Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart nach ASiG
B 12.23 - 5418/18/VV: 1”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart nach ASiG”
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Der Umfang beträgt 2746 Stunden in einem Jahr. Für die Laufzeit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Der Umfang beträgt 2746 Stunden in einem Jahr. Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen entspricht dies einem geschätzten Gesamtbedarf von 5 492 Einsatzstunden. Derzeit gehören 23 Standorte zur Bundespolizeidirektion. Die Standorte (Inspektionen, Reviere etc.) befinden sich in folgenden Orten:
Basel (Schweiz), Böblingen, Blumberg, Efringen-Kirchen, Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Radolfzell, Rheinmünster, Singen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein.
Bis auf den Standort in Basel (Schweiz) befinden sich sämtliche Standorte im Bundesland Baden-Württemberg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-31
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-24
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 143-327236 (2018-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-21) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Der Umfang beträgt 2746 Stunden in einem Jahr. Für die Laufzeit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Der Umfang beträgt 2746 Stunden in einem Jahr. Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen entspricht dies einem geschätzten Gesamtbedarf von 5.492 Einsatzstunden. Derzeit gehören 23 Standorte zur Bundespolizeidirektion. Die Standorte (Inspektionen, Reviere etc.) befinden sich in folgenden Orten: Basel (Schweiz), Böblingen, Blumberg, Efringen-Kirchen, Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Radolfzell, Rheinmünster, Singen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein. Bis auf den Standort in Basel (Schweiz) befinden sich sämtliche Standorte im Bundesland Baden-Württemberg.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-327236
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 181-410506 (2018-09-21)