Sicherheitsdienst in der Liegenschaft Mainzer Landstr. 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte)

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, den Sicherheitsdienst in der Liegenschaft Mainzer Landstr. 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte) für den Leistungszeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2019 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, im Rahmen eines offenen Verfahrens – Soziale und andere besondere Dienstleistungen, zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-22 Auftragsbekanntmachung
2018-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 4065/726
Kurze Beschreibung:
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, den Sicherheitsdienst in der Liegenschaft Mainzer Landstr. 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte) für den Leistungszeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2019 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, im Rahmen eines offenen Verfahrens – Soziale und andere besondere Dienstleistungen, zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim a. Ts.
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau@mtk.org 📧
Telefon: +49 61922016142 📞
Fax: +49 619220176142 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4065-726 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-222107
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7: Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.8. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt auch für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist ein kalendertäglicher rund um die Uhr 24 Stunden Sicherheitsdienst (Dienstzeiten 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) mit 3 Sicherheitskräften, in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte), im Vertragszeitraum vom 1.9.2018 bis 31.8.2019 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.8. eines Jahres, gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7:
Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.8. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt auch für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Main-Taunus-Kreis
Mainzer Landstr. 500 (Kastengrund)
65795 Hattersheim am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, Eigenerklärung zu den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen, Einzelauftragsbezogenen Besonderen Vertragsbedingungen, Eigenerklärung zur Leistungsbeschreibung, Eigenerklärung zum Personaleinsatz, Firmenkurzprofil, Benennung von mindestens 2 aktuellen Referenzen, Kopie der gültigen Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung, Kopie der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eigenerklärung zur Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung Bietergemeinschaft, Eigenerklärung zur Bietereignung, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Eigenerklärung zur Einreichungspflicht der Urkalkulation des Angebotes, Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen und/oder Verleihunternehmen, Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Preisblatt und Eigenerklärung zum Angebot.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister/ Sicherungsdienstleister – Terminologie“, der DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen“ sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) auszuführen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mtk.org 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Submissionsstelle Amt 63
Kontaktperson: Amt 63 – Amt für Bauen und Umwelt
Telefon: +49 61922010 📞
E-Mail: internet@mtk.org 📧
Land: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hochbau@mtk.org darauf hinzuweisen. In Zusammenhang mit den Vergabeunterlagen eventuell entstehende Rückfragen sind ausschließlich via E-Mail an den Auftraggeber unter der E-Mail-Adresse hochbau@mtk.org zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 097-222107 (2018-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, den Sicherheitsdienst in der Liegenschaft Mainzer Landstr. 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte) für den Leistungszeitraum 01.09.2018 bis 31.08.2019 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, im Rahmen eines offenen Verfahrens - Soziale und andere besondere Dienstleistungen, zu vergeben.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 624 104 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Am Kreishaus 1 - 5
Postort: Hofheim am Taunus

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-360615
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 097-222107
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7: Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.08. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt auch für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist ein kalendertäglicher rund um die Uhr 24 Stunden Sicherheitsdienst (Dienstzeiten 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) mit 3 Sicherheitskräften, in der Liegenschaft Mainzer Landstrasse 500 in 65795 Hattersheim (Verwaltung und Asylunterkünfte), im Vertragszeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2019 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.08. eines Jahres, gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.08. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt auch für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-10 📅
Name: WOM Security & Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 043 248 30608
Postanschrift: Otto-Volger-Str. 15
Postort: Sulzbach
Postleitzahl: 65843
Land: Deutschland 🇩🇪
Main-Taunus-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 624 104 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 157-360615 (2018-08-14)