SiGeKo Leistungen nach Baustellenverordnung

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 8.2.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.9.2017 vor.
Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg.
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-19 Auftragsbekanntmachung
2019-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-10-16 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-12-04 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Referenznummer: FMZ-2019-2
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11 Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 8.2.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.9.2017 vor. Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg. Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367310-0 📞
Fax: +49 37367310-130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.eVergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Datum des Beginns: 2019-05-02 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-565025
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
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Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 8.2.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.9.2017 vor.
Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg.
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
Die abgefragten Leistungen beinhalten alle Grundleistungen:
A) Grundleistungen
Grundleistungen während der Planung der Ausführung (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.1):
– Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
– Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
– Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
– Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV.
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.2):
– Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
– Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
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– Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV),
– Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten.
Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen:
– Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage,
– Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
– Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
– Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
– Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
– Dokumentation.
B) Besondere und zusätzliche Leistungen:
— Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen,
— zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung,
— Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen,
— Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle,
— Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren,
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage.
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
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Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten.
Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102959052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burkhardtsdorf
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Sicherheitskoordination anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien-und Ausbildungsnachweisen zu führen. Nachweis Bauingenieur oder gleichwertig, Diplom oder Masterabschluss.
Zum Nachweis geeigneter Referenzen muss der Bieter für den Projektleiter 2 Referenzen im Bereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung bei Wasserbauvorhaben benennen.
Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle oben genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 01.10.2010.
Es ist das Deckblatt für Referenzen zu verwenden!
Angaben zum Referenzobjekt:
— Bezeichnung des Vorhabens,
— Herstellungskosten,
— Erbrachter Leistungsumfang,
— Bearbeitungszeitraum,
— Bauzeitraum,
— Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bauingenieur (Diplom) gleichwertig, oder Masterabschluss, mit dem Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.eVergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565025 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 8.2.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.9.2017 vor. Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg. Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr. 15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
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Gesamtwert des Auftrags: 20508.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367-3100 📞
Fax: +49 37367-310130 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-256895
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 246-565025
ABl. S-Ausgabe: 105

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr. 15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
Grundleistungen während der Planung der Ausführung (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.1)
Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.2)
Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in
Den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten
Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen
Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage
Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung)
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr.102959052

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postort: Königswalde
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de 📧
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 20508.51 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 105-256895 (2019-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.232.7171.011
Gesamtwert des Auftrags: 20508.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2019-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-633819
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 105-256895
ABl. S-Ausgabe: 203

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: HWSM an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11-SiGeKo, 02.NTV
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 08.02.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.09.2017 vor. Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg. Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 102959052

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 203-633819 (2023-10-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20508.51 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-08 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 237-743401
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11, SiGeKo 02. NTV
Kurze Beschreibung:
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission„Baustellenverordnung“
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmengegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3Nr. 1 BaustellV)
Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber(Nachweiseinforderung)
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungund der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage.
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für dieDokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisenzu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- undumweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzungund Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mehr anzeigen
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitigerEinbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten.
Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit demzukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung,generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung undÜbergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.:102959052
Quelle: OJS 2023/S 237-743401 (2023-12-04)