Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten). Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV - in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Referenznummer: OV-L-3812/16/18
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV - in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV - in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Orientierungs- und Beratungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048772
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYTQU.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV - in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung einer allgemeinen sozialen Beratung und Begleitung der Flüchtlinge mit einem eigenen Mietvertrag in Wohnungen.
Die Beratungsstelle soll für eine Kapazität von 300 Bedarfsgemeinschaften pro Jahr (§ 7 Absatz 3 SGB II) ausgelegt sein. Im Jahr 2017 wurden ca. 4.500 Fachleistungsstunden bewilligt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf die Bewilligungszahl und der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Flüchtlingsaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Sie ist weder als Mindestabnahmemenge noch als Obergrenze zu verstehen.
Die Beratungsstelle soll für eine Kapazität von 300 Bedarfsgemeinschaften pro Jahr (§ 7 Absatz 3 SGB II) ausgelegt sein. Im Jahr 2017 wurden ca. 4.500 Fachleistungsstunden bewilligt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf die Bewilligungszahl und der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Flüchtlingsaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Sie ist weder als Mindestabnahmemenge noch als Obergrenze zu verstehen.
Es liegt nach dem Erfolg ausgerichteten Ermessen des Auftragnehmers, die Leistungen in der Beratungsstelle, in der Wohnung des Antragsstellers und/ oder als Begleitung in Behörden, Institutionen, externen Diensten sowie Einrichtungen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam nach Abschluss der Einzelfallarbeit spätestens nach 4 Wochen einen Fallbericht (mit Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation) zur Verfügung zu stellen.
Es liegt nach dem Erfolg ausgerichteten Ermessen des Auftragnehmers, die Leistungen in der Beratungsstelle, in der Wohnung des Antragsstellers und/ oder als Begleitung in Behörden, Institutionen, externen Diensten sowie Einrichtungen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam nach Abschluss der Einzelfallarbeit spätestens nach 4 Wochen einen Fallbericht (mit Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation) zur Verfügung zu stellen.
Zur Umsetzung der Leistungsinhalte hat der Auftragnehmer präventiv und bei auftretenden Problemen lösungs- und ergebnisorientiert zu handeln.
Die Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen und mit den gängigen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn) in mindestens 30-minütigem Takt erreichbar sein. Die Entfernung zwischen Haltestelle und Beratungsstelle darf nicht mehr als 15 Minuten Fußweg auf öffentlichen Straßen betragen.
Die Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen und mit den gängigen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn) in mindestens 30-minütigem Takt erreichbar sein. Die Entfernung zwischen Haltestelle und Beratungsstelle darf nicht mehr als 15 Minuten Fußweg auf öffentlichen Straßen betragen.
Ferner müssen Zugang und Räumlichkeiten der Beratungsstelle barrierearm sein. Die Beratungsräume müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage geeignet sein, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs muss durch die räumlichen Verhältnisse sichergestellt sein.
Ferner müssen Zugang und Räumlichkeiten der Beratungsstelle barrierearm sein. Die Beratungsräume müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage geeignet sein, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs muss durch die räumlichen Verhältnisse sichergestellt sein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet in der Beratungsstelle wöchentlich mindestens zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit Sprechzeiten von jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet in der Beratungsstelle wöchentlich mindestens zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit Sprechzeiten von jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern dieser nicht schriftlich bis zum 30.9.2020 seitens der Landeshauptstadt Potsdam gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam; 14469; Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens, der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens, der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
— der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und,
— alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(4) Vorlage einer Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(5) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2015/2016/2017 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015/2016/2017).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(5) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2015/2016/2017 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015/2016/2017).
(6) Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(7) Die Erklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 (jährliches Mittel) sowie das für den Auftrag potentiell in Betracht kommende Personal.
(8) Benennung unternehmensbezogener Referenzaufträge in Bezug auf soziale Dienstleistungen vergleichbarer Art aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert ca.,
— Beschreibung des Projektes,
— Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Vergleichbar sind Aufträge über migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit).
Vergleichbar sind Aufträge über migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit).
(9) Die erweiterten Führungszeugnisse (nicht älter als 3 Monate) des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden.
(9) Die erweiterten Führungszeugnisse (nicht älter als 3 Monate) des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(10) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Auftragnehmer (VgV/VOL/VOB)
(11) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen / Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VgV/VOL/VOB)
(12) Erklärung zu Unteraufträgen und/oder Eignungsleihe
(13) Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV / Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 VgV
(14) Konzept zur Leistungsqualität mit folgenden Kriterien sowie deren Unterkriterien:
Die detaillierten Kriterien und Erfüllungsgrade sind in der Bewertungsmatrix hinterlegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam,
Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen,
Submissionsstelle.
Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220).
14467 Potsdam
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Gewichtung des Preises: 40 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 023-048772 (2018-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung – LAufnGDV – in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, um mit der Migrationssozialarbeit einen nahtlosen Übergang von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen für Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt für diesen Personenkreis die soziale Beratung und Begleitung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften/Wohnungsverbünden in Wohnungen wahrzunehmen. Gegenstand dieses Auftrags ist der Betrieb der Beratungsstelle sowie die Beratung vor Ort (in der Wohnung des Leistungsberechtigten).
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung – LAufnGDV – in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Gesamtwert des Auftrags: 1765120.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“, in dem nach dem Formular Zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende wert „0,01 EUR“ eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert je Los nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDHJ9
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“, in dem nach dem Formular Zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende wert „0,01 EUR“ eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert je Los nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDHJ9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Anforderungen der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung – LAufnGDV – in der jeweils geltenden Fassung - insbesondere Anlage 4) liegen der Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Die Beratungsstelle soll für eine Kapazität von 300 Bedarfsgemeinschaften pro Jahr (§ 7 Absatz 3 SGB II) ausgelegt sein. Im Jahr 2017 wurden ca. 4 500 Fachleistungsstunden bewilligt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf die Bewilligungszahl und der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Flüchtlingsaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Sie ist weder als Mindestabnahmemenge noch als Obergrenze zu verstehen.
Die Beratungsstelle soll für eine Kapazität von 300 Bedarfsgemeinschaften pro Jahr (§ 7 Absatz 3 SGB II) ausgelegt sein. Im Jahr 2017 wurden ca. 4 500 Fachleistungsstunden bewilligt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf die Bewilligungszahl und der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Flüchtlingsaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Sie ist weder als Mindestabnahmemenge noch als Obergrenze zu verstehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet in der Beratungsstelle wöchentlich mindestens zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit Sprechzeiten von jeweils 10.00 bis 16.00 anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 zu sichern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet in der Beratungsstelle wöchentlich mindestens zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit Sprechzeiten von jeweils 10.00 bis 16.00 anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 zu sichern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“, in dem nach dem Formular Zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende wert „0,01 EUR“ eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert je Los nicht veröffentlicht.
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“, in dem nach dem Formular Zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende wert „0,01 EUR“ eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert je Los nicht veröffentlicht.