Sicherheitsdienstleistungen in 4 Flüchtlingsunterkünften in Pulheim

Stadt Pulheim

Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbrinung von Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt sollen 4 Flüchtlingsunterkünfte in Pulheim überwacht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-21 Auftragsbekanntmachung
2019-01-02 Ergänzende Angaben
2019-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbrinung von Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt sollen 4 Flüchtlingsunterkünfte in Pulheim überwacht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pulheim
Postanschrift: Alte Kölner Str. 26
Postleitzahl: 50259
Postort: Pulheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pulheim.de 🌏
E-Mail: zvsplus@kopart.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99973198 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E99973198 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-574546
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistung in einer Flüchtlingsunterkunft
Losnummer: 1: Fliestedener Weg 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sichernden Objekt handelt es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Pulheim-Stommeln, Fliestender Weg 1. Die Unterkunft befindet sich in einem Gebäudekomplex (ehemaliger Internatsbereich) innerhalb des Geländers der „Papst-Johannes XXIII.-Schule“ und wird nicht als Notunterkunft betrieben. Es handelt sich um ein Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche (inkl. Treppenhaus, Nasszellen usw.) von rund 910 qm in rund 56 Räumen. Die Unterkunft besteht aus 2 Gebäuden, die über einen gemeinsamen straßenseitigen Eingang zu betreten sind. Als Anlage ist ein Grundriss des Gebäudes beigefügt. Es handelt sich bei den Bewohnern in aller Regel um Einzelpersonen und kleinere Familien.
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Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass in dem Objekt die Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wird. Insbesondere ist bei aufkommenden Konflikten deeskalierend zu wirken und bei Bedarf Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Ordnungsamt und /oder Polizei) herzustellen. Der Auftraggeber ist bei der Ausübung des Hausrechtes zu unterstützen.
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Die Erfordernisse des Brandschutzes und die damit verbundene Sicherheit der Bewohner sind zu beachten. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren.
Innerhalb des genannten Zeitfensters sind ca. alle 2 Stunden unregelmäßige Kontrollgänge durch das gesamte Gebäude und im Außenbereich +vorzunehmen; insbesondere sind die vorhandenen Küchen und Gemeinschaftsräume verstärkt zu kontrollieren.
Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit keine kontinuierliche Struktur (für unbefugte Personen) erkennbar ist. Anlassbezogene Kontrollen bezüglich Alkohol oder gefährlicher Gegenstände haben ebenfalls zu erfolgen.
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Losnummer: 2: Eschgasse 2
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sichernden Objekt handelt es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Pulheim-Stommeln, Eschgasse 2a. Die Unterkunft befindet sich in einem Gebäudekomplex im Wohngebiet und wird nicht als Notunterkunft betrieben.
Es handelt sich um ein Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche (inkl. Treppenhaus, Nasszellen usw.) von rund 1 870 qm in rund 40 Räumen. Bei dem Objekt handelt es sich um einen ehemaligen Schulkomplex aus 4 Gebäudeteilen angeordnet um einen innen liegenden Schulhof. Als Anlage ist ein Grundriss des Gebäudes beigefügt. Es handelt sich bei den Bewohnern überwiegend um junge männliche Erwachsene. In einem Gebäudeteil sind auch Familien untergebracht.
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Die Erfordernisse des Brandschutzes und die damit verbundene Sicherheit der Bewohner sind zu beachten. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren. Innerhalb des genannten Zeitfensters sind ca. alle 2 Stunden unregelmäßige Kontrollgänge durch das gesamte Gebäude und im Außenbereich +vorzunehmen; insbesondere sind die vorhandenen Küchen und Gemeinschaftsräume verstärkt zu kontrollieren. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit keine kontinuierliche Struktur (für unbefugte Personen) erkennbar ist. Anlassbezogene Kontrollen bezüglich Alkohol oder gefährlicher Gegenstände haben ebenfalls zu erfolgen.
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Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft
Losnummer: 3: Zur Offenen Tür 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sichernden Objekt handelt es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Pulheim, Zur offenen Tür 1. Bei der Unterkunft handelt es sich um eine Containeranlage bestehend aus 2 Teilbereichen:
— Gebäudekomplex A: einstöckige Teilanlage mit Gemeinschaftsküchen und gemeinschaftlichen sanitären Anlagen,
— Gebäudekomplex B: zweistöckige Teilanlage in Appartementbauweise, d. h. eigene Sanitäre Anlagen und Küchenzeilen
Es handelt sich um ein Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche (inkl. Nasszellen usw.) von rund 433 qm in rund 22 Räumen (Komplex A). Es handelt sich um ein Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche (inkl. Nasszellen usw.) von rund 540 qm in rund 30 Räumen (Komplex B). Als Anlage ist ein Grundriss des Gebäudes beigefügt. Es handelt sich bei den Bewohnern in aller Regel um, junge männliche Erwachsene und Familien mit Kindern.
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Losnummer: 4: Zur Offenen Tür 7
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sichernden Objekt handelt es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Pulheim, Zur offenen Tür 7. Die Unterkunft befindet sich in Ortsrandlage und wird nicht als Notunterkunft betrieben. Es handelt sich um ein Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche (inkl. Treppenhaus, Nasszellen usw.) von rund 840 qm in rund 32 Räumen. Als Anlage ist ein Grundriss des Gebäudes beigefügt. Es handelt sich bei den Bewohnern in aller Regel um junge männliche Erwachsene oder Familien mit Kindern.
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Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass in dem Objekt die Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wird. Insbesondere ist bei aufkommenden Konflikten deeskalierend zu wirken und bei Bedarf Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Ordnungsamt und /oder Polizei) herzustellen. Der Auftraggeber ist bei der Ausübung des Hausrechtes zu unterstützen. Die Erfordernisse des Brandschutzes und die damit verbundene Sicherheit der Bewohner sind zu beachten. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren. Innerhalb des genannten Zeitfensters sind ca. alle 2 Stunden unregelmäßige Kontrollgänge durch das gesamte Gebäude und im Außenbereich +vorzunehmen; insbesondere sind die vorhandenen Küchen und Gemeinschaftsräume verstärkt zu kontrollieren. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf variierenden Wegen angelaufen werden, damit keine kontinuierliche Struktur (für unbefugte Personen) erkennbar ist. Anlassbezogene Kontrollen bezüglich Alkohol oder gefährlicher Gegenstände haben ebenfalls zu erfolgen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fliestedener Weg 1, 50259 Pulheim
Eschgasse 2, 50259 Pulheim
Zur Offenen Tür 1, 50259 Pulheim
Zur Offenen Tür 7, 50259 Pulheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung Achtung (!): Für Einzelheiten zur Bewertung der Zuschlagskriterien: siehe Punkt 13.3 ab Seite 18 der Bewerbungsbedingungen. Für Einzelheiten zu den geforderten Unterlagen zum Nachweis der Eignung:
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Siehe „Liste der Nachweise“ ab Seite 24 der Bewerbungsbedingungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Sicherheitsdienstleistungen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name des öffentlichen Auftraggebers: KoPart eG
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.kopart.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, Solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens stellen. Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S. 1GWB).
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Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf 10 Kalendertage verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134 Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (§ 134 Abs. 3 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Auftragserteilung hat,
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Eine Verletzung seiner Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Die Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieben ist. Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah. Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs.
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3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z.B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen. Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 2 500 EUR. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe zu zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der Vergabekammer erfolgreich ist.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574546 (2018-12-21)
Ergänzende Angaben (2019-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbrinung von Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt sollen vier Flüchtlingsunterkünfte in Pulheim überwacht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 003-004058
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 248-574546
ABl. S-Ausgabe: 3
Quelle: OJS 2019/S 003-004058 (2019-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-320310
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sichernden Objekt handelt es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Pulheim-Stommeln, Eschgasse 2. Die Unterkunft befindet sich in einem Gebäudekomplex im Wohngebiet und wird nicht als Notunterkunft betrieben.
— Gebäudekomplex B: zweistöckige Teilanlage in Appartementbauweise, d. h. eigene Sanitäre Anlagen und Küchenzeilen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fliestedener Weg 1
50259 Pulheim
Eschgasse 2
Zur Offenen Tür 1
Zur Offenen Tür 7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Name: MSS Security GmbH
Postanschrift: Nordstraße 1
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland 🇩🇪
Remscheid, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: MSS Security
R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Charlottenstraße 61
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 130-320310 (2019-07-05)