Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerkärung des Bieters:
— zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— das er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abagben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicheurng erfüllt hat.
2) Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll:
Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und / oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und /oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ);
3) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate
4) auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
5) auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
6) auf Verlangen: Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
7) Eigenerklärung, dass auf Verlangen Erweiterte Führungszeugnisse der Geschäftsführung / Leitung des Bieters (ggf. durch die rekte Übermittlung durch die zuständige Behörde) vorgelegt werden;
8) Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 GewO
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III1.2 und III1.3 geforderten Unterlagen:
— die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen,
— für die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und / oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und /oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikationsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL bzw. das AVPQ akzeptiert,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in der Summe bewertet.