Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsdienstleistungen
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherungsdienstleistungen an den TUM Standorten Campus Innenstadt, Campus Olympiapark und Campus Freising-Weihenstephan” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsdienstleistungen — Campus Innenstadt (München)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachung von Alarmanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Streifendienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Ort der Leistung: Freising🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherung des Campus durch Pfortendienste, Streifendienste, Empfangsdienste, Parkplatzkontrolle, Brandwachen inkl. Bereitschaft, Sonderdienste,...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherung des Campus durch Pfortendienste, Streifendienste, Empfangsdienste, Parkplatzkontrolle, Brandwachen inkl. Bereitschaft, Sonderdienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre übersteigt: Nach 2 Jahren können maximal weitere 4 Jahre als Option beauftragt werden. Grund hierfür: § 65 Abs. 2 VgV i. V. m. § 130 GWB.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsdienstleistungen — Campus Olympiapark (München)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherung des Campus durch Pfortendienste, Streifendienste, Sonderdienste und Revierkontrolldienste”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre übersteigt: Nach 2 Jahren können maximal weitere 4 Jahre als Option beauftragt werden. Grund hierfür: § 65 Abs. 2 VgV iVm § 130 GWB.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsdienstleistung — Campus Freising-Weihenstephan
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherung des Campus durch Besetzung einer Sicherheitsleitstelle, Streifendienste, Brandwachen inkl.Bereitschaft, Sonderdienste und Revierkontrolldienste”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.4. (Objektive Teilnahmeregeln) Sämtliche nachfolgende Nachweise sind, sofern nicht anders angegeben, als Eigenerklärung einzureichen:
III.1.4.1....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.4. (Objektive Teilnahmeregeln) Sämtliche nachfolgende Nachweise sind, sofern nicht anders angegeben, als Eigenerklärung einzureichen:
III.1.4.1. Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Nachweis Eintragung i. d. Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, wenn Eintragungsverpflichtung besteht
III.1.4.2. Wirt. u. finanz. Leistungsfähigkeit + Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) mit folgenden Mindesthöhen (Mindestkriterium):
— Sachschäden: 5 000 000,00 EUR,
— Personenschäden: 5 000 000,00 EUR,
— reine Vermögensschäden 1 000 000,00 EUR,
— das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 250 000,00 EUR,
— das Abhandenkommen bewachter Sachen: 250 000,00 EUR,
— Schäden aus Verletzung d. Datenschutzes: 250 000,00 EUR,
— Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden: 250 000,00 EUR,
— Umwelthaftpflichtschäden: 5 000 000,00 EUR,
— Forderungen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Differenzlohns zum Lohn aus d. Mindestlohngesetz 100 000,00 EUR Fortsetzung unter unter VI.3. (Mindesstandards)
“VI.3) 1. Fortsetzung von III.1.4. (Objektive Teilnahmeregeln): + Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste...”
VI.3) 1. Fortsetzung von III.1.4. (Objektive Teilnahmeregeln): + Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen bzgl. Forschung und Lehre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes sowie d. öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers. Mindestanforderung in Bezug auf die Zeitdauer: Als erbracht gelten beendete Aufträge d. mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen (12 Monate); (zu den jeweiligen Unterkriterien der Lose 1-3 siehe unten unter VI.3) 3.).
VI.3) 2. Sonstige Kriterien: + Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung). + eine entsprechende Verpflichtungserklärung hierzu auf Anforderung durch AG. (falls beabsichtigt) + Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit d. Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe-Erklärung) + Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (fallsbeabsichtigt) + Bewerbergemeinschaftserklärung und Verpflichtungserklärung zu dieser (falls beabsichtigt).
VI.3) 3. Objektive Kriterien zur Begrenzung der Teilnehmer nach § 51 VgV:
VI.3) 3.1. Finanzielle und wirt. Leistungsfähigkeit — Gewichtungsfaktor 21 % (der Bewertung): + Erklärung über d. durchschnittlichen Gesamtumsatz d. letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bewertet wird der Netto-Gesamtumsatz des jeweils abgeschlossenen Geschäftsjahres. Falls die Zahlen der Geschäftsjahre 2015-2017 noch nicht vorliegen, werden die Geschäftszahlen von 2014-2016 bewertet. Bei einer Bewerbergemeinschaft: Addition der Umsatzteile. Mindestumsätze in Euro pro Jahr:
— Los 1: 1,3 Mio.,
— Los 2: 0,12 Mio.,
— Los 3: 0,75 Mio.
Bewertung:
— Los 1: Ein Umsatz von 1,3 Mio. EUR erreicht den EG (im Folgenden EG abgekürzt) 1; über 1,3 Mio. EUR und unter 2,6 Mio. EUR wird interpoliert (>EG 1-
— Los 2: Ein Umsatz von 0,12 Mio. EUR erreicht den EG 1. über 0,12 Mio. EUR und unter 0,24 Mio. EUR wird interpoliert (>EG 1-
— Los 3: Ein Umsatz von 0,57 Mio. EUR erreicht den EG 1 über 0,57 Mio. EUR und unter 1,14 Mio. EUR wird interpoliert (>EG 1-
VI.3) 3.2. Techn. Leistungsfähigkeit; insgesamt 79 %, davon: VI.3) 3.2.1 Referenzen 70 %: + Wesentliche Referenzen des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Jahre über früher ausgeführte Aufträge aus dem Bereich Forschung und Lehre, die den folgenden Tätigkeiten entsprechen:
— Los 1 (Unterkrit.):
1) Empfangsdienste;
2) Pfortendienste;
3) Kontroll- u. Streifendienste;
4) Ordnungsdienste;
5) Revierdienste;
6) Überwachung von Gefahrmeldetechnik;
7) Baustellenüberwachung;
8) Vorbeugender Brandschutz;
9) Abwehrender Brandschutz;
10) Evakuierung.
— Los 2 (Unterkrit.):
1) Überwachung v. Sportstätten;
2-10) identisch zu Unterkriterien 2-10 d. Loses 1.
— Los 3 (Unterkrit.):
1) Überwachung von Gebäudeleittechnik;
2.-10) identisch zu Unterkriterien 2-10 d. Loses 1.
Bei jedem Unterkriterium gilt Folgendes:
— 1 Referenz = EG 1,
— mehr als eine aber weniger als 10 Referenzen = Interpoliert: >EG 1 - EG 3,
— 10 Referenzen und mehr = EG 3; Mindestanforderungen an das Kriterium „Referenzen“ werden nicht gestellt. Wird für ein Unterkriterium keine Referenz vorgelegt, erfolgt hierzu keine Wertung.
VI.3) 3.2.2 Zertifizierung 9 %: + Die Vorlage eines gültigen Zertifikates einer unabhängigen Prüfstelle für ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar wird mit dem EG 3 bewertet. Vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche folgende Aspekte umfassen:
— Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten,
— Kontext der Organisation,
— Führung,
— Planung,
— Unterstützung,
— Betrieb,
— Bewertung der Leistung (Überwachung; interne Audits; Managementbewertung),
— Verbesserung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-17
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, ansässig bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Postfach
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge, die am Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr eingehen, noch am selben Tag bearbeitet werden können. Anträge die nach 14.00 bzw. 12.00 Uhr eingehen können erst am darauf folgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
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Quelle: OJS 2018/S 158-362380 (2018-08-15)