Sicherheitsdienstleistungen GUs Regensburg

Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Sicherheitsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte Regensburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-18 Auftragsbekanntmachung
2019-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 0270.ZV-14-11-18
Kurze Beschreibung: Sicherheitsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte Regensburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=o9W9vvGB%2byU%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-462723
ABl. S-Ausgabe: 203

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt während der Dienstzeiten in alleiniger Verantwortung die Pforten-, Schutz- und Sicherheitsdienste (Sicherheitsdienste/Bewachungsdienstleistung) für die jeweiligen Dienstgebäude des Auftraggebers in Regensburg. Dem Auftragnehmer obliegt der Schutz des Objekts und aller Personen, die sich in der Liegenschaft oder ihrer unmittelbaren Umgebung aufhalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach 2 Jahren automatisch. Dieser kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern der AG nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre und endet am 31.12.2022. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens:
Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der jeweils zuständigen Behörde Eintrag in das Berufs-/Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der AN ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung wie unten genannt nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragsdauer sowie während des Gewährleistungszeitraums aufrechtzuerhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
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Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
2 500 000 EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (d. h. Sach− und Vermögensschäden) pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen)
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250 000 EUR für Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz;
250 000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen;
250 000 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern;
250 000 EUR für Bearbeitungs−/Tätigkeitsschäden.
— Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Belegte Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (Nachweis durch zugelassenen Steuerberate oder veröffentlichten Geschäftsbericht),
— Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung der DIN EN 9001:2015 ff. oder gleichwertig,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Arbeitssicherheit oder Gleichwertiges;
— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführten ähnlichen Dienstleistungen;
— Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung der DIN EN 9001:2015 ff. oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: § 34a GewO

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Naser, Jürgen
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=o9W9vvGB%2byU%3d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (ROB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, so besteht die Möglichkeit, Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn eine notwendige Rüge unterblieben oder der Antrag verfristet ist(§ 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB):
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der ROB rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Teilt die ROB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss der Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der ROB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Der Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertagevergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
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Ein öffentlicher Auftrag ist ferner unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit des Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/ Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462723 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-012035
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 203-462723
ABl. S-Ausgabe: 7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: AF Security GmbH
Postanschrift: Waldhraiburger Str. 3
Postort: Neutraubling
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es dies innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der ROB rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Teilt die ROB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss der Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Der Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
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Die Unwirksamkeit des Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/ Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 007-012035 (2019-01-08)