Sozialbetreuung von Flüchtlingen
Der Auftraggeber ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen [Flüchtlingsaufnahmegesetz] (FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen durch eine psycho-soziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Esslingen eine angemessene soziale Beratung und Betreuung erhalten. Die Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Der Auftraggeber ist nach § 12 FlüAG berechtigt, die Aufgabe der sozialen Betreuung auf geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit zu übertragen. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage (zu § 6)“ zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes („DVO FlüAG“) ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikation.
Die vorläufige Unterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Übergangsbetreuung bis zu drei Monate fortgesetzt werden. Der Bieter übernimmt in dieser Zeit ebenfalls die soziale Betreuung der Flüchtlinge. Die gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt. Nach dem Ende der Übergangsbetreuung gewährleistet der Bieter eine verbindliche Übergabe an die Sozialen Dienste der Großen Kreisstädte bzw. des Landkreises Esslingen (Übergabedokumentation).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2018-03-06
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Auftragsbekanntmachung
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2018-09-26
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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