Sondersignalanlagen für Zivil-Kfz

Behörde für Inneres und Sport -Polizei-

Beschaffung von Sondersignalanlagen für Zivile-Kfz; in der Regel bestehend aus Tonfolgeanlage, Doppelblitzkennleuchte mit Magnethalterung und Frontblitzer. Erforderliche Ausstattung für Einsatzfahrten unter Sonderrechten (§ 35 STVO sowie VwV-STVO zu § 35 Sonderrechte).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-23 Auftragsbekanntmachung
2018-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Alarmsysteme
Referenznummer: 2018212151
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Sondersignalanlagen für Zivile-Kfz; in der Regel bestehend aus Tonfolgeanlage, Doppelblitzkennleuchte mit Magnethalterung und Frontblitzer. Erforderliche Ausstattung für Einsatzfahrten unter Sonderrechten (§ 35 STVO sowie VwV-STVO zu § 35 Sonderrechte).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Alarmsysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Alarmsysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Postanschrift: Mexikoring 33
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-np/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669295 📞
Fax: +49 40427999186 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OTEb7sLgp5Y%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-222942
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sondersignalanlage (Tonfolgeanlage, analoge Variante)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Tonfolge – analoge Variante
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Sondersignalanlage (Tonfolgeanlage, CAN-Variante)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Tonfolgeanlage CAN Variante
Bezeichnung des Loses: Doppelblitzkennleuchte mit Magnethalterung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Doppelblitzkennleuchte mit Magnethalterung
Bezeichnung des Loses: Blaue Frontblitzer
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Blaue Frontblizer, horizontal und vertikal

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Eilrich, Dirk
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OTEb7sLgp5Y%3d 🌏
URL der Teilnahme: www.bieterportal.hamburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 098-222942 (2018-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 156-358246
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 098-222942
ABl. S-Ausgabe: 156

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: Standby Pintsch GmbH
Postort: Dinslaken
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland 🇩🇪
00 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 116 000 EUR 💰
Name: Hänsch Warnsysteme GmbH
Postort: Herzlake
Postleitzahl: 49770
Gesamtwert des Auftrags: 16 000 EUR 💰
49 000 EUR 💰
51 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 156-358246 (2018-08-14)