmung ca. 2 200,00 m
c) Extensive Dachbegrünung ca. 1 950,00 m
d) Attikablech, umlaufend mehrteilig, pulverbeschichtet ca. 500,00 m;
e) Rinnenroste, nicht rostender Stahl, ca. 50,00 St.;
f) Betonwerksteinbeläge, ca. 60 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-369551
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, ihnen ist die Einsicht in die Niederschrift gem. § 14 EU Absatz 4 und 5 VOB/A gestattet.
Die Öffnung der Angebote erfolgt von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, ihnen ist die Einsicht in die Niederschrift gem. § 14 EU Absatz 4 und 5 VOB/A gestattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dachabdichtungs- Klempnerarbeiten:
1) Herstellen einer Dachabdichtung inklusive Dämmung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, extensiver Dachbegrünung, sowie Klempnerarbeiten.
2) a) 45 261 410-1 (Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten);
b) 45 261 410-4 (Abdichtungsarbeiten gegen Wasser);
c) 45 112 713-6 (Dachbegrünung);
d) 45 261 300-7 (Klempnerarbeiten);
e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein);
3) a) Dachabdichtung als Kompaktdach im Gieß- Einrollverfahren ca. 2 200,00 m
b) Gefälledämmung ca. 2 200,00 m
c) Extensive Dachbegrünung ca. 1 950,00 m
d) Attikablech, umlaufend mehrteilig, pulverbeschichtet ca. 500,00 m;
e) Rinnenroste, nicht rostender Stahl, ca. 50,00 St.;
f) Betonwerksteinbeläge, ca. 60 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk München, Leopoldstraße 15, 80802 München
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, ihnen ist die Einsicht in die Niederschrift gem. § 14 EU Absatz 4 und 5 VOB/A gestattet.
Die Öffnung der Angebote erfolgt von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, ihnen ist die Einsicht in die Niederschrift gem. § 14 EU Absatz 4 und 5 VOB/A gestattet.
Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungs-bzw. Angebotsfrist erteilt werden (§ 12 a EU Abs. 3 VOB/A). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungs-bzw. Angebotsfrist erteilt werden (§ 12 a EU Abs. 3 VOB/A). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 162-369551 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 162-369551
Kurze Beschreibung:
Dachabdichtungs- Klempnerarbeiten:
1) Herstellen einer Dachabdichtung inklusive Dämmung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, extensiver Dachbegrünung, sowie Klempnerarbeiten.
2) a) 45 261 410-1 (Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten);
b) 45 261 410-4 (Abdichtungsarbeiten gegen Wasser);
c) 45 112 713-6 (Dachbegrünung);
d) 45 261 300-7 (Klempnerarbeiten);
e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein).
3) a) Dachabdichtung als Kompaktdach im Gieß- Einrollverfahren ca. 2 200,00 m
b) Gefälledämmung ca. 2 200,00 m
c) Extensive Dachbegrünung ca. 1 950,00 m
d) Attikablech, umlaufend mehrteilig, pulverbeschichtet ca. 500,00 m;
e) Rinnenroste, nicht rostender Stahl, ca. 50,00 St.;
f) Betonwerksteinbeläge, ca. 60 m
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: e) 44 114 250-9 (Dachbeläge, Betonwerkstein).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-04 📅
Name: J. A. Burghart GmbH & Co. KG
Postort: Sauerlach
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 079 777 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1.)
Quelle: OJS 2019/S 026-057176 (2019-02-04)