Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik: — Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau — Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677 Enkenbach-Alsenborn — Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich- Wengerohr — Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 2018 / ZBL / Z.18-0094
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Einsatz,
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677
Enkenbach-Alsenborn
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-
Wengerohr
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077
Koblenz
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677
Enkenbach-Alsenborn
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-
Wengerohr
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-351108
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur)
— Fortgeschrittene elektronische Signatur
— Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHW
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur)
— Fortgeschrittene elektronische Signatur
— Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Einsatz,
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677
Enkenbach-Alsenborn
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-
Wengerohr
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077
Koblenz
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik – Mainz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Sicherheitsdienstdienstleistungen i Form der Objektbewachung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig – um jeweils zwei (2) weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs (6) Jahre.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig – um jeweils zwei (2) weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs (6) Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund einer eventuellen zukünftigen veränderten Sicherheits- und Bedarfslage ist eine Erweiterung der Anzahl an Bedarfsträgern und damit einhergehend zusätzlichen Standorten der Leistungserbringung für den Mainzer-Raum während der Vertragslaufzeit möglich.
Aufgrund einer eventuellen zukünftigen veränderten Sicherheits- und Bedarfslage ist eine Erweiterung der Anzahl an Bedarfsträgern und damit einhergehend zusätzlichen Standorten der Leistungserbringung für den Mainzer-Raum während der Vertragslaufzeit möglich.
Der Auftragnehmer ist – vorbehaltlich einer im Einzelfall geltend gemachten Unzumutbarkeit – nach Aufforderung durch den Auftraggeber verpflichtet, die angebotene Leistung auch für neu hinzukommende Bedarfsträger zu den gleichen Bedingungen der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Hierbei ist eine Anpassung der zu erbringenden Leistung im geringem Umfang möglich.
Der Auftragnehmer ist – vorbehaltlich einer im Einzelfall geltend gemachten Unzumutbarkeit – nach Aufforderung durch den Auftraggeber verpflichtet, die angebotene Leistung auch für neu hinzukommende Bedarfsträger zu den gleichen Bedingungen der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Hierbei ist eine Anpassung der zu erbringenden Leistung im geringem Umfang möglich.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik – Enkenbach-Alsenborn
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik – Wittlich-Wengerohr
Losnummer: 3
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik – Koblenz
Losnummer: 4
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um jeweils 2 weitere Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz, Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz Heiligkreuzweg 111 55130 Mainz
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Birkenstraße 107 67677 Enkenbach-Alsenborn
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Zur Polizeischule 54516 Wittlic
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik General-Allen-Straße 1 56077 Koblenz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung).
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Angaben im Abschnitt zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages, jedoch höchstens 250 000 EUR) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vor-liegen wird. (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung).
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages, jedoch höchstens 250 000 EUR) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vor-liegen wird. (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
1) Wenigstens 2 der drei (3) zu benennenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ununterbrochen/ungekündigt mindestens sechs (6) Monate erbracht worden sein bzw. ungekündigt bestehen.
2) Wenigstens 1 der 3 einzutragenden Referenzen muss die Anforderung der Ziffer 1 erfüllen und darüber hinaus Sicherheitsdienstleistungen für eine Objektbewachung derselben Größenordnung nachweisen und ein Auftragsvolumen von mindestens 250 000 EUR (netto) umfassen.
2) Wenigstens 1 der 3 einzutragenden Referenzen muss die Anforderung der Ziffer 1 erfüllen und darüber hinaus Sicherheitsdienstleistungen für eine Objektbewachung derselben Größenordnung nachweisen und ein Auftragsvolumen von mindestens 250 000 EUR (netto) umfassen.
3) Sämtliche Referenzen müssen Sicherheitsdienstleistungen in Form von sog. Objektschutzdiensten belegen, bei denen zusammenhänge Objekte, Gebäude, Grundstücke durchgängig (24 Stunden an 7 Tagen/Woche) zu schützen sind/waren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber des Unternehmens muss erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber des Unternehmens muss erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur)
— Fortgeschrittene elektronische Signatur
— Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 153-351108 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Einsatz,
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau,
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677 Enkenbach-Alsenborn,
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-Wengerohr,
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz.
Logistik und Technik Rheinland-Pfalz (PPELT), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen an den Liegenschaften des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik:
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau,
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677 Enkenbach-Alsenborn,
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-Wengerohr,
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz.
Gesamtwert des Auftrags: 3627221.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Los 1: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Mainz, bestehend aus der Liegenschaft Dekan-Laist-Straße 7, 55129 Mainz-Hechtsheim und der Liegenschaft Heiligkreuzweg 111, 55130 Mainz-Weisenau,
— Los 2: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Birkenstraße 107, 67677 Enkenbach-Alsenborn,
— Los 3: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Zur Polizeischule, 54516 Wittlich-Wengerohr,
— Los 4: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Sicherheitsdienstdienstleistungen in Form der Objektbewachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Birkenstraße 107
67677 Enkenbach-Alsenborn
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Zur Polizeischule
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-26 📅
Name: Industrieschutz Walter GmbH
Postanschrift: Industriestraße 4
Postort: Nastätten
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Lahn-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1091440.44 EUR 💰
845260.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
11
13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).