Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main). Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom, einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom, einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom, einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Turmstraße 10
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lmk-online.de/🌏
E-Mail: zehe@lmk-online.de📧
URL der Dokumente: http://www.roedl.de/vergabeportal/lmk🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-28 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 041-089896
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
Der Bewerber muss sich zwingend mit dem Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (= Teilnahmeantrag/Bewerbung) bewerben. Das schriftlich zu bearbeitende Teilnahmeformular ist verschlossen in einem Briefumschlag, Päckchen oder sonstigen Behältnis einzureichen und durch einen außen anzubringenden Hinweis „Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Signalzuführung“ deutlich zu kennzeichnen. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des (Einzel-)Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die dort nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die dort unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die dort im Abschnitt V aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt V Ziffer 1 genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet zunächst die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet dann die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber:
Zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Abschnitt I Ziffer 3 des Teilnahmeformulars,
Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Teilnahmeformulars,
Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I Ziffer 5 des Teilnahmeformulars,
Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I Ziffer 6 des Teilnahmeformulars.
Der Bewerber muss sich zwingend mit dem Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (= Teilnahmeantrag/Bewerbung) bewerben. Das schriftlich zu bearbeitende Teilnahmeformular ist verschlossen in einem Briefumschlag, Päckchen oder sonstigen Behältnis einzureichen und durch einen außen anzubringenden Hinweis „Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Signalzuführung“ deutlich zu kennzeichnen. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des (Einzel-)Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die dort nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die dort unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die dort im Abschnitt V aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt V Ziffer 1 genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet zunächst die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet dann die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber:
Zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Abschnitt I Ziffer 3 des Teilnahmeformulars,
Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Teilnahmeformulars,
Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I Ziffer 5 des Teilnahmeformulars,
Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I Ziffer 6 des Teilnahmeformulars.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom, einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom, einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung durch Nennung von höchstens sieben Referenzen durch Angabe des Auftraggebers, Ort der erbrachten Leistung, Ort des Rechenzentrums, Name des/r Leistungserbringers/s und gegliedert nach:
a) Art der erbrachten Leistung;
b) Leistungsfähigkeit/Datenrate der Signalübernahme;
c) Leistungsfähigkeit/Datenrate der Übertragungswege;
d) Leistungsfähigkeit/Datenrate der Signalübergabe und
e) Bestehen einer Rufbereitschaft („Hotline“) zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei Ausfall.
Als Mindestanforderung ist mindestens eine Referenz gemäß 1.a) bis 1.e) nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
2) Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach:
a) Technische Führungskräfte (d. h. Personen, die über ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte, in der Regel dreijährige Berufserfahrung in verantwortlicher Position zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen verfügen), und
b) Technische Fachkräfte (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen).
b) Technische Fachkräfte (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Auftragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen, einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Der Auftragnehmer hat alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Auftragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen, einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-16 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Harald Zehe, Stellvertretender Direktor und Justitiar
Dokumente URL: http://www.roedl.de/vergabeportal/lmk🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Kontaktperson: Herr Holger Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
E-Mail: holger.schroeder@roedl.com📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://www.roedl.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), Anstalt des öffentlichen Rechts, z. Hd. Herrn Harald Zehe
Land: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
Der Bewerber muss sich zwingend mit dem Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (= Teilnahmeantrag/Bewerbung) bewerben. Das schriftlich zu bearbeitende Teilnahmeformular ist verschlossen in einem Briefumschlag, Päckchen oder sonstigen Behältnis einzureichen und durch einen außen anzubringenden Hinweis „Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Signalzuführung“ deutlich zu kennzeichnen. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Der Bewerber muss sich zwingend mit dem Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (= Teilnahmeantrag/Bewerbung) bewerben. Das schriftlich zu bearbeitende Teilnahmeformular ist verschlossen in einem Briefumschlag, Päckchen oder sonstigen Behältnis einzureichen und durch einen außen anzubringenden Hinweis „Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Signalzuführung“ deutlich zu kennzeichnen. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des (Einzel-)Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die dort nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen.
Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des (Einzel-)Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die dort nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die dort unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die dort im Abschnitt V aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt V Ziffer 1 genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet zunächst die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet dann die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die dort unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die dort im Abschnitt V aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt V Ziffer 1 genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet zunächst die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 5 entscheidet dann die dort gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber:
Zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Abschnitt I Ziffer 3 des Teilnahmeformulars,
Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Teilnahmeformulars,
Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I Ziffer 5 des Teilnahmeformulars,
Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I Ziffer 6 des Teilnahmeformulars.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
Fax: +49 613116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 041-089896 (2018-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Die vergebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Die vergebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von IP-Übertragungsstrecken zur TV-Signalzuführung von Studios der Offenen Kanäle (OK-TV) in Rheinland-Pfalz zur Vodafone Kabel Deutschland GmbH (kurz: VFKD) sowie zur Deutschen Telekom AG (kurz: Telekom) für deren IPTV-Angebot Entertain. Die Übernahme des Signals erfolgt in den neun OK-TV-Sendeplattformen. Die Übergabe der Signale an die VFKD/Telekom erfolgt an einem zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main, Berlin oder München (bevorzugt Frankfurt am Main).
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Wesentliche Leistung ist die transparente Übertragung der jeweiligen HDTV-Programmsignale der OK-TV als MPEG-TS over IP (Video, Audio, Teletext, DVB-konforme Zusatzdaten/EPG) in Echtzeit. Dies umfasst den störungsfreien Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Übergabepunkt am Studioausgang der jeweiligen OK-TV-Sendeplattform bis zu den Übergabepunkten von VFKD und Telekom einschließlich der Überwachung der Dienstequalität.
Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Zusätzliche Informationen:
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-28 📅
Name: HL komm Telekommunikations GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1,00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).