Sozialbetreuung von Flüchtlingen

Landkreis Esslingen

Der Auftraggeber ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen [Flüchtlingsaufnahmegesetz] (FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen durch eine psycho-soziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Esslingen eine angemessene soziale Beratung und Betreuung erhalten. Die Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Der Auftraggeber ist nach § 12 FlüAG berechtigt, die Aufgabe der sozialen Betreuung auf geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit zu übertragen. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage (zu § 6)“ zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes („DVO FlüAG“) ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikation.
Die vorläufige Unterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Übergangsbetreuung bis zu drei Monate fortgesetzt werden. Der Bieter übernimmt in dieser Zeit ebenfalls die soziale Betreuung der Flüchtlinge. Die gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt. Nach dem Ende der Übergangsbetreuung gewährleistet der Bieter eine verbindliche Übergabe an die Sozialen Dienste der Großen Kreisstädte bzw. des Landkreises Esslingen (Übergabedokumentation).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-06 Auftragsbekanntmachung
2018-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Menge oder Umfang:
1) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 1 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten, die durch Sprechstunden, Einzeltermine und Begleitungen zu Terminen gewährleistet werden, zu erbringen:— Durchführung und Organisation von Erstorientierungskursen bei der Ankunft/Einführung der neu zugewiesenen Flüchtlinge sowie Aushändigung und Erläuterung von Informationsmaterial über die Aufgaben und Angebote im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit.— Beratung und Vermittlung von allgemeinen Informationen über den Ablauf eines Asylverfahrens, die Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenhilfe etc.— Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten, die Asylverfahren bearbeiten.— Kooperation und Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen (Landratsamt, Ausländerbehörde, Gerichten, Rechtsanwälten, Gerichten, Polizei, Arbeitgebern etc.).— Formale Hilfeleistungen, wie z. B. Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten, Unterstützung bei Abgabe/Verfassen von geforderten Rückmeldungen, Ausfüllen von Formularen.— Unterstützung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Psychiatern, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie z. B. Refugio.— Bereich Krankenhilfe allgemein: Terminvereinbarungen, Anträge auf Kostenübernahme, Kontakte zu Ärzten, Maltesern und DRK, Krankenhäusern und insbesondere von Refugio und PBV.— Kontaktaufnahme zu Behörden und Ämtern (einschließlich Anträge auf Familienhilfe beim Jugendamt).— Hilfestellung bei der Anmeldung in Kindergärten und Schulen inkl. allen Anträgen auf Kostenübernahme beim Landratsamt.— Unterstützung der Flüchtlinge, die freiwillig ausreisen möchten bzw. zurückgeführt werden (Dublin-Fälle).— Unterstützung des Landratsamtes bei der Rückkehrberatung (z.B. Informationsstreuung bzgl. der Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr, Akquise von rück-kehrwilligen Flüchtlingen, Vermittlung von rückkehrwilligen Flüchtlingen an die Beratungsstelle am Landratsamt, Darstellung erster Informationen/Sachverhalte bei Weiterleitung an die Rückkehrberatungsstelle). Die Rückkehrberatung wird von der Beratungsstelle am Landratsamt durchgeführt. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen soll eine weiterführende Beratung bzgl. der Rückkehr durch den Auftragnehmer erfolgen.2) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 2 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:— Sammeln von Informationen, die zur Identifizierung und Betreuung schutzbedürftiger Personen beitragen. Schutzbedürftige Personen sind z. B. Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.— Erarbeitung von speziellen Angeboten für diese schutzbedürftigen Personen.— Weitervermittlung an Hilfsorganisationen (Behandlungszentren und Beratungsstellen).3) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 3 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:— Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens.— Unterstützung der Flüchtlinge bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen.— Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen.— Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten (Ratenzahlungsanträge, Stundungsverhandlungen), Weitervermittlung an die jeweils zuständigen Fachstellen.— Koordination und Durchführung von Sprachkursen gemäß § 13 Abs. 2 FlüAG gemäß vorhandenem Sprachkurs-Konzept des Landratsamtes.— Anpassung und Weiterentwicklung des vorhandenen Sprachkurs-Konzepts des Landratsamtes in Abstimmung mit dem Landratsamt.— Steuerung und Abrechnung von Sprachkursen.4) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 4 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:— Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen schulischen Kooperationsgruppen.— Organisation und Durchführung von Festen und Zusammenkünften, an denen Flüchtlinge und Bürger aus dem Umfeld der Gemeinschaftseinkünfte teilnehmen.5) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 5 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:— Vermittlung von Basisinformationen über das soziale Leben und das Rechtssystem in Deutschland.— Hilfe / Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmergemeinschaften und / oder Zusammenleben in der Unterkunft.— psychosoziale Betreuung bei Problemen und Schwierigkeiten im täglichen Leben innerhalb des sozialen Umfelds (Nachbarschaft, Arbeitsplatz).— Umgang mit Fremdenfeindlichkeit, Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung.6) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 6 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:Der Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeiter sind verpflichtet die ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen.Hierzu gehört insbesondere:— die Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter durch Training und Coaching im Sprachhilfebereich.— die Teilnahme an den Treffen der Arbeitskreise der ehrenamtlichen Mitarbeiter.— Informationsvermittlung über gesetzliche Rahmenbedingungen und bürokratische Verfahrensabläufe.— Durchführung von Einzelfallbesprechungen.— Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Themenabende mit den ehrenamtlichen Mitarbeiter.— die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Feste und Feiern mit den Flüchtlingen.7) Die Flüchtlinge der vorläufigen Unterbringung können noch bis zu 3 Monate durch den Auftragnehmer beim Übergang in die Anschlussunterbringung betreut werden.Der Auftragnehmer hat in diesem Zeitraum folgende Pflichten:— Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die sozialen Dienste des Landkreises und der Städte ein qualifiziertes Übergabeprotokoll erhalten. Hierzu stellt das Landratsamt das Formular „Übergabebogen“ zur Verfügung, das von dem Auftragnehmer entsprechend auszufüllen ist. Dadurch soll ein notwendiger weiterer Betreuungsbedarf festgehalten bzw. erhoben und sichergestellt werden.— Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch seine Mitarbeiter im Einzelfall die Übergabe an die sozialen Dienste der Städte oder des Landkreises zu organisieren, sofern ein weiterer spezifischer Betreuungsbedarf des jeweiligen Flüchtlings besteht.8) In der Mehrzahl der Fälle werden sich die Flüchtlinge während der vorläufigen Unterbringung soweit integriert haben, dass sie die sozialen Regelsysteme bei Bedarf selbst nutzen können. In dieser Übergangsphase erfolgt, sofern im Einzelfall erforderlich, eine noch engere Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit den folgenden Fachdiensten im Landkreis:— Fachkräfte der sozialen Dienste und Fachstellen der großen Kreisstädte,— Fachkräfte der sozialen Dienste des Landkreises,— Im Einzelfall qualifizierte EhrenamtlicheII. Betreuungsschlüssel1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, je 100 Flüchtlinge einen Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Flüchtlingssozialarbeit einzusetzen. Als Mitarbeiter in diesem Sinne gelten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ableisten.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Betreuungsschlüssel auch im Falle von Urlaubszeiten der einzelnen Mitarbeiter aufrechterhalten bleibt. Fallen Mitarbeiter krankheitsbedingt aus, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkrankten Mitarbeiter mit Mitarbeitern gleicher Qualifikation zu ersetzen. Das Landratsamt ist unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Mitarbeiter als Ersatz für erkrankte Mitarbeiter eingesetzt werden.3. Eine vorübergehende Abweichung vom Betreuungsschlüssel ist möglich, wenn unerwartet und kurzfristig eine hohe Anzahl von Flüchtlingen (mindestens 300) vorläufig untergebracht werden müssen.Die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre plus Option des Auftraggebers auf ein weiteres Jahr.Der Auftraggeber hat den Entwurf eines Betreuungsvertrages nebst Anlagen erstellt, mit dem die Leistungserbringung geregelt werden soll. Dieser wird auf Anfrage von der o.a. Kontaktstelle bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt. Spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Entwurf dann allen ausgewählten Bieten zur Verfügung gestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: jhell@dornbach.de 📧
Telefon: +49 6818919719 📞
Fax: +49 6818919717 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 046-102185
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der Aufforderung den Entwurf eines Betreuungsvertrages nebst Anlagen, der seitens der Vergabestelle als Grundlage für die weiteren Verhandlungen angesehen wird. Ebenso erhalten diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemeinsam mit der Aufforderung das Bewertungsraster mit Kriterien und Gewichtung, anhand dessen die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern erfolgen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen [Flüchtlingsaufnahmegesetz] (FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen durch eine psycho-soziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Esslingen eine angemessene soziale Beratung und Betreuung erhalten. Die Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
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Der Auftraggeber ist nach § 12 FlüAG berechtigt, die Aufgabe der sozialen Betreuung auf geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit zu übertragen. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage (zu § 6)“ zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes („DVO FlüAG“) ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikation.
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Die vorläufige Unterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Übergangsbetreuung bis zu drei Monate fortgesetzt werden. Der Bieter übernimmt in dieser Zeit ebenfalls die soziale Betreuung der Flüchtlinge. Die gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt. Nach dem Ende der Übergangsbetreuung gewährleistet der Bieter eine verbindliche Übergabe an die Sozialen Dienste der Großen Kreisstädte bzw. des Landkreises Esslingen (Übergabedokumentation).
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Menge oder Umfang:
1) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 1 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten, die durch Sprechstunden, Einzeltermine und Begleitungen zu Terminen gewährleistet werden, zu erbringen:
— Durchführung und Organisation von Erstorientierungskursen bei der Ankunft/Einführung der neu zugewiesenen Flüchtlinge sowie Aushändigung und Erläuterung von Informationsmaterial über die Aufgaben und Angebote im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit.
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— Beratung und Vermittlung von allgemeinen Informationen über den Ablauf eines Asylverfahrens, die Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenhilfe etc.
— Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten, die Asylverfahren bearbeiten.
— Kooperation und Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen (Landratsamt, Ausländerbehörde, Gerichten, Rechtsanwälten, Gerichten, Polizei, Arbeitgebern etc.).
— Formale Hilfeleistungen, wie z. B. Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten, Unterstützung bei Abgabe/Verfassen von geforderten Rückmeldungen, Ausfüllen von Formularen.
— Unterstützung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Psychiatern, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie z. B. Refugio.
— Bereich Krankenhilfe allgemein: Terminvereinbarungen, Anträge auf Kostenübernahme, Kontakte zu Ärzten, Maltesern und DRK, Krankenhäusern und insbesondere von Refugio und PBV.
— Kontaktaufnahme zu Behörden und Ämtern (einschließlich Anträge auf Familienhilfe beim Jugendamt).
— Hilfestellung bei der Anmeldung in Kindergärten und Schulen inkl. allen Anträgen auf Kostenübernahme beim Landratsamt.
— Unterstützung der Flüchtlinge, die freiwillig ausreisen möchten bzw. zurückgeführt werden (Dublin-Fälle).
— Unterstützung des Landratsamtes bei der Rückkehrberatung (z.B. Informationsstreuung bzgl. der Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr, Akquise von rück-kehrwilligen Flüchtlingen, Vermittlung von rückkehrwilligen Flüchtlingen an die Beratungsstelle am Landratsamt, Darstellung erster Informationen/Sachverhalte bei Weiterleitung an die Rückkehrberatungsstelle). Die Rückkehrberatung wird von der Beratungsstelle am Landratsamt durchgeführt. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen soll eine weiterführende Beratung bzgl. der Rückkehr durch den Auftragnehmer erfolgen.
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2) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 2 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:
— Sammeln von Informationen, die zur Identifizierung und Betreuung schutzbedürftiger Personen beitragen. Schutzbedürftige Personen sind z. B. Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
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— Erarbeitung von speziellen Angeboten für diese schutzbedürftigen Personen.
— Weitervermittlung an Hilfsorganisationen (Behandlungszentren und Beratungsstellen).
3) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 3 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:
— Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens.
— Unterstützung der Flüchtlinge bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen.
— Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen.
— Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten (Ratenzahlungsanträge, Stundungsverhandlungen), Weitervermittlung an die jeweils zuständigen Fachstellen.
— Koordination und Durchführung von Sprachkursen gemäß § 13 Abs. 2 FlüAG gemäß vorhandenem Sprachkurs-Konzept des Landratsamtes.
— Anpassung und Weiterentwicklung des vorhandenen Sprachkurs-Konzepts des Landratsamtes in Abstimmung mit dem Landratsamt.
— Steuerung und Abrechnung von Sprachkursen.
4) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 4 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:
— Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen schulischen Kooperationsgruppen.
— Organisation und Durchführung von Festen und Zusammenkünften, an denen Flüchtlinge und Bürger aus dem Umfeld der Gemeinschaftseinkünfte teilnehmen.
5) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 5 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:
— Vermittlung von Basisinformationen über das soziale Leben und das Rechtssystem in Deutschland.
— Hilfe / Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmergemeinschaften und / oder Zusammenleben in der Unterkunft.
— psychosoziale Betreuung bei Problemen und Schwierigkeiten im täglichen Leben innerhalb des sozialen Umfelds (Nachbarschaft, Arbeitsplatz).
— Umgang mit Fremdenfeindlichkeit, Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung.
6) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der Ziffer I Abs. 2 Nr. 6 der „Anlage (zu § 6)“ DVO FlüAG folgende Tätigkeiten zu erbringen:
Der Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeiter sind verpflichtet die ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen.
Hierzu gehört insbesondere:
— die Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter durch Training und Coaching im Sprachhilfebereich.
— die Teilnahme an den Treffen der Arbeitskreise der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
— Informationsvermittlung über gesetzliche Rahmenbedingungen und bürokratische Verfahrensabläufe.
— Durchführung von Einzelfallbesprechungen.
— Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Themenabende mit den ehrenamtlichen Mitarbeiter.
— die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Feste und Feiern mit den Flüchtlingen.
7) Die Flüchtlinge der vorläufigen Unterbringung können noch bis zu 3 Monate durch den Auftragnehmer beim Übergang in die Anschlussunterbringung betreut werden.
Der Auftragnehmer hat in diesem Zeitraum folgende Pflichten:
— Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die sozialen Dienste des Landkreises und der Städte ein qualifiziertes Übergabeprotokoll erhalten. Hierzu stellt das Landratsamt das Formular „Übergabebogen“ zur Verfügung, das von dem Auftragnehmer entsprechend auszufüllen ist. Dadurch soll ein notwendiger weiterer Betreuungsbedarf festgehalten bzw. erhoben und sichergestellt werden.
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— Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch seine Mitarbeiter im Einzelfall die Übergabe an die sozialen Dienste der Städte oder des Landkreises zu organisieren, sofern ein weiterer spezifischer Betreuungsbedarf des jeweiligen Flüchtlings besteht.
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8) In der Mehrzahl der Fälle werden sich die Flüchtlinge während der vorläufigen Unterbringung soweit integriert haben, dass sie die sozialen Regelsysteme bei Bedarf selbst nutzen können. In dieser Übergangsphase erfolgt, sofern im Einzelfall erforderlich, eine noch engere Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit den folgenden Fachdiensten im Landkreis:
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— Fachkräfte der sozialen Dienste und Fachstellen der großen Kreisstädte,
— Fachkräfte der sozialen Dienste des Landkreises,
— Im Einzelfall qualifizierte Ehrenamtliche
II. Betreuungsschlüssel
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, je 100 Flüchtlinge einen Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Flüchtlingssozialarbeit einzusetzen. Als Mitarbeiter in diesem Sinne gelten Mitarbeiter, die eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ableisten.
2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Betreuungsschlüssel auch im Falle von Urlaubszeiten der einzelnen Mitarbeiter aufrechterhalten bleibt. Fallen Mitarbeiter krankheitsbedingt aus, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkrankten Mitarbeiter mit Mitarbeitern gleicher Qualifikation zu ersetzen. Das Landratsamt ist unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Mitarbeiter als Ersatz für erkrankte Mitarbeiter eingesetzt werden.
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3. Eine vorübergehende Abweichung vom Betreuungsschlüssel ist möglich, wenn unerwartet und kurzfristig eine hohe Anzahl von Flüchtlingen (mindestens 300) vorläufig untergebracht werden müssen.
Die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre plus Option des Auftraggebers auf ein weiteres Jahr.
Der Auftraggeber hat den Entwurf eines Betreuungsvertrages nebst Anlagen erstellt, mit dem die Leistungserbringung geregelt werden soll. Dieser wird auf Anfrage von der o.a. Kontaktstelle bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt. Spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Entwurf dann allen ausgewählten Bieten zur Verfügung gestellt.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Lkes-fsa
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Esslingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1/ Vorlage des Auszuges aus einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister o.ä.),
2/ Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1/ Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 2 Geschäftsjahre
2/ Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters, soweit eine Veröffentlichung vorgeschrieben ist
3/ Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Nachweise, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen dem Teilnahmeantrag beiliegen. Der Nachweis der oben genannten Versicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
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4/ Nachweis über den Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) (Bezeichnung Berufsgenossenschaft, Mitgliedsnummer)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1/ Angabe von geeigneten Referenzen innerhalb der letzten höchstens 3 Jahre, in denen der Bieter Erfahrung mit der zu vergebenden Dienstleistung gesammelt hat und / oder die vergleichbar mit der betroffenen Tätigkeit sind (Wichtung: 40 %).
2/ Angabe von vorhandenen Beratungsräumlichkeiten bzw. -strukturen in der Region (Wichtung 20 %).
3/ Vorlage eines Kurz-Konzepts für die Gestaltung der sozialen Beratung und Betreuung der Zielgruppe (max. drei DIN A4-Seiten) (Wichtung: 40 %). Das Konzept soll Regelungen zum Umgang mit Personalengpässen im Falle von Krankheit, Urlaub etc. beinhalten. Bei Personalausfällen ist eine vollumfängliche Betreuung durch eine geregelte Vertretungsregelung sicherzustellen. Des Weiteren ist eine kurze Darstellung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Fachkräfte anzugeben.
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4/ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
5/ Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 7 GWB
6/ Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs.1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 EUR belegt worden ist.
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7/ Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit die Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8/ Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt werden kann.
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9/ Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg ("LTMG") bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird
10/ Vorlage einer Auflistung von Maßnahmen, die der Qualitätskontrolle dienen.
11/ Erklärung des Bieters, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Computer, Notebooks, Handys, Dienstwagen etc.)
12/ Angabe des Bieters über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben.
13/ Vorlage einer Erklärung des Bieters, aus der sich die gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit und die gegenwärtige Anzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter ergibt
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 6 Abs. 2 DVO FlüAG i.V.m. Anlage (zu § 6) DVO FlüAG, Ziffer II. Personal
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als vier Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) und Ziffer III.2) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der in Ziffer III.2.3 Nrn. 1) bis 3) genannten Kriterien mit der dort angegebenen Wichtung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 Vgv)
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Esslingen
c/o Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Europaallee 5, 66113 Saarbrücken
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Lkes-fsa
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der Aufforderung den Entwurf eines Betreuungsvertrages nebst Anlagen, der seitens der Vergabestelle als Grundlage für die weiteren Verhandlungen angesehen wird.
Ebenso erhalten diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemeinsam mit der Aufforderung das Bewertungsraster mit Kriterien und Gewichtung, anhand dessen die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern erfolgen wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist dann nicht mehrrechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 046-102185 (2018-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialbetreuung von Flüchtlingen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 186-421397
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 046-102185
ABl. S-Ausgabe: 186

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Name: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e. V.
Postanschrift: Limburgstr. 6
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73734
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 186-421397 (2018-09-26)