Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 VGE UA 1 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden. Die zu erbringenden Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination entsprechen den Grundleistungen während der Planung und der Ausführung gemäß Schriftenreihe der AHO Nr.15, Stand März 2011.Es ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anhand einer vom AG vorgegebenen Mustervorlage zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: FMZ-2018-74
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 VGE UA 1 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden. Die zu erbringenden Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination entsprechen den Grundleistungen während der Planung und der Ausführung gemäß Schriftenreihe der AHO Nr.15, Stand März 2011.Es ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anhand einer vom AG vorgegebenen Mustervorlage zu erstellen.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 VGE UA 1 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden. Die zu erbringenden Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination entsprechen den Grundleistungen während der Planung und der Ausführung gemäß Schriftenreihe der AHO Nr.15, Stand März 2011.Es ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anhand einer vom AG vorgegebenen Mustervorlage zu erstellen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 373673100📞
Fax: +49 37367310130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-268385
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 VGE UA 1 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden. Die zu erbringenden Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination entsprechen den Grundleistungen während der Planung und der Ausführung gemäß Schriftenreihe der AHO Nr.15, Stand März 2011.Es ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anhand einer vom AG vorgegebenen Mustervorlage zu erstellen.
Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 VGE UA 1 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden. Die zu erbringenden Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination entsprechen den Grundleistungen während der Planung und der Ausführung gemäß Schriftenreihe der AHO Nr.15, Stand März 2011.Es ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anhand einer vom AG vorgegebenen Mustervorlage zu erstellen.
Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE UA_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen:
M 1.14.20 Erhöhung vorhandener Mauer,
M 1.14.21 Neubau Bohrpfahlwand,
M 1.14.22 Neubau rückgesetzte Mauer,
M 1.14.23 Neubau Bohrpfahlwand
Die geplanten Maßnahmen stellen einen zusammenhängenden Teilabschnitt innerhalb der Gesamtmaßnahme im Gemeindegebiet von Burkhardtsdorf dar.
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“ und beinhalten alle Grundleistungen:
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“ und beinhalten alle Grundleistungen:
— während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
— während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
Es ist eine Dokumentation der zur Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß Mustervorlage zu erstellen.
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten.
Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV Reg. Nr.103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zertifikat für SiGeKo-Schulung für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 118-268385 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden .Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt soll der Abschnitt M 1.14 zwischen Brücke Becherstraße und Brücke B95 baulich umgesetzt werden .Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
Gesamtwert des Auftrags: 6 360 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Die Leistungen beinhalten alle Grundleistungen:
Während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr. 1.1)
Während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr. 1.2)
Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die vorgesehenen Maßnahmen und Einrichtungen für die spätere Nutzung, Instandhaltung, Reinigung, Inspektionen usw. entnommen werden können.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV-Reg. Nr.103097052
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postort: Königswalde
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de📧
Land: Erzgebirgskreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 360 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;