Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Die Leistungen beinhalten alle Grundleistungen:
Während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr. 1.1)
Während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr. 1.2)
Es ist eine Dokumentation der zur Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß Mustervorlage zu erstellen.
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten.
Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die vorgesehenen Maßnahmen und Einrichtungen für die spätere Nutzung, Instandhaltung, Reinigung, Inspektionen usw. entnommen werden können.