Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie (Auftraggeber), beabsichtigt die nach DGUV Vorschrift 4 durchzuführende sicherheitstechnische Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für alle Behörden inklusive Außen- und Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Der Auftrag wird in Gebietslose (Regierungsbezirke in Bayern) aufgeteilt. Die Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der Betriebsmittel in Verwaltungs- und Büroräumen sowie Laboren und Werkstätten soll für einen Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitstechnische Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4
2018RJ000006”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie (Auftraggeber), beabsichtigt die nach DGUV Vorschrift 4 durchzuführende...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie (Auftraggeber), beabsichtigt die nach DGUV Vorschrift 4 durchzuführende sicherheitstechnische Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für alle Behörden inklusive Außen- und Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Der Auftrag wird in Gebietslose (Regierungsbezirke in Bayern) aufgeteilt. Die Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der Betriebsmittel in Verwaltungs- und Büroräumen sowie Laboren und Werkstätten soll für einen Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie (Auftraggeber), beabsichtigt die nach DGUV Vorschrift 4 durchzuführende sicherheitstechnische Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für alle Behörden inklusive Außen- und Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Der Auftrag wird in Gebietslose (Regierungsbezirke in Bayern) aufgeteilt. Die Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der Betriebsmittel in Verwaltungs- und Büroräumen sowie Laboren und Werkstätten soll für einen Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Niederbayern - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Niederbayern🏙️
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Oberpfalz - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Oberpfalz🏙️
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Oberfranken - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Oberfranken🏙️
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mittelfranken - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Mittelfranken🏙️
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterfranken - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Unterfranken🏙️
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schwaben - ortsveränderliche Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Schwaben🏙️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter / einem Mitglied der Bietergemeinschaftnach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter / einem Mitglied der Bietergemeinschaftnach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG.
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
2) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel) für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereichdes Auftrags (Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
3) Nachweis über eine spätestens zu Leistungsbeginn bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden, von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden und von mindestens 100 000 EUR für Schlüsselverlust bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Versicherungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzuhalten.
“Nachweis über eine spätestens zu Leistungsbeginn bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens...”
Nachweis über eine spätestens zu Leistungsbeginn bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden, von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden und von mindestens 100.000 EUR für Schlüsselverlust bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Versicherungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzuhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen (Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel) aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende derAngebotsfrist), mit Angabe des Werts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Mindestanforderung an die Referenzen sind drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
2) Eigenerklärung, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
4) Eigenerklärung über die Eigenschaft als Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.” Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-31
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 247-569432 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-569432
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Oberbayern – ortsveränderliche Betriebsmittel
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfennigparade PSG GmbH
Postanschrift: Petuelring 108
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Niederbayern – ortsveränderliche Betriebsmittel
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Intakt gGmbH
Postanschrift: Eustachius−Kugler−Str. 1
Postort: Gremsdorf
Postleitzahl: 91350
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Oberpfalz – ortsveränderliche Betriebsmittel
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Oberfranken – ortsveränderliche Betriebsmittel
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Mittelfranken – ortsveränderliche Betriebsmittel
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 051-117860 (2019-03-11)