Rahmenvereinbarung Sicherungsleistungen (Sicherungsposten -SIPO / Sicherungsaufsichtkraft-SAKRA) Im gesamten Liniennetz der U-Bahn und Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen regelmäßig diverse Baumaßnahmen und auch Reinigungs- und Winterdienstleistungen durchgeführt werden, welche durch SIPO/SAKRA´S gesichert werden müssen. Für die Lose 1 bis 3 gilt: Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der U-Bahn und in U-Bahntunneln sind je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen. Im Los 3 variiert der Personalbedarf zwischen Sommer und Winter. Für Los 4 gilt: Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der Straßenbahn sind ebenfalls je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen, allerdings nicht in kontinuierlicher Personalstärke. Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass die Anzahl der Sicherungspersonale stark zwischen der Bauhaupt- und der Baunebenzeit variiert. Weiter siehe II.2.4
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00281
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Sicherungsleistungen (Sicherungsposten -SIPO / Sicherungsaufsichtkraft-SAKRA)
Im gesamten Liniennetz der U-Bahn und Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen regelmäßig diverse Baumaßnahmen und auch Reinigungs- und Winterdienstleistungen durchgeführt werden, welche durch SIPO/SAKRA´S gesichert werden müssen.
Für die Lose 1 bis 3 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der U-Bahn und in U-Bahntunneln sind je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen. Im Los 3 variiert der Personalbedarf zwischen Sommer und Winter.
Für Los 4 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der Straßenbahn sind ebenfalls je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen, allerdings nicht in kontinuierlicher Personalstärke. Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass die Anzahl der Sicherungspersonale stark zwischen der Bauhaupt- und der Baunebenzeit variiert.
Weiter siehe II.2.4
Im gesamten Liniennetz der U-Bahn und Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen regelmäßig diverse Baumaßnahmen und auch Reinigungs- und Winterdienstleistungen durchgeführt werden, welche durch SIPO/SAKRA´S gesichert werden müssen.
Für die Lose 1 bis 3 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der U-Bahn und in U-Bahntunneln sind je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen. Im Los 3 variiert der Personalbedarf zwischen Sommer und Winter.
Für Los 4 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der Straßenbahn sind ebenfalls je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen, allerdings nicht in kontinuierlicher Personalstärke. Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass die Anzahl der Sicherungspersonale stark zwischen der Bauhaupt- und der Baunebenzeit variiert.
Weiter siehe II.2.4
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-153817
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00281, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, „Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich der BVG". Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen;
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten;
3. Es ist zu beachten, dass für jedes Los eine separate Eigenerklärung zur Eignung zur Verfügung steht. Bei Bewerbung auf mehrere Lose, reichen Sie bitte die betreffenden Eigenerklärungen je Los ein, auf welche Sie sich beteiligen möchten. Im Anschluss an die Eignungsprüfung erhalten Sie auch nur die Vergabeunterlagen für das/die Los/e, für das/die Sie eine Eigenerklärung abgegeben haben und die Eignung nachgewiesen wurde;
4. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
5. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 20.4.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden;
6. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
7. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
8. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen;
9. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben;
10. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00281, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, „Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich der BVG". Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen;
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten;
3. Es ist zu beachten, dass für jedes Los eine separate Eigenerklärung zur Eignung zur Verfügung steht. Bei Bewerbung auf mehrere Lose, reichen Sie bitte die betreffenden Eigenerklärungen je Los ein, auf welche Sie sich beteiligen möchten. Im Anschluss an die Eignungsprüfung erhalten Sie auch nur die Vergabeunterlagen für das/die Los/e, für das/die Sie eine Eigenerklärung abgegeben haben und die Eignung nachgewiesen wurde;
4. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
5. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 20.4.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden;
6. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
7. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
8. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen;
9. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben;
10. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
Im gesamten Liniennetz der U-Bahn und Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen regelmäßig diverse Baumaßnahmen und auch Reinigungs- und Winterdienstleistungen durchgeführt werden, welche durch SIPO/SAKRA´S gesichert werden müssen.
Für die Lose 1 bis 3 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der U-Bahn und in U-Bahntunneln sind je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen. Im Los 3 variiert der Personalbedarf zwischen Sommer und Winter.
Für Los 4 gilt:
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der Straßenbahn sind ebenfalls je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen, allerdings nicht in kontinuierlicher Personalstärke. Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass die Anzahl der Sicherungspersonale stark zwischen der Bauhaupt- und der Baunebenzeit variiert.
Die Arbeiten in oberirdischen Streckenabschnitten der Straßenbahn sind ebenfalls je nach Bedarf 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche zu erbringen, allerdings nicht in kontinuierlicher Personalstärke. Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass die Anzahl der Sicherungspersonale stark zwischen der Bauhaupt- und der Baunebenzeit variiert.
Weiter siehe II.2.4
Bezeichnung des Loses: Sicherung von Baumaßnahmen im Bereich von U- und Hochbahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22.00 – 6.00) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22.00 – 6.00) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern.
Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil) zu erbringen.
Der Bieter/Bewerber muss im Auftragsfall in der Lage sein, täglich Ø 14 SIPO´s und Ø 8 SAKRA´s zu stellen.
Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte SIPO´s und SAKRA´s eingesetzt werden, d. h. Mitarbeiter, die nach Zuschlagserteilung eine U-Bahn-Ausbildung bei der BVG durchlaufen und bestanden haben. Die Kosten betragen: ca. 4 000 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 5 Tage pro Kurs. Bei der Auswahl der Schulungsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Tunnelsituation besondere Anforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu erfüllen sind. Es werden nur Teilnehmer, die die Tunneltauglichkeit im Rahmen der Schulung erlangen, für die spätere Auftragsdurchführung zugelassen.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte SIPO´s und SAKRA´s eingesetzt werden, d. h. Mitarbeiter, die nach Zuschlagserteilung eine U-Bahn-Ausbildung bei der BVG durchlaufen und bestanden haben. Die Kosten betragen: ca. 4 000 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 5 Tage pro Kurs. Bei der Auswahl der Schulungsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Tunnelsituation besondere Anforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu erfüllen sind. Es werden nur Teilnehmer, die die Tunneltauglichkeit im Rahmen der Schulung erlangen, für die spätere Auftragsdurchführung zugelassen.
Kernpunkte der Schulung sind einerseits das Vermitteln der Inhalte der DUV der Berliner U-Bahn, andererseits auch erste praktische Erfahrungen mit den Platzverhältnissen in den Tunnelanlagen (Tunneltauglichkeit) sowie das Erlangen der Befähigung zum Setzen von Lampenkästen, Kurzschließern und tragbaren Stromschienenabdeckungen.
Kernpunkte der Schulung sind einerseits das Vermitteln der Inhalte der DUV der Berliner U-Bahn, andererseits auch erste praktische Erfahrungen mit den Platzverhältnissen in den Tunnelanlagen (Tunneltauglichkeit) sowie das Erlangen der Befähigung zum Setzen von Lampenkästen, Kurzschließern und tragbaren Stromschienenabdeckungen.
Die Sicherungsarbeiten sind nach der aktuell gültigen Dienstanweisung Unfallverhütung (DUV) der Berliner Verkehrsbetriebe auszuführen. Neben dieser Dienstanweisung sind die Arbeitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften (BGV) einzuhalten. Weiterhin gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab).
Die Sicherungsarbeiten sind nach der aktuell gültigen Dienstanweisung Unfallverhütung (DUV) der Berliner Verkehrsbetriebe auszuführen. Neben dieser Dienstanweisung sind die Arbeitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften (BGV) einzuhalten. Weiterhin gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab).
Im Auftragsfall muss der Bieter/Bewerber gewährleisten, dass:
a.) mindestens ein Verantwortlicher in der Funktion als Bauleiter/Sicherungsleiter zur Verfügung steht. Dieser muss über eine mehrjährige Erfahrung (mindestens 3 Jahre) verfügen;
b.) für besondere Ausnahmefälle (Havarien) innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) und maximal 8 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) zusätzlich zu den unter Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung stehen;
b.) für besondere Ausnahmefälle (Havarien) innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) und maximal 8 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) zusätzlich zu den unter Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung stehen;
c.) nur versichertes, qualifiziertes Personal, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und über einschlägige, dem Auftragsgegenstand entsprechende Kenntnisse verfügt, eingesetzt wird;
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen:
d.) das bahnärztliche Tauglichkeitszeugnis nach TGLU 22 gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift714 (Verband deutscher Verkehrsunternehmer) „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen“ besitzen;
e.) folgendes Mindestalter besitzen: SIPO = 18 Jahre / SAKRA = 21 Jahre;
f.) folgende Berufserfahrung im Gleisbereich besitzen: SIPO = mindestens 1/2-jährige Gleiserfahrung / SAKRA = i. d. R. 3-jährige Berufserfahrung als SIPO.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II.2.11)
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von maximal 24 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens 8 Monate vor dem Vertragsende (bis spätestens 31.12.2020) erfolgt.
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22.00 – 6.00 ) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22.00 – 6.00 ) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil) zu erbringen.
Der Bieter/Bewerber muss im Auftragsfall in der Lage sein, täglich Ø 31 SIPO´s und Ø 17 SAKRA´s zu stellen.
b.) für besondere Ausnahmefälle (Havarien) innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) und maximal 18 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) zusätzlich zu denunter Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung stehen.
b.) für besondere Ausnahmefälle (Havarien) innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) und maximal 18 Mitarbeiter (Sakra/Sipo) zusätzlich zu denunter Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung stehen.
Bezeichnung des Loses: Sicherung von Reinigungs- und Winterdienstleistungen im Bereich von U- und Hochbahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Bei Sicherungsleistungen für Reinigungsarbeiten während der Betriebspausen werden ganzjährig vorrangig nachts (ca. 22.00 – 6.00 ) von Sonntag bis Donnerstag (nicht vor Feiertagen) sowie bei Sicherungsleistungen bei Winterdienstarbeiten ganztägig (nach Bedarf 24 Std. in 3 Schichten) bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Bei Sicherungsleistungen für Reinigungsarbeiten während der Betriebspausen werden ganzjährig vorrangig nachts (ca. 22.00 – 6.00 ) von Sonntag bis Donnerstag (nicht vor Feiertagen) sowie bei Sicherungsleistungen bei Winterdienstarbeiten ganztägig (nach Bedarf 24 Std. in 3 Schichten) bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Während Sicherungsleistungen für den Reinigungsbereich nahezu in kontinuierlicher Personalstärke erbracht werden, verstärkt sich die Anzahl der benötigten SAKRA´s in der Winterdienstsaison (jeweils von November bis April). Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass in dieser Zeit u. U. eine höhere Anzahl von bis zu 18 SAKRA´s zusätzlich benötigt wird.
Während Sicherungsleistungen für den Reinigungsbereich nahezu in kontinuierlicher Personalstärke erbracht werden, verstärkt sich die Anzahl der benötigten SAKRA´s in der Winterdienstsaison (jeweils von November bis April). Hier richtet sich der Bedarf stark nach der Wetterlage, so dass in dieser Zeit u. U. eine höhere Anzahl von bis zu 18 SAKRA´s zusätzlich benötigt wird.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch SAKRA´s absichern.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch SAKRA´s absichern.
Im Los 3 dienen die Sicherungsleistungen der Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstleistungen in Kehranlagen/Liegenschaften der U-Bahn sowie Kontrolltätigkeiten in Bezug auf Reinigungsleistungen auf U-Bahnhöfen und verkehrstechnischen Anlagen der BVG.
Im Los 3 dienen die Sicherungsleistungen der Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstleistungen in Kehranlagen/Liegenschaften der U-Bahn sowie Kontrolltätigkeiten in Bezug auf Reinigungsleistungen auf U-Bahnhöfen und verkehrstechnischen Anlagen der BVG.
Der Bieter/Bewerber muss im Auftragsfall in der Lage sein, täglich von Mai – Oktober Ø 5 SAKRA´S und von November – April Ø 23 SAKRA´s innerhalb 24 Std. zu stellen.
Für die Dauer der Reinigungs- und Winterdienstleistungen muss gewährleistet sein, dass jede Einsatzstelle für sich eindeutig durch SAKRA´s gesichert werden kann.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte SAKRA´s eingesetzt werden, d. h. Mitarbeiter, die nach Zuschlagserteilung eine U-Bahn-Ausbildung bei der BVG durchlaufen und bestanden haben. Die Kosten betragen: ca. 4 000 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 5 Tage pro Kurs. Bei der Auswahl der Schulungsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Tunnelsituation besondere Anforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu erfüllen sind. Es werden nur Teilnehmer, die die Tunneltauglichkeit im Rahmen der Schulung erlangen, für die spätere Auftragsdurchführung zugelassen. Kernpunkte der Schulung sind einerseits das Vermitteln der Inhalte der DUV der Berliner U-Bahn, andererseits auch erste praktische Erfahrungen mit den Platzverhältnissen in den Tunnelanlagen (Tunneltauglichkeit) sowie das Erlangen der Befähigung zum Setzen von Lampenkästen, Kurzschließern und tragbaren Stromschienenabdeckungen.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte SAKRA´s eingesetzt werden, d. h. Mitarbeiter, die nach Zuschlagserteilung eine U-Bahn-Ausbildung bei der BVG durchlaufen und bestanden haben. Die Kosten betragen: ca. 4 000 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 5 Tage pro Kurs. Bei der Auswahl der Schulungsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Tunnelsituation besondere Anforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu erfüllen sind. Es werden nur Teilnehmer, die die Tunneltauglichkeit im Rahmen der Schulung erlangen, für die spätere Auftragsdurchführung zugelassen. Kernpunkte der Schulung sind einerseits das Vermitteln der Inhalte der DUV der Berliner U-Bahn, andererseits auch erste praktische Erfahrungen mit den Platzverhältnissen in den Tunnelanlagen (Tunneltauglichkeit) sowie das Erlangen der Befähigung zum Setzen von Lampenkästen, Kurzschließern und tragbaren Stromschienenabdeckungen.
a.) mindestens ein Verantwortlicher in der Funktion als Koordinator zur Verfügung steht. Dieser muss über eine mehrjährige Erfahrung (mindestens 3 Jahre) verfügen;
b.) nur versichertes, qualifiziertes Personal, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und über einschlägige, dem Auftragsgegenstand entsprechende Kenntnisse verfügt, eingesetzt wird;
c.) das bahnärztliche Tauglichkeitszeugnis nach TGLU 22 gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 (Verband deutscher Verkehrsunternehmer) „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen“ besitzen;
d.) folgendes Mindestalter besitzen: SAKRA = 21 Jahre;
e.) folgende Berufserfahrung im Gleisbereich besitzen: SAKRA = i. d. R. 3-jährige Berufserfahrung als SIPO.
Bezeichnung des Loses: Sicherung von Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist tagsüber auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Der Dienstleister übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist tagsüber auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern.
Diese Leistungen sind im Los 4 im Rahmen von Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen zu erbringen.
Der Bieter/Bewerber muss im Auftragsfall in der Lage sein, täglich (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) folgende Anzahl an SIPO´S/ SAKRA´s zu gewährleisten:
— im Bauhauptzeitraum von März bis November: Ø 30 Sakra/Sipo (ca. 10 Sakra´s und 20 Sipo´s pro Tag),
— im Nebenbauzeitraum von Dezember bis Februar: Ø 15 Sakra/Sipo (ca. 5 Sakra´s und 10 Sipo´s pro Tag).
Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO´s) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA´s) absichern.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom Auftraggeber veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO´s) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA´s) absichern.
Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Einsatz-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte Sicherungskräfte eingesetzt werden. Die BVG bildet für den Straßenbahnbereich ausschließlich SAKRA nach DUV-Strab §4 (1) aus. Die Kosten betragen: ca. 1 300 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 3 Tage pro Kurs.
Es dürfen nur von der BVG AöR geprüfte Sicherungskräfte eingesetzt werden. Die BVG bildet für den Straßenbahnbereich ausschließlich SAKRA nach DUV-Strab §4 (1) aus. Die Kosten betragen: ca. 1 300 EUR netto pro Kurs ca. 15 Teilnehmer. Der Schulungszeitraum beträgt ca. 3 Tage pro Kurs.
b.) für besondere Ausnahmefälle (Havarien) innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 12 Stunden 2 Mitarbeiter (1 Sakra/1 Sipo) zusätzlich zu den unter Abs. 3 genannten Bedarf zur Verfügung stehen;
d.) das bahnärztliche Tauglichkeitszeugnis nach TGLT 23 gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift714 (Verband deutscher Verkehrsunternehmer) „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen“ besitzen;
e.) folgendes Mindestalter besitzen: SIPO/SAKRA = 18 Jahre;
f.) folgende Berufserfahrung im Gleisbereich besitzen: SIPO = mindestens 6-monatige Gleiserfahrung / SAKRA = mindestens 1-jährige Berufserfahrung als SIPO.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von maximal 24 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens acht Monate vor dem Vertragsende (bis spätestens 31.12.2020) erfolgt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berliner U-Bahnnetz
Das BVG-Kleinprofilnetz mit insgesamt 4 U-Bahnlinien (U1 bis U4)
Das BVG-Großprofilnetz mit insgesamt 5 U-Bahnlinien (U5 bis U9)
Das BVG-Liniennetz umfasst insgesamt 9 U-Bahnlinien verteilt über ca. 173 U-Bahnhöfe
Berliner Straßenbahnnetz (Tram)
Das BVG-Liniennetz umfasst insgesamt ca. 22 Straßenbahnlinien verteilt über Linienlänge von ca. 300 km.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1 – 3“, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1 – 3“, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Dabei gilt:
— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und,
— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular „Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO“ zu verwenden, welches ebenfalls unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen URL abrufbar ist.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular „Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO“ zu verwenden, welches ebenfalls unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen URL abrufbar ist.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bewerbern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3“) u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel, Versorgungsunternehmen oder Sonstigem,
— Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft,
— Zahlung der Beiträge an sonstige Sozialversicherungsträger,
— Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. Gesamtumsatz und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) ist von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag entweder ein Nachweis bzw. die Bestätigung seiner Versicherung vorzulegen, dass für den Auftragsfall eine Haftpflicht-, Betriebs- und Vermögensschadenversicherung besteht bzw. abgeschlossen wird, die die Risiken dieses Vertrages in Höhe von 5 000 000 EUR pauschal, für Personen- (für die einzelne Person), Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall abdeckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) ist von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag entweder ein Nachweis bzw. die Bestätigung seiner Versicherung vorzulegen, dass für den Auftragsfall eine Haftpflicht-, Betriebs- und Vermögensschadenversicherung besteht bzw. abgeschlossen wird, die die Risiken dieses Vertrages in Höhe von 5 000 000 EUR pauschal, für Personen- (für die einzelne Person), Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall abdeckt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, getrennt nach SIPO´s und SAKRA´s,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand).
Mindeststandards:
Allgemeine Mindestanforderungen (Los 1 bis 4):
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den zu vergebenden Leistungen wird:
— 1. nach ART:
(gleichartig / Erbringung von Arbeiten in Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs) und;
— 2. Umfang der Leistung bemessen:
Der Bewerber/Bieter bestätigt eine mindestens 1-jährige durchgehende Erfahrung bei Verkehrsunternehmen mit schienengebundenen Verkehr. Sollte die 1-jährige durchgehende Erfahrung nicht mit einer Referenz erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit, diese Anforderungen in Summe über mehrere Referenzen zu erfüllen. Diese müssen sich allerdings auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beziehen.
Der Bewerber/Bieter bestätigt eine mindestens 1-jährige durchgehende Erfahrung bei Verkehrsunternehmen mit schienengebundenen Verkehr. Sollte die 1-jährige durchgehende Erfahrung nicht mit einer Referenz erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit, diese Anforderungen in Summe über mehrere Referenzen zu erfüllen. Diese müssen sich allerdings auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beziehen.
Individuelle losbezogene Mindestanforderungen darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich des Umfangs an folgendem Kriterium gemessen:
Los 1:
— Ø Anzahl der eingesetzten Sicherungspersonale; die Vergleichbarkeit des Umfangs wird dann angenommen, wenn mindestens bei einer Referenz 5 Sakra´s und 10 Sipo´s pro Tag zum Einsatz kommen,
Los 2:
— Ø Anzahl der eingesetzten Sicherungspersonale; die Vergleichbarkeit des Umfangs wird dann angenommen, wenn mindestens bei einer Referenz 8 Sakra´s und 15 Sipo´s pro Tag zum Einsatz kommen,
Los 3:
— Ø Anzahl der eingesetzten Sicherungsaufsichtskräfte; die Vergleichbarkeit des Umfangs wird dann angenommen, wenn mindestens bei einer Referenz 10 Sakra´s pro Tag zum Einsatz kommen,
Los 4:
— Ø Anzahl der eingesetzten Sicherungspersonale; die Vergleichbarkeit des Umfangs wird dann angenommen, wenn mindestens bei einer Referenz 5 Sakra´s und 10 Sipo´s pro Tag zum Einsatz kommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb seinen Eignung unter Beweis zu stellen.
Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen. Sofern die im ersten Schritt eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) des Bewerbers bestätigt, erhält dieser im zweiten Schritt die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen. Sofern die im ersten Schritt eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) des Bewerbers bestätigt, erhält dieser im zweiten Schritt die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet.
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt) einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt) einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail);
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern;
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben;
4. Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen;
5. Alle Bewerber, die daraufhin als für die Auftragsausführung geeignet befunden werden, werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: Submissionsstelle, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Internetadresse: www.BVG.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Postanschrift: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2, Submissionsstelle (IPLZ 42200) Holzmarktstr. 15-17
Kontaktperson: BVG, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Strategischer Einkauf Infrastruktur, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00281, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, „Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich der BVG". Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen;
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00281, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, „Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich der BVG". Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen;
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten;
3. Es ist zu beachten, dass für jedes Los eine separate Eigenerklärung zur Eignung zur Verfügung steht. Bei Bewerbung auf mehrere Lose, reichen Sie bitte die betreffenden Eigenerklärungen je Los ein, auf welche Sie sich beteiligen möchten. Im Anschluss an die Eignungsprüfung erhalten Sie auch nur die Vergabeunterlagen für das/die Los/e, für das/die Sie eine Eigenerklärung abgegeben haben und die Eignung nachgewiesen wurde;
3. Es ist zu beachten, dass für jedes Los eine separate Eigenerklärung zur Eignung zur Verfügung steht. Bei Bewerbung auf mehrere Lose, reichen Sie bitte die betreffenden Eigenerklärungen je Los ein, auf welche Sie sich beteiligen möchten. Im Anschluss an die Eignungsprüfung erhalten Sie auch nur die Vergabeunterlagen für das/die Los/e, für das/die Sie eine Eigenerklärung abgegeben haben und die Eignung nachgewiesen wurde;
4. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
4. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
5. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 20.4.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden;
6. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
6. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht;
7. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
7. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
8. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen;
8. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen;
9. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben;
9. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben;
10. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 069-153817 (2018-04-06)