Los 1:
Das IT-DLZ im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat die Software Splunk Enterprise Core und Splunk IT Service Intelligence App im Einsatz. Für diese Lizenzen wird eine Pflegeverlängerung benötigt.
Los 2:
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Erweiterung des Lizenzbestandes von Splunk Produkten abzuschließen.
Diese Rahmenvereinbarung soll über den Zeitraum vom 31.1.2019 bis 30.1.2022 gelten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Splunk Pflegeverlängerung und Rahmenvereinbarung Neulizenzen
2018CHO000018
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1:
Das IT-DLZ im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat die Software Splunk Enterprise Core und Splunk IT Service...”
Kurze Beschreibung
Los 1:
Das IT-DLZ im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat die Software Splunk Enterprise Core und Splunk IT Service Intelligence App im Einsatz. Für diese Lizenzen wird eine Pflegeverlängerung benötigt.
Los 2:
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Erweiterung des Lizenzbestandes von Splunk Produkten abzuschließen.
Diese Rahmenvereinbarung soll über den Zeitraum vom 31.1.2019 bis 30.1.2022 gelten.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepflege
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Das IT−DLZ im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat die Software Splunk Enterprise Core und Splunk IT Service...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Das IT−DLZ im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat die Software Splunk Enterprise Core und Splunk IT Service Intelligence App im Einsatz. Für diese Lizenzen wird eine Pflegeverlängerung benötigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-31 📅
Datum des Endes: 2022-01-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Neulizenzen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2: Das IT−Dienstleistungszentrum des Freistaats
Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Das IT−Dienstleistungszentrum des Freistaats
Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Erweiterung des Lizenzbestandes von Splunk Produkten abzuschließen.
Diese Rahmenvereinbarung soll über den Zeitraum vom 31.1.2019 bis 30.1.2022 gelten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzprojekten”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-14
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 236-538881 (2018-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 236-538881
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Softwarepflege
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NetDescribe GmbH
Postanschrift: Keltenring 7
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rahmenvereinbarung Neulizenzen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 061-141266 (2019-03-22)