Ersatzneubau der Wupperbrücke „K1 / Hasenmühle“ im Bereich der Kreisstraße 1 und Wipperauer Straße mit den Leistungen:
„Objektplanung Ingenieurbauwerke“ gem. §43 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI in den LPH (4) 5 - 8 inkl. Abbruchplanung zum Herrichten des Grundstücks und Anschluss an den Bestand sowie „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI in den LPH 4 – 6.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Solingen – Technische Betriebe
Postanschrift: Dültgenstaler Straße 61
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42719
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vgv-solingen-wupperbruecke@du-diederichs.de📧
Region: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.solingen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Solingen Wupperbrücke K1 – Leichlinger Straße
2018_Solingen_005
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Ersatzneubau der Wupperbrücke „K1 / Hasenmühle“ im Bereich
Der Kreisstraße 1 und Wipperauer Straße mit den Leistungen:
„Objektplanung Ingenieurbauwerke“...”
Kurze Beschreibung
Ersatzneubau der Wupperbrücke „K1 / Hasenmühle“ im Bereich
Der Kreisstraße 1 und Wipperauer Straße mit den Leistungen:
„Objektplanung Ingenieurbauwerke“ gem. §43 in Verbindung Mit Anlage 12 HOAI in den LPH (4) 5 – 8 inkl. Abbruchplanung zum Herrichten des Grundstücks und Anschluss an den Bestand
Sowie „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI in den LPH 4 – 6
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 242 250 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wupperbrücke K1 / Leichlinger Straße Leichlinger Straße 42699 Solingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Brückenbauwerk „K1 / Leichlinger Straße“ überquert die Wupper im Zuge der Kreisstraße K1 an der Stadtgrenze Solingen und Leichlingen. Das Bauwerk liegt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Brückenbauwerk „K1 / Leichlinger Straße“ überquert die Wupper im Zuge der Kreisstraße K1 an der Stadtgrenze Solingen und Leichlingen. Das Bauwerk liegt an einer Kreisgrenze und befindet
Sich dadurch zu gleichen Teilen in Eigentum des RheinischBergischen-Kreises und der Stadt Solingen.
Das Bauwerk befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Der Überbau wurde Bereits im Jahr 2017 aufgrund von fortschreitender Rissbildung an der Unterbauseite zeitweise gesperrt und erst nach Sonderprüfung und statischer Nachrechnung wieder einspurig mit Einschränkungen freigegeben (Verkehrsbelastung auf 3,5 t begrenzt, Breitenbegrenzung 2,2 m).
Aufgrund der wichtigen Verkehrsbedeutung und einer Umfahrungsstrecke, welche durch die Leichlinger Innenstadt führt, ist ein Totalausfall der Brücke nicht vertretbar. Für den Abbruch und
Neubau wird daher als Ersatz eine Behelfsbrücke in westlicher Lage zur Bestandsbrücke im Jahr 2018 erstellt. Die Behelfsbrücke wird als Brücke gemäß EN1991-2NA/LM1 errichtet und kann als
Baubehelfsbrücke für die Baustellenlogistik des Neubaus mitgenutzt werden.
Vorplanungen in den LPH 1 - 3 liegen vor und werden im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Büros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Persönliche Vorstellung der PL (Ingenieurbauwerke und TWP) und örtlichen Bauüberwachung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ansätze zur Herangehensweise unter Berücksichtigung der Schnittstellen und Rahmenbedingungen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ansätze zum Ablauf der Maßnahme unter Berücksichtigung der angrenzenden Maßnahmen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung von: Kosten, Terminen, Qualitäten und Quantitäten, Fördermittelverwendung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Gewährleistung der örtlichen Präsenz und Personaleinsatz
Kostenkriterium (Name): Leistungen geteilt durch Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): Leistung / Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen der LPH 4 des Leistungsbildes „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ werden durch den Auftraggeber optional nach Bedarf in Abstimmung mit dem...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen der LPH 4 des Leistungsbildes „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ werden durch den Auftraggeber optional nach Bedarf in Abstimmung mit dem Planer und den genehmigenden Behörden mit separatem Schreiben beauftragt.
Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Übertragung der Leistungen zu. Er kann aus der Beauftragung oder Nicht-Beauftragung insbesondere keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend machen oder andere Rechte herleiten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch.
Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 099-226194
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Solingen Wupperbrücke K1 – GP
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Garstecki
Postort: Erkrath
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 242 250 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRYZTW
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 157-360380 (2018-08-14)