1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
(2) Der Vordrucke „Angebotsschreiben VHB 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren;
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit;
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mail-Adresse erforderlich;
(8) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 19.7.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
(9) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(10) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.