Beschreibung der Beschaffung
Vgl. auch II.1.4
Durch die Vergabe an einen Dienstleister erwartet der AG, den Sicherheitsbedürfnissen des Freistaats Thüringen, der Abgeordneten, der Bediensteten, der Bürger und Besucher nach Schutz des Lebens und des Eigentums gerecht zu werden.
Die Sicherheitsmitarbeiter müssen die Qualifikation „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Es werden nur Sicherheitsmitarbeiter mit dem Nachweis über eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung eingesetzt (Ü2 bzw. Ü1). Ausnahmen davon sind für den 1x jährlich stattfindeneten Tag der offenen Tür und für die Alarmfahrten vorgesehen.
Für die Servicemitarbeiter wird keine gesonderte Qualifikation abverlangt. Der Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen studentischer Nebenbeschäftigung ist dabei möglich. Eine Sicherheitsüberprüfung erfolgt nicht. Das polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden.
Objektleitung vor Ort (Objekleiter und Stellvertreter)
— Montag – Freitag an Arbeitstagen 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
— Volumen zur Kalkulation: 3 012 h/a,
— Erbringung auch von Sicherheitsdiensleistungen außerhalb der reinen Objektleitung (vgl. nachfolgender Punkt).
Bewachungsdienst, Türkontroll- und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Interventionsdienst, Notruf- und Service-Leitstelle
— Montag bis Sonntag (24/7),
— Volumen zur Kalkulation: 29 316 h/a (davon 24 h/a für Alarmfahrt/Inter zum Objekt).
Seperatwachdienst
— Montag bis Freitag an Arbeitstagen 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
— Volumen zur Kalkulation: 3 012 h/a.
Veranstaltungs- und Servicedienste (mit Bewachungsaufwand)
— grundsätzlich an Arbeitstagen von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit unterschiedlichem Zeitumfang, vereinzelt auch an Wochenenden,
— Volumen zur Kalkulation: 6 981 h/a Sicherheitsmitarbeiter und 2 839 h/a Servicemitarbeiter.
Die angegebenen Stundenanzahl dient jeweils nur zur Kalkulation. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Stundenanzahl unter Beachtung tariflicher Vorgaben.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.