Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sekretariats-/Schreibkräfte
ZT6-1133-2018-090-13-ZT5
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung:
“Gestellung von Sekretariats-/Schreibkräften auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2818689.52 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von Sekretariats-/Schreibkräften auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes zur Deckung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von Sekretariats-/Schreibkräften auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes zur Deckung kurzfristiger personeller Engpässe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich maximal um 2 Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich maximal um 2 Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 30. September 2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-187408
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Sekretariats-/Schreibkräfte
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Stern Berlin GmbH
Postanschrift: Rosenthaler Straße 46
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 302176592📞
E-Mail: info@drstern-berlin.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2818689.52 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags befugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 180-408452 (2018-09-18)