Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherungsleistungen KWW - Rbf Kornwestheim _Erneuerung der Weichenheizungsanlage
18FEI34350”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Sicherungsleistungen zur Erneuerung der Weichenheizanlage im Rbf Kornwestheim
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherung von Arbeitskräften gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb an Strecken der DB AG” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-06 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 011-017053
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 137-313853 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 137-313853
Auftragsvergabe
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Titel:
“Sicherungsleistungen KWW – Rbf Kornwestheim _Erneuerung der Weichenheizungsanlage” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die die Ausschreibung „Sicherungsleistung Kornwestheim Rbf, Erneuerung...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die die Ausschreibung „Sicherungsleistung Kornwestheim Rbf, Erneuerung Weichenheizungsanlage“ mit der Vorgangs-Nr. 18FEI34350 zur ück gezogen werden muss, da sich die Ausführungstermine erheblich verschieben.
Es wird zu gegebener Zeit erneut zur Ausschreibungsteilnahme aufgefordert.
Mit freundlichem Grüszlig;
Deutsche Bahn AG
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 156-359163 (2018-08-13)