Spedition

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Zur Ausstellungszeit der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 vom 17.4. bis 6.10.2019, sollen insbesondere Pflanzen (Gehölze, Stauden, Schnittblumen, Topf- und Beetpflanzen, Obst und Gemüse) zum Gelände der BUGA Heilbronn 2019 geliefert werden. Es erfolgen von März 2019 bis Oktober 2019 Lieferungen im Zusammenhang mit den Blumenhallenschauen und dem Freiland. Die Transporte erfolgen vom Aussteller nach Heilbronn und zurück. Die Lieferungen umfassen das gesamte Bundesgebiet. Des Weiteren werden Grabzeichen im März 2019 vom Hersteller (i. d. R, Steinmetze) und nach dem Ende der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 zurück geliefert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-10 Auftragsbekanntmachung
2018-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Kurze Beschreibung:
Zur Ausstellungszeit der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 vom 17.4. bis 6.10.2019, sollen insbesondere Pflanzen (Gehölze, Stauden, Schnittblumen, Topf- und Beetpflanzen, Obst und Gemüse) zum Gelände der BUGA Heilbronn 2019 geliefert werden. Es erfolgen von März 2019 bis Oktober 2019 Lieferungen im Zusammenhang mit den Blumenhallenschauen und dem Freiland. Die Transporte erfolgen vom Aussteller nach Heilbronn und zurück. Die Lieferungen umfassen das gesamte Bundesgebiet. Des Weiteren werden Grabzeichen im März 2019 vom Hersteller (i. d. R, Steinmetze) und nach dem Ende der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 zurück geliefert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E12489365 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E12489365 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-12 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 175-397220
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Zeit von Februar 2019 bis Oktober 2019 sind Lieferungen im Zusammenhang mit den Freiland- und Hallenschauen zu erwarten. Sie erfolgen vom Aussteller nach Heilbronn und zurück. Die Transporte erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Es werden überwiegend Pflanzen (Topfpflanzen, Schnittblumen, Sträucher, Gehölze, Gemüse und Obst, Beet- und Balkonpflanzen) auf das Gelände der BUGA Heilbronn 2019 geliefert. Die Aussteller können ihr Transportgut entsprechend der Ausstellungsordnung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 mit eigenen Fahrzeugen transportieren oder den Transport durch die Ausstellungsspedition durchführen lassen. Daher kann der Umfang der Transportleistungen für die Ausstellungsspedition nicht genau beziffert werden. Es werden ca. 250 – 300 Transporte erwartet. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistungen. Jede Rechnungsposition muss eindeutig dem entsprechenden Transportauftrag zugeordnet sein, d. h. jeder Teilabruf ist separat unter Angabe des Ausstellungsbereiches, Umfang, Ort und Zeit abzurechnen. Sollte die als vorläufige Größe angesetzte Auftragssumme nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Ausgleich auf die vorläufige Auftragssumme. Der Auftragnehmer erbringt die Speditionsleistungen mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal oder mittels Subunternehmer. Die Einbeziehung letzterer ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erlaubt. Die Lieferungen für die Ausstellungsgüter der Hallenschauen werden in der Zeit von April bis Oktober 2019 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind ca. 23 wechselnde Hallenschauen geplant, die je ein anderes Thema aufweisen. Diese Transporte erfolgen wöchentlich bzw. 14 tägig vor allem am Anfang der Woche vom Aussteller nach Heilbronn oder zurück.
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Als Transportmittel hat sich neben Paletten und Gitterboxen im Gartenbau CC Container eine große Bedeutung. Ein großer Anteil an Transporten wird mit diesen Containern erfolgen. Für die Freilandschauen ist mit Lieferungen ab Februar 2019 bis Oktober 2019 zu rechnen. Der Transport der Freilandpflanzen für den Ausstellungsbereich Wechselpflanzung findet hauptsächlich auf CC-Containern oder Europaletten statt. Im Ausstellungsbereich Grabgestaltung und Denkmal werden im Februar/ März 2019 ca. 67 Grabzeichen nach Heilbronn und im Oktober 2019 zum Aussteller zurück transportiert. Ab März 2019 müssen voraussichtlich aus verschiedenen Regionen große Kübelpflanzen nach Heilbronn gefahren werden, die im Oktober 2019 wieder zurück zu den Ausstellern gehen. Alle Pflanzen müssen fachgerecht befördert werden, das bedeutet:
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— Zugluftfreier Transport (Kofferfahrzeuge! Planenfahrzeuge sind nur eingeschränkt und nur nach Absprache mit dem Auftraggeber einsetzbar),
— Bei Bedarf Verwendung von klimatisierten Fahrzeugen,
— Die Durchführung von Transporten zu unüblichen Zeiten,
— Zum Be- und Entladen müssen bei Transporten von CC- Containern, Euro Paletten und Gitterboxen, Hebebühnenfahrzeuge eingesetzt werden,
— Es muss gewährleistet sein, dass Pflanzenlieferungen (<200 km) bei rechtzeitiger Terminabsprache am gleichen Tag verladen und angeliefert werden,
— Das Umladen der Pflanzen ist zu vermeiden.
Der Auftraggeber erteilt jeweils Einzelabrufe gemäß den Erfordernissen der Veranstaltung der BUGA Heilbronn 2019. Der Abruf erfolgt schriftlich bzw. per E-Mail. Darin ist der konkrete Umfang, die Zeit und der Abhol- bzw. Bringort beschrieben.
Die Lieferfristen sind nach den Vorgaben der im Formular „Transportabruf“ angegebenen Zeiten zwingend einzuhalten. Die Transporte werden in der Regel am darauf folgenden Kalendertag nach der Beladung entladen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über den Stand der Transporte zu informieren. Sollten Verzögerungen bei der Anlieferung oder Abholung eintreten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis über die ordnungsgemäße Ausführung entsprechender erbrachter Leistungen (z. B. Landesgartenschauen) in den letzten 5 Jahren;
2) Nachweis, dass das Personal (LKW-Fahrer) Erfahrung mit Pflanzentransporten der ausgeschriebenen Art hat.
Mindeststandards:
Zu 1.: mindestens 2 Referenzen.
Zu 2.: Eigenerklärung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E12489365 einzureichen.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E12489365
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E12489365 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 175-397220 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 201-457278
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 175-397220
ABl. S-Ausgabe: 201

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Zeit von Februar 2019 bis Oktober 2019 sind Lieferungen im Zusammenhang mit den Freiland-und Hallenschauen zu erwarten. Sie erfolgen vom Aussteller nach Heilbronn und zurück. Die Transporte erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Es werden überwiegend Pflanzen (Topfpflanzen,Schnittblumen, Sträucher, Gehölze, Gemüse und Obst, Beet- und Balkonpflanzen) auf das Gelände der BUGAHeilbronn 2019 geliefert. Die Aussteller können ihr Transportgut entsprechend der Ausstellungsordnung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 mit eigenen Fahrzeugen transportieren oder den Transport durch die Ausstellungsspedition durchführen lassen. Daher kann der Umfang der Transportleistungen für die Ausstellungsspedition nicht genau beziffert werden. Es werden ca. 250 – 300 Transporte erwartet. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistungen. Jede Rechnungsposition muss eindeutig dem entsprechenden Transportauftrag zugeordnet sein, d. h. jeder Teilabruf ist separat unter Angabe des Ausstellungsbereiches, Umfang, Ort und Zeit abzurechnen. Sollte die als vorläufige Größe angesetzteAuftragssumme nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Ausgleich auf die vorläufige Auftragssumme.Der Auftragnehmer erbringt die Speditionsleistungen mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal oder mittels Subunternehmer. Die Einbeziehung letzterer ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erlaubt. Die Lieferungen für die Ausstellungsgüter der Hallenschauen werden in der Zeit von April bis Oktober 2019 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind ca. 23 wechselnde Hallenschauen geplant, die je ein anderes Thema aufweisen. Diese Transporte erfolgen wöchentlich bzw. 14 tägig vor allem am Anfang der Woche vom Aussteller nach Heilbronn oder zurück.
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Als Transportmittel hat sich neben Paletten und Gitterboxen im Gartenbau CC Container eine große Bedeutung.Ein großer Anteil an Transporten wird mit diesen Containern erfolgen. Für die Freilandschauen ist mitLieferungen ab Februar 2019 bis Oktober 2019 zu rechnen. Der Transport der Freilandpflanzen für den Ausstellungsbereich Wechselpflanzung findet hauptsächlich auf CC-Containern oder Europaletten statt. Im Ausstellungsbereich Grabgestaltung und Denkmal werden im Februar/ März 2019 ca. 67 Grabzeichen nach Heilbronn und im Oktober 2019 zum Aussteller zurück transportiert. Ab März 2019 müssen voraussichtlich aus verschiedenen Regionen große Kübelpflanzen nach Heilbronn gefahren werden, die im Oktober 2019 wiederzurück zu den Ausstellern gehen. Alle Pflanzen müssen fachgerecht befördert werden, das bedeutet:
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Der Auftraggeber erteilt jeweils Einzelabrufe gemäß den Erfordernissen der Veranstaltung der BUGA Heilbronn 2019. Der Abruf erfolgt schriftlich bzw. per E-Mail. Darin ist der konkrete Umfang, die Zeit und der Abhol- bzw.Bringort beschrieben.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesgartenschau 2019 GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 201-457278 (2018-10-17)