St2035 – Ortsumfahrung Neuburg mit 2. Donaubrücke – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Stadt Neuburg an der Donau

Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit zwei Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Im Rahmen des VgV – Verfahrens sollen die Landschaftspflegerische Begleitplanung in Form eines Stufenvertrages vergeben werden (Leistungsphase 1 – 4).
Die Leistungen beinhalten:
Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung LPH 1 – 4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP Honorarzone III von den im Auftrag enthaltenen Leistungen werden zunächst jeweils nur die LPH 1 + 2 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – in Stufen abzurufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-11 Auftragsbekanntmachung
2019-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit zwei Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Im Rahmen des VgV – Verfahrens sollen die Landschaftspflegerische Begleitplanung in Form eines Stufenvertrages vergeben werden (Leistungsphase 1 – 4). Die Leistungen beinhalten: Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung LPH 1 – 4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP Honorarzone III von den im Auftrag enthaltenen Leistungen werden zunächst jeweils nur die LPH 1 + 2 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – in Stufen abzurufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuburg-Schrobenhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neuburg an der Donau
Postanschrift: Amalienstraße A 54
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuburg-donau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@neuburg-donau.de 📧
Telefon: +49 843155385 📞
Fax: +49 843155399 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=151971 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 240-548228
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren — gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt. Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen und Hinweise zur Vorgehensweise bei der elektronischen Angebotsabgabe auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) finden Sie im Dokument „Bieterinfo für das eAngebot“, das als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt ist. — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen, — Vorgesehener Nachunternehmerleistungen sind gemäß den Formblättern des Teilnahmeantrags anzugeben. Fehlende Unterlagen: Es werden keine mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen nachgefordert (§ 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden. Bewerbungsformular und Bieterplattform: — Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf dem Bieterserver heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung), — Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind ausschließlich über den unter I.3) Kommunikation benannten Bieterserver bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Antworten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle, allen am Verfahren Beteiligten, ebenfalls ausschließlich über den Bieterserver zur Verfügung gestellt. Wirtschaftliche Ausschlusskriterien: — Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 500 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit zwei Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Im Rahmen des VgV – Verfahrens sollen die Landschaftspflegerische Begleitplanung in Form eines Stufenvertrages vergeben werden (Leistungsphase 1 – 4).
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Die Leistungen beinhalten:
Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung LPH 1 – 4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP Honorarzone III von den im Auftrag enthaltenen Leistungen werden zunächst jeweils nur die LPH 1 + 2 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – in Stufen abzurufen.
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Die Stadt Neuburg an der Donau ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Neuburg Schrobenhausen, Planungsregion 10, Ingolstadt. Die Einwohnerzahl der Stadt Neuburg ist von 28 055 im Jahr 2011 auf 30 050 im Jahr 2016 angewachsen. Die neuesten Bevölkerungsprognosen lassen eine weitere deutliche Erhöhung in den nächsten Jahren erwarten. Der Fahrzeugbestand im Landkreis ist von 85 500 im Jahre 2011 (davon 3.400 Lkw über 3,5 t) auf 97 000 (davon 4 100 Lkw) im Jahr 2016 angewachsen; dies bedeutet einen Anstieg von 13,5 % innerhalb von 5 Jahren. Im Stadtgebiet ist die Elisenbrücke im Stadtzentrum die einzige vorhandene Querungsmöglichkeit der Donau und damit die einzige Nord-Süd-Verbindung. Die Elisenbrücke weist nach neuesten Erhebungen eine Verkehrsbelastung von über 20 000 Fahrzeugen auf. Daher ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet unabdingbar. Die Ortsumfahrung soll als Staatsstraße in Sonderbaulast durch die Stadt Neuburg an der Donau errichtet werden; eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern liegt bereits vor. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 3 km. Als planungsrechtliche Grundlage für die Ortsumfahrung wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt. Erste planungsrechtliche Grundlagen wurden bereits erarbeitet (Verkehrsgutachten, FPA, faunistische Erhebungen).
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Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Stufenvertrag – abhängig vom Genehmigungsverlauf.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 der HOAI (Landschaftspflegerischer Begleitplan)
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen separat zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuburg an der Donau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen gemäß Auftragsunterlagen.
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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— Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §§ 44 Abs.1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium, vergl. VI.3 der Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen gemäß Auftragsunterlagen.
Auswahlkriterien:
Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (im Bereich Landschaftspflegerische Begleitplanung). (Wichtung 10 %)
(Mindestpunktzahl ab 60 000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 500 000 EUR netto)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Siehe hierzu wirtschaftliche Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen gemäß Auftragsunterlagen
a) Auswahlkriterium Büroorganisation und Projektteam:
—Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 5 %),
(Mindestpunktzahl ab 2 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab 15 Mitarbeitern),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 15 %)
(Höchstpunktzahl bei Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition. Fehlen diese Angaben, werden 0 Punkte vergeben).
b) Referenzprojekte
Angabe von Referenzprojekten des Büros im Bereich Landschaftspflegerische Begleitplanung (Wichtung 70 %)
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen!
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben. Bis zu 50 % der Punktzahl können über die Bewertung der Auswahlkriterien vergeben werden.
Auswahlkriterium Referenzprojekte:
Größe des Planungsgebiets
(Mindestpunktzahl ab > 20 ha, Höchstpunktzahl ab > 400 ha)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anzahl der geforderten Referenzen: 2
Mindestanforderungen je Referenzprojekte:
1) Planung nach § 26 HOAI (LBP zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung) LPH 1 – 4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP vollständig erbracht;
2) Mindesthonorarzone: III;
3) Projektbeginn und -fertigstellung innerhalb den letzten 10 Jahre (1.1.2008 bis einschließlich Zeitpunkt der Versendung dieser Bekanntmachung);
4) Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
—Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind grundsätzlich in Deutsch zu erstellen,
—Der Auftragnehmer hat während der Ausführungsphase eine kurzfristige Erreichbarkeit/Verfügbarkeit vor Ort zu gewährleisten,
—Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern bei verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Referenzen der Nachunternehmen sind beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit;
3) Fachliche Eignung – Referenzprojekte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.neuburg-donau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=151971 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
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Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen und Hinweise zur Vorgehensweise bei der elektronischen Angebotsabgabe auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) finden Sie im Dokument „Bieterinfo für das eAngebot“, das als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen,
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— Vorgesehener Nachunternehmerleistungen sind gemäß den Formblättern des Teilnahmeantrags anzugeben.
Fehlende Unterlagen:
Es werden keine mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen nachgefordert (§ 56 Abs. 2 S. 2 VgV).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf dem Bieterserver heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung),
— Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind ausschließlich über den unter I.3) Kommunikation benannten Bieterserver bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Antworten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle, allen am Verfahren Beteiligten, ebenfalls ausschließlich über den Bieterserver zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 500 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 240-548228 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Im Rahmen des VgV – Verfahrens sollen die Landschaftspflegerische Begleitplanung in Form eines Stufenvertrages vergeben werden (Leistungsphase 1-4). Die Leistungen beinhalten: Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung LPH 1-4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP Honorarzone III von den im Auftrag enthaltenen Leistungen werden zunächst jeweils nur die LPH 1 + 2 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – in Stufen abzurufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 033-074828
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 240-548228
ABl. S-Ausgabe: 33

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Im Rahmen des VgV – Verfahrens sollen die Landschaftspflegerische Begleitplanung in Form eines Stufenvertrages vergeben werden (Leistungsphase 1-4).
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Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung LPH 1-4 einschließlich Artenschutzbeitrag – saP Honorarzone III von den im Auftrag enthaltenen Leistungen werden zunächst jeweils nur die LPH 1 + 2 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – in Stufen abzurufen.
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Die Stadt Neuburg an der Donau ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Neuburg Schrobenhausen,Planungsregion 10, Ingolstadt. Die Einwohnerzahl der Stadt Neuburg ist von 28 055 im Jahr 2011 auf 30 050 im Jahr 2016 angewachsen. Die neuesten Bevölkerungsprognosen lassen eine weitere deutliche Erhöhung in den nächsten Jahren erwarten. Der Fahrzeugbestand im Landkreis ist von 85 500 im Jahre 2011 (davon 3 400 Lkw über 3,5 t) auf 97 000 (davon 4 100 Lkw) im Jahr 2016 angewachsen; dies bedeutet einen Anstieg von 13,5 % innerhalb von 5 Jahren. Im Stadtgebiet ist die Elisenbrücke im Stadtzentrum die einzige vorhandene Querungsmöglichkeit der Donau und damit die einzige Nord-Süd-Verbindung. Die Elisenbrücke weist nach neuesten Erhebungen eine Verkehrsbelastung von über 20 000 Fahrzeugen auf. Daher ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet unabdingbar. Die Ortsumfahrung soll als Staatsstraße in Sonderbaulastdurch die Stadt Neuburg an der Donau errichtet werden; eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern liegt bereits vor. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 3 km. Als planungsrechtliche Grundlage für die Ortsumfahrung wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt. Erste planungsrechtliche Grundlagen wurden bereits erarbeitet (Verkehrsgutachten, FPA, faunistische Erhebungen).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 033-074828 (2019-02-13)