Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer unterstützt das Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht Lübeck
Durch geeignetes Sicherheitspersonal schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche der Justizgebäude, insbesondere bei der Personenkontrolle,
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen (z. B. Metallschleuse),
— Kontrollgängen, insbesondere der Kontrolle der Außenfassaden der Justizgebäude,
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen; bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei,
— der Besorgung des Aktenverkehrs,
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde,
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen,
— Kurierfahrten (beim Amtsgericht Lübeck),
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten.
Bedarf an Sicherheitspersonal beim:
Amtsgericht Lübeck (2 weibliche / 3 männliche Sicherheitskräfte)
Landgericht Lübeck (eine weibliche Sicherheitskraft)
Sozialgericht Lübeck (eine weibliche oder männliche Sicherheitskraft)
Arbeitsgericht Lübeck (jeweils eine weibliche und männliche Sicherheitskraft)
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten/eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 828,58 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2019 bis 2023). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20.00 Uhrerforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Mit Ausnahme von Urlaubs- oder Krankheitszeiten sind den jeweiligen Dienststellen feste Sicherheitskräftezuzuordnen, um Kontinuität und Qualität, insbesondere bei der Eingangskontrolle, zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
— Qualifizierung als IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
— sicheres und freundliches Auftreten,
— Teamfähigkeit,
— körperlich fit und sportlich,
— aufgeschlossen, zuverlässig, flexibel,
— Dienstleistungsorientierung, soziale Kompetenz sowie gute Beobachtungsfähigkeit,
— über einen längeren Zeitraum konzentriert arbeiten können,
— ein hohes Maß an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein,
— sehr gute psychische und physische Belastbarkeit,
— polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung,
— Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Mindestens Stufe B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)).
Das Sicherheitspersonal ist für die Aufgabenerfüllung mit einer einheitlichen Dienstuniform auszustatten und sauber zu kleiden.
Beim Amtsgericht Lübeck können Kurierfahrten anfallen. Für die hier eingesetzten Sicherheitskräfte ist deshalb ein gültiger Führerschein der Klasse B / Klasse 3 zwingend erforderlich.