2 000 m Mineralwolldämmung
2 000 m Glattblech als vorgehängte hinterlüftete Fassade
2 000 m Streckmetallgitter als Vorsatzkonstruktion
180 lfm Dachrandanschluss
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Sporthallen
Kurze Beschreibung:
“2 000 m” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Sporthallen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-03 📅
Datum des Beginns: 2019-08-26 📅
Datum des Endes: 2019-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 190-428831
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 159-363699
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig bei dem Bayerischen Staatsanzeiger Online System zum Download zur Verfügung.”
Quelle: OJS 2018/S 190-428831 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 017-035183 (2019-01-22)