Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür plant der Auftraggeber, die DB Systel GmbH, die Einsetzung der Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) und legt dabei insbesondere Wert auf die Verfolgung der „Open BIM“ Strategie. Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden. Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es ein solches CDE als Software as a Service – Lösung zu beschaffen und im DB Konzern einzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-03.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenaufbereitung
Referenznummer: 18FEA34531
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür plant der Auftraggeber, die DB Systel GmbH, die Einsetzung der Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) und legt dabei insbesondere Wert auf die Verfolgung der „Open BIM“ Strategie.
Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es ein solches CDE als Software as a Service – Lösung zu beschaffen und im DB Konzern einzuführen.
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür plant der Auftraggeber, die DB Systel GmbH, die Einsetzung der Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) und legt dabei insbesondere Wert auf die Verfolgung der „Open BIM“ Strategie.
Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es ein solches CDE als Software as a Service – Lösung zu beschaffen und im DB Konzern einzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenaufbereitung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenaufbereitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und anhand der Kriterien zur Abschichtung bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s. o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs. 3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
Im nächsten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Zuschlagskriterien im Rahmen der Bieterpräsentation zu überprüfen (Aufgabenstellung).
Die Einzelbeauftragungen erfolgen jeweils auf Grundlage der Festlegungen in der Rahmenvereinbarung im Rahmen eines nachgelagerten Wettbewerbs.
Abrufberechtigt ist der unter I.1 genannte Auftraggeber. Die Nutzung der Services kann jedoch auch durch Mitarbeiter der DB AG und der mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften erfolgen, sowie durch externe Unternehmen die in einem Vertragsverhältnis mit der DB AG stehen.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und anhand der Kriterien zur Abschichtung bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s. o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs. 3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
Im nächsten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Zuschlagskriterien im Rahmen der Bieterpräsentation zu überprüfen (Aufgabenstellung).
Die Einzelbeauftragungen erfolgen jeweils auf Grundlage der Festlegungen in der Rahmenvereinbarung im Rahmen eines nachgelagerten Wettbewerbs.
Abrufberechtigt ist der unter I.1 genannte Auftraggeber. Die Nutzung der Services kann jedoch auch durch Mitarbeiter der DB AG und der mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften erfolgen, sowie durch externe Unternehmen die in einem Vertragsverhältnis mit der DB AG stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür plant der Auftraggeber, die DB Systel GmbH, die Einsetzung der Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) und legt dabei insbesondere Wert auf die Verfolgung der „Open BIM“ Strategie.
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür plant der Auftraggeber, die DB Systel GmbH, die Einsetzung der Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) und legt dabei insbesondere Wert auf die Verfolgung der „Open BIM“ Strategie.
Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden.
Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es ein solches CDE als Software as a Service – Lösung zu beschaffen und im DB Konzern einzuführen.
Als Grundlage der BIM Methodik plant die DB Systel GmbH, als IT-Integrator und Enabler des DB Konzerns, die Beschaffung und Einführung eines Common Data Environment (CDE) für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn. Ziel ist es dabei, diese Plattform als eine „Software as a Service (SaaS)“ Lösung einzusetzen, welche nicht im Rechenzentrum der DB Systel GmbH, sondern vom Auftragnehmer selbst in einer Cloud Umgebung geführt wird. Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden. Außerdem wird es sowohl von DB internen Kunden, als auch DB externen Beteiligten (z. B. Planungsbüros) genutzt werden. Die Services können daher von anderen Konzerntöchtern und Projektpartnern genutzt werden. Mit Hilfe des CDEs soll den Infrastrukturprojekten ein modellbasiertes Datenmanagement bereitgestellt werden. Die Kommunikation der am Prozess Beteiligten soll dadurch kanalisiert, gesteuert und unterstützt werden, sowie eine modellbezogene Kommunikation erlauben.
Als Grundlage der BIM Methodik plant die DB Systel GmbH, als IT-Integrator und Enabler des DB Konzerns, die Beschaffung und Einführung eines Common Data Environment (CDE) für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn. Ziel ist es dabei, diese Plattform als eine „Software as a Service (SaaS)“ Lösung einzusetzen, welche nicht im Rechenzentrum der DB Systel GmbH, sondern vom Auftragnehmer selbst in einer Cloud Umgebung geführt wird. Im Vordergrund steht die Erstellung und Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE verwaltet. Weiterhin wird es das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte bilden, welche die BIM Methodik anwenden. Außerdem wird es sowohl von DB internen Kunden, als auch DB externen Beteiligten (z. B. Planungsbüros) genutzt werden. Die Services können daher von anderen Konzerntöchtern und Projektpartnern genutzt werden. Mit Hilfe des CDEs soll den Infrastrukturprojekten ein modellbasiertes Datenmanagement bereitgestellt werden. Die Kommunikation der am Prozess Beteiligten soll dadurch kanalisiert, gesteuert und unterstützt werden, sowie eine modellbezogene Kommunikation erlauben.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es solche CDEs als SaaS zu beschaffen und im DB Konzern einzuführen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zu 6 x um je 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, dass: über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, dass: der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, dass: der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, ob: berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, dass: der Bewerber in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen hat und treffen wird.
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, dass: kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt.
7) Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
8) Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9) Ausschlusskriterium
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
10) Ausschlusskriterium
Erklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 SektVO (Anlage B2) liegt dem Teilnahmewettbwerb bei. Nur in Verbindung mit dem Dokument „Nachunternehmer“ einzureichen sofern Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden.
Erklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 SektVO (Anlage B2) liegt dem Teilnahmewettbwerb bei. Nur in Verbindung mit dem Dokument „Nachunternehmer“ einzureichen sofern Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
11) Abgabe des unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 18FEA34531 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderenUnternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen…
… Geschäftsjahre,
… Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
12. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken aus dem Vertrag durch eine Haftpflichtversicherung zu decken. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
—— Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden 2 500 000,00 EUR
—— Für Vermögensschäden 500 000,00 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Das Bestehen dieser Haftpflichtversicherung hat der Bieter durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausschlusskriterien
12) ISO 27001
Der Bewerber belegt, dass seine Prozesse den Anforderungen eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO 27001 entsprechen. Er belegt dies durch ein gültiges ISO 27001 Zertifikat oder ein vergleichbares Dokument
13) Datenschutz
Bitte weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzes, insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU DSGVO genügt. Insbesondere:
— Beschreibung der Umsetzung der Anforderungen aus der EU-DSGVO, insbesondere, wie die Meldepflicht bei datenschutzrelevanten Vorfällen umgesetzt wurde,
— Beschreibung der Datenschutzorganisation des Bieters und der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
— Beschreibung der Maßnahmen hinsichtlich der Kontrollen zur Erfüllung des Trennungsgebots und der Löschung von Daten, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs
— Beschreibung der Schulung Ihres Personals bzgl. der Prozesse und Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen
— Beschreibung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Einsatz von Drittunternehmen
14) Standort der Leistungserbringung
Der Bewerber ist in der Lage die CDE-SaaS ausschließlich auf einer Infrastruktur im EWR zu betreiben.
Bitte benennen Sie den betreffenden Standort / die betreffenden Standorte und beschreiben Sie diese(n) kurz.
15) IT-Security-Management
Der Bewerber weist durch eine entsprechende Darstellung das Vorhandensein seines IT-Securityorganisation/-managementsystems nach und beschreibt dieses.
Bitte weisen Sie durch eine entsprechende Darstellung (z.B. Prozessbeschreibung) nach, dass Sie die Dienstleistungen in Einklang mit den marktüblichen Security-Standards erbringen.
Falls Sie über entsprechende Zertifikate zum Thema IT-Security verfügen, reichen Sie bitte Kopien der Zertifikate ein
16) Referenz CDE gemäß PAS 1192
Nachweis von Kunden die das angebotene CDE gemäß der englischen Norm PAS 1192 in Form eines Softare as a Service als Bauauftraggeber nutzen
Bewertungskriterien mit Mindestanforderung
17) Angabe eines dem Auftragsgegenstand entsprechenden Service, der bei mindestens 1 000 Anwendern eingesetzt wird.
18) Nachweis von mindestens einem Kunden bei dem die Einführung des angebotenen Services nur mit Konfiguration (keine Eingriffe am Quellcode) durchgeführt wurde.
19) Nachweis von mindestens einem Kunden bei dem der angebotene CDE Service bei 250 oder mehr Anwendern eingesetzt wird.
20) Nachweis von mind. einem Kunden bei dem der angebotene CDE Service bei 250 oder mehr Anwendern eingesetzt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s.u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien mit Mindestanforderung definiert. Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der aufgeführten Referenzen nach einem Punktesystem auf Grundlage der Anzahl der eingereichten Referenzen. Das genaue Bewertungsschema ist hier dargestellt und kann zus. in den Unterlagen auf der E-vergabe Plattform dem Dokument „B1_Eignungsmatrix-CDE.xls“ entnommen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s.u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien mit Mindestanforderung definiert. Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der aufgeführten Referenzen nach einem Punktesystem auf Grundlage der Anzahl der eingereichten Referenzen. Das genaue Bewertungsschema ist hier dargestellt und kann zus. in den Unterlagen auf der E-vergabe Plattform dem Dokument „B1_Eignungsmatrix-CDE.xls“ entnommen werden.
Kriterium 17 „Referenz
Nachweis von Kunden die das angebotene CDE gemäß der englischen Norm PAS 1192 in Form eines Softare as a Service als Bauauftraggeber nutzen
Folgende Angaben sind je Referenz erforderlich:
— Leistungszeitraum
— Angaben zum Bauauftraggeber mit den Informationen zu Branche / Standort / Land
— Darstellung der Kerneigenschaften der eingesetzten CDE-Lösung und deren Einsatzbereiche“
Gewichtung 25 %
Wertung: 0 Kunden = Ausschluss, 1 Kunde= 0 Punkte, 2 Kunden= 5 Punkte, 3-5 Kunden=10 Punkte, 6 oder mehr Kunden= 15 Punkte
Kriterium 18 „Leistungsportfolio
Erklärung lt. Eigenerklärung, dass:
Der Bewerber hat einen dem Auftragsgegenstand entsprechenden Service in seinem Portfolio, die bei mindestens 1 000 Anwendern eingesetzt wird“
Wertung: weniger als 1000 Anwender = Ausschluss 1000 Anwender=0 Punkte, 1001 – 2000 Anwender =5 Punkte, 2001 – 5000 Anwender=10 Punkte, mehr als 5000 Anwender= 15 Punkte
Kriterium 19 „Referenz
Nachweis von Kunden bei denen die Einführung des angebotenen Services nur mit Konfiguration (keine Eingriffe am Quellcode) durchgeführt wurde
— Angaben zu Kunde mit den Informationen zu Branche / Standort / Land
— Anwenderzahl des Kunden“
Wertung: 0 Kunden = Ausschluss 1 Kunde= 0 Punkte, 2 Kunden= 5 Punkte, 3-5 Kunden= 10 Punkte, 6 oder mehr Kunden= 15 Punkte
Kriterium 20 „Referenz
Nachweis von Kunden bei denen der angebotene CDE Service bei je 250 oder mehr Anwendern eingesetzt wird
— Angaben zu Kunde mit den Informationen zu Branche / Standort / Land“
Gewichtung: 25 %
Wertung: 0 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern = Ausschluss, 1 Kunde mit mehr als 250 Anwendern= 0 Punkte, 2-5 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern= 5 Punkte, 6-10 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern=10 Punkte, mehr als 10 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern=15 Punkte
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wertung: 0 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern = Ausschluss, 1 Kunde mit mehr als 250 Anwendern= 0 Punkte, 2-5 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern= 5 Punkte, 6-10 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern=10 Punkte, mehr als 10 Kunden mit je mehr als 250 Anwendern=15 Punkte
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und anhand der Kriterien zur Abschichtung bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s. o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs. 3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und anhand der Kriterien zur Abschichtung bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s. o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs. 3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
Im nächsten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Zuschlagskriterien im Rahmen der Bieterpräsentation zu überprüfen (Aufgabenstellung).
Die Einzelbeauftragungen erfolgen jeweils auf Grundlage der Festlegungen in der Rahmenvereinbarung im Rahmen eines nachgelagerten Wettbewerbs.
Abrufberechtigt ist der unter I.1 genannte Auftraggeber. Die Nutzung der Services kann jedoch auch durch Mitarbeiter der DB AG und der mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften erfolgen, sowie durch externe Unternehmen die in einem Vertragsverhältnis mit der DB AG stehen.
Abrufberechtigt ist der unter I.1 genannte Auftraggeber. Die Nutzung der Services kann jedoch auch durch Mitarbeiter der DB AG und der mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften erfolgen, sowie durch externe Unternehmen die in einem Vertragsverhältnis mit der DB AG stehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 150-345644 (2018-08-03)
Ergänzende Angaben (2018-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben