IT-Support für einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter (2nd-Level-Support) sowie informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebots insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Second-Level-Support
ZT6-1133-2018-138-14-IT2
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“IT-Support für einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter (2nd-Level-Support) sowie informationstechnische Beratung und...”
Kurze Beschreibung
IT-Support für einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter (2nd-Level-Support) sowie informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebots insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Referat ZT 6, Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben der IT-Anwenderbetreuung für ca 1 250 PC-Arbeitsplätze (Second-Level-Support) gehört auch die informationstechnische Beratung und Unterstützung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben der IT-Anwenderbetreuung für ca 1 250 PC-Arbeitsplätze (Second-Level-Support) gehört auch die informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebotes insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support zum Leistungsumpfang. Die Leistungen müssen von einem IT-Projektleiter und IT-Supportern erbracht werden. Dabei werden die geschätzten jährlichen Personentage zugrunde gelegt:
— IT-Projektleitung ca. 260 Personentage,
— IT-Supporter ca. 3 390 Personentage.
Diese geschätzten Anzahlen an Personentagen stellen weder eine Bedarfsunter- noch eine Bedarfsobergrenze dar, sondern sollen dem Auftragnehmer als Orientierung für das zu erwartende Auftragsvolumen dienen. Ein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Jahreskontingents besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht zu Gunsten der Auftraggeberin die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragsdauer um jeweils 1 Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-01
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Aus Gründen der...”
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um am elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter auf der e-Vergabeplattform registriert sein und die Teilnahme am Verfahren aktiviert haben. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 165-377000 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 028 070 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben der IT-Anwenderbetreuung für ca 1 250 PC-Arbeitsplätze (Second-Level-Support) gehört auch die informationstechnische Beratung und Unterstützung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben der IT-Anwenderbetreuung für ca 1 250 PC-Arbeitsplätze (Second-Level-Support) gehört auch die informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebotes insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support zum Leistungsumpfang. Die Leistungen müssen von einem IT-Projektleiter und IT-Supportern erbracht werden. Dabei werden die geschätzten jährlichen Personentage zugrunde gelegt: IT-Projektleitung ca. 260 Personentage IT-Supporter ca. 3 390 Personentage. Diese geschätzten Anzahlen an Personentagen stellen weder eine Bedarfsunter- noch eine Bedarfsobergrenze dar, sondern sollen dem Auftragnehmer als Orientierung für das zu erwartende Auftragsvolumen dienen. Ein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Jahreskontingents besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfache Richtwermethode nach UfAB 2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2019 und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag 2 Mal um jeweils bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2019 und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag 2 Mal um jeweils bis zu einem Jahr zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf. Die Verlängerung wird spätestens vier Monate vor Beginn des gewünschten Leistungsbeginns durch die Auftraggeberin in Textform erklärt. Erklärt die Auftraggeberin keine Verlängerung, endet der Vertrag nach Ablauf von zwei beziehungsweise drei Jahren.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 165-377000
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Second-Level-Support
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hönigsberg & Düvel Datentechnik GmbH
Postanschrift: August-Horch-Str. 1
Postort: Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 537196027042📞
E-Mail: customers@hud.de📧
Region: Gifhorn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 028 070 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574164 (2018-12-21)