Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU einen Beratungsservice für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung etabliert. Dieser wurde als „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ stetig weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in Deutschland eine umfassende Beratung rund um die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz und mobilisiert Kommunen, die noch nicht aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind. Aufgrund der weiterhin notwendigen Beratung und Mobilisierung von Kommunen für den Klimaschutz und der Fortführung und Ausweitung des Förderangebots der NKI, beispielsweise durch die vorgesehene Novellierung und Erweiterung der Kommunalrichtlinie zum 1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des Betriebs erforderlich. Zudem sind aus der vom Bundeskabinett beauftragten Haushaltsanalyse („Spending Review“) zum Politikbereich „Klima/Energie“ konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die umgesetzt werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
“Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU einen Beratungsservice für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung etabliert....”
Kurze Beschreibung
Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU einen Beratungsservice für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung etabliert. Dieser wurde als „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ stetig weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in Deutschland eine umfassende Beratung rund um die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz und mobilisiert Kommunen, die noch nicht aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind. Aufgrund der weiterhin notwendigen Beratung und Mobilisierung von Kommunen für den Klimaschutz und der Fortführung und Ausweitung des Förderangebots der NKI, beispielsweise durch die vorgesehene Novellierung und Erweiterung der Kommunalrichtlinie zum 1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des Betriebs erforderlich. Zudem sind aus der vom Bundeskabinett beauftragten Haushaltsanalyse („Spending Review“) zum Politikbereich „Klima/Energie“ konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die umgesetzt werden sollen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.bund.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30/201993334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48472943🌏
“Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Jahr 2008 hat das Bundesumweltministerium einen Beratungsservice („Servicestelle...”
Kurze Beschreibung
Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Jahr 2008 hat das Bundesumweltministerium einen Beratungsservice („Servicestelle Klimaschutz“) für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung etabliert. Dieser Beratungsservice wurde in den Jahren 2012 und 2015 zweimal neu beauftragt und als „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ (SK:KK) stetig weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in Deutschland (Städten, Gemeinden und Landkreisen) eine umfassende Beratung rund um die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz. Außerdem unterstützt es Kommunen durch Fach- und Vernetzungsveranstaltungen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzaktivitäten und mobilisiert Kommunen, die noch nicht aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind. Zum 31.3.2019 läuft die aktuell beauftragte Leistung zum Betrieb des SK:KK aus. Aufgrund der weiterhin notwendigen Beratung und Mobilisierung von Kommunen für den Klimaschutz und der Fortführung und Ausweitung des Förderangebots der NKI, beispielsweise durch die vorgesehene Novellierung und Erweiterung der Kommunalrichtlinie zum 1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des Betriebs erforderlich. Zudem sind aus der vom Bundeskabinett beauftragten Haushaltsanalyse („Spending Review“) zum Politikbereich „Klima/Energie“ konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die im Rahmen der Neuvergabe und Weiterentwicklung des SK:KK umgesetzt werden sollen.
“Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:” Mehr anzeigen (6) “Arbeitspaket 1: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit”
“Arbeitspaket 2: Orientierungsberatung zu kommunalen Förderprogrammen auf Bundes, Landes und EU-Ebene im Themenfeld Energie und Klimaschutz”
“Arbeitspaket 3: Detaillierte Beratung zur Förderung des Klimaschutzes in Kommunen durch die NKI”
“Arbeitspaket 4: Veranstaltungen”
“Arbeitspaket 5: Monitoring von AP 2-4 6”
“Arbeitspaket 6: Strategische Unterstützung der AG sowie Zuarbeiten für die AG”
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
“Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“— Beschreibung des Anbieters und der Partner,”
“— Benennung der HRB Nummer des Bieters/jedes Bietergemeinschaftsmitgliedes/ jedes notwendigen Unterauftragnehmers zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,”
Befähigung zur Berufsausübung
— Benennung der HRB Nummer des Bieters/jedes Bietergemeinschaftsmitgliedes/ jedes notwendigen Unterauftragnehmers zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) “— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine...”
Befähigung zur Berufsausübung
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen,
“— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und...”
Befähigung zur Berufsausübung
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
“— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind,”
Befähigung zur Berufsausübung
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind,
“— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind,”
Befähigung zur Berufsausübung
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind,
“Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw....”
Befähigung zur Berufsausübung
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
“Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
“Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw....”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen UA (bezogen auf das...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen UA (bezogen auf das Unternehmen): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen UA durchgeführte Aufträge. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt, Angabe ihrer Qualifikationen (beruflicher Werdegang, Abschluss, Erfahrungen). Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
“1) Berufserfahrung im Bereich kommunaler Klimaschutz, Energiewende und Anwendung klimaschonender Technologien (mindestens vom Projektleiter nachzuweisen);” Mehr anzeigen (11) “2) Erfahrungen in der Projekt- und Teamleitung (mindestens vom Projektleiter nachzuweisen);”
“3) Erfahrungen in der politischen Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesministerien ;”
“4) Erfahrungen in der Beratung von Akteuren aus dem Umwelt- und Klimabereich bzw. Organisationen der Kommunen und Verbände im Bereich kommunaler Klimaschutz ;”
“5) Erfahrungen im Bereich Umwelt-, Klima- und Energiemanagement;”
“6) Berufliche Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder des (Wissenschafts-)Journalismus;”
“7) Erfahrung bei der Erstellung von Publikationen, z. B. im Bereich kommunaler Klimaschutz;”
“8) sehr gute Kenntnisse des Rechtsrahmens für kommunale Haushalte und kommunale Investitionsentscheidungen ;”
“9) IT-Kenntnisse, insbesondere im Bereich Pflege von Internetdarstellungen und der barrierefreien Gestaltung von Dokumenten nach den Bestimmungen der...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
9) IT-Kenntnisse, insbesondere im Bereich Pflege von Internetdarstellungen und der barrierefreien Gestaltung von Dokumenten nach den Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV);
“10) Erfahrungen bei der Konzeption und Durchführung empirischer Datenerhebungen;”
“11) allgemeine Sekretariatserfahrungen, Erfahrungen im Organisationsmanagement und Kenntnisse der Buchhaltung;”
“12) Berufliche Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Es sind zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 12. jeweils mindestens 1...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
12) Berufliche Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Es sind zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 12. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Es ist zum Punkt 7. mindestens 1 Referenz in Form einer Publikation (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend): Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes, Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt). Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen). Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
“Fragen stellen Sie bitte über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E48472943 ein...”
Zusätzliche Informationen
Fragen stellen Sie bitte über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E48472943 ein (http://www.subreport.de/E48472943). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E48472943) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen bis zum in den Bewerbungsbedingungen genannten Termin zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E48472943) zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Ausgenommen der Angebotseinreichung sind die Bieter gehalten, ausschließlich in der elektronischen Form und über www.subreport.de/E48472943 mit der Vergabestelle während des gesamten Verfahrens zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Die Vergabestelle wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht in der geforderten Form besteht, umgehend zurückweisen. Hinweis: Eine reibungslose Kommunikation über die Vergabeplattform ist nur möglich, wenn sich der Bieter und nicht ein notwendiger Unterauftragnehmer auf der Vergabeplattform registrieren lässt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
“Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
“Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.”
Quelle: OJS 2018/S 199-451273 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Arbeitspaket 1: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Arbeitspaket 2: Orientierungsberatung zu kommunalen Förderprogrammen auf Bundes, Landes und EU-Ebene...”
Kurze Beschreibung
Arbeitspaket 1: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Arbeitspaket 2: Orientierungsberatung zu kommunalen Förderprogrammen auf Bundes, Landes und EU-Ebene im Themenfeld Energie und Klimaschutz Arbeitspaket 3: Detaillierte Beratung zur Förderung des Klimaschutzes in Kommunen durch die NKI Arbeitspaket 4: Veranstaltungen Arbeitspaket 5: Monitoring von AP 2-4 6 Arbeitspaket 6: Strategische Unterstützung der AG sowie Zuarbeiten für die AG
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-30 📅
Name: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1)...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
“Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.”
“Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 023-050992 (2019-01-30)