Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
3.4.1 Erklärung zur Marktzugehörigkeit der Software (A-07)
Der Bewerber muss in Bezug auf die Marktzugehörigkeit (Erstrelease) unter Verwendung der Anlage 9 das nachfolgende Kriterium erfüllen:
— die angebotene Software muss mindestens seit 2013 am Markt etabliert sein (Implementierung durchgeführt) und folgende Prozesse gemäß Eckpunktepapier Kap. 6.2 seit 2013 abbilden:
—— Stammdatenverwaltung,
—— Wartung-Prüfung-Inspektion,
—— Instandsetzung,
—— Flächenverwaltung.
3.4.2 Erklärung zur Verfügbarkeit der Software (A-08)
Als Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags hat dieser – anhand Anlage 10 – zu beschreiben bzw. zu bestätigen, dass der Bewerber selbst Hersteller der entsprechenden Softwarelösung ist und so über die erforderliche Software verfügt. Alternativ ist zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Software auch ein Nachweis des Herstellers der Software bzw. eine Eigenerklärung ausreichend, dass der Bewerber zum Vertrieb der hier gesuchten Softwarelösung autorisiert ist.
3.4.3 Beschreibung der technischen Infrastruktur (A-09)
Der zukünftige Einsatz der gesuchten Softwarelösung unterliegt, unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden und speichernden Daten, der Aufbau der Software und die Integration/Anbindung in die bestehende Infrastruktur strikten sicherheitstechnischen Auflagen. Um diesen Auflagen gerecht zu werden, sind die nachfolgend in Anlage 11 genannten wesentlichen Eigenschaften zu erfüllen (Einreichung der Anlage 11).
3.4.4 Funktionale Anforderungen an die Software (A-10)
In Anlage 12 „Fachliche Eignung der Software“ werden die allgemeinen funktionalen Anforderungen an die gesuchte Gesamtlösung, bestehend aus dem CAFM-System und einer bidirektionalen CAD-Anbindung aufgeführt.
Für den Auftraggeber kommt aus den folgenden Gründen nur eine Lösung mit diesen Funktionsumfängen in Frage:
— Sicherstellung der Zusammenarbeit mit externen Architekten und Fachplanern,
— Sicherstellung des Austausches von Planungsdaten für Institute ohne CAD-Pläne,
— Sicherstellung der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung.
Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 12 vorzunehmen.
3.4.5 Unternehmensreferenzen (A/B-11)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (zwingende Vorgaben aus Anlage 13 beachten!) werden von dem Bewerber geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen gefordert.
3.4.6 Erklärung zum Profil eines Projektleiters (A-12)
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Projektleiter einzusetzen, der auch die Moderation der vor Ort Workshops durchführt. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung (Anlage 14) abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mind. 2 VZÄ (Vollzeitäquivalent) mit dem nachfolgend beschriebenen Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt wird.
Qualifikationsprofil:
— Mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung bei CAFM-Einführung bei externen Kunden,
— Nachgewiesene Erfahrung als Projektleiter bei mind. 2 Kunden (mind. ein Kunde inhaltlich mit dem hier in Rede stehenden Anforderungen vergleichbar),
— In den letzten 5 Jahren (ausgehend vom Ende der Teilnahmeantragsfrist) zumindest bei einem Referenzprojekt ein CAFM-System mit einem Gesamtauftragswert von 300 000 EUR (exkl. USt) in leitender Position (als Projektleiter) implementiert haben (Angabe von: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes/-zeitraums, Auftraggeber),
— Der Projektleiter muss eine „Prince2 Foundation“ Zertifizierung oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis vorweisen,
— Ad hoc abrufbares einschlägiges Spezialwissen,
— Sehr gute Kommunikationsfähigkeitauf allen Hierarchieebenen in deutscher Sprache.