Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) zu beauftragen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von sechs Messsäulen inklusive Blitzeinrichtung zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung beider Fahrtrichtungen,
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen an den vorgegebenen Standorten einschließlich der notwendigen Tiefbaumaßnahmen,
— Lieferung von 2 Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedien- und Transportzubehör, Erstinstallation und Inbetriebnahme,
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage,
— jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen,
— optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Bad Saulgau – Geschwindigkeitsmesseinrichtungen
848/2018
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) zu beauftragen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von sechs Messsäulen inklusive Blitzeinrichtung zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung beider Fahrtrichtungen,
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen an den vorgegebenen Standorten einschließlich der notwendigen Tiefbaumaßnahmen,
— Lieferung von 2 Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedien- und Transportzubehör, Erstinstallation und Inbetriebnahme,
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage,
— jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen,
— optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor).
1️⃣
Ort der Leistung: Sigmaringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Bad Saulgau und Gemeindegebiet Herbertingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des mit der Zuschlagserteilung zustande gekommenen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind folgende vom Auftragnehmer zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des mit der Zuschlagserteilung zustande gekommenen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind folgende vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
a) Lieferung von 6 fabrikneuen Säulen nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung. Die Säulen müssen die baulichen Voraussetzungen zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung erfüllen. Für die 6 Säulen sind 2 Blitzeinrichtungen zu liefern. Diese werden dann wechselweise in den Säulen verbaut;
b) Aufstellung und Montage der Säulen einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z. B. Gründung- und Fundamentarbeiten inklusive ggf. einer Pflasterung einer Servicefläche von ca. 1 m um die Säule, Verkehrssicherung) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung;
c) Lieferung von zwei fabrikneuen Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten (im Folgenden kurz „Laserscanner“ genannt) inklusive Kamera, einschließlich Bedien- und Transportzubehör für den stationären Einsatz in den Säulen mit neuester, durch die PTB zugelassener Einrichtungssoftware zur Geschwindigkeitsüberwachung, welche mindestens 2 Fahrspuren mit einer Breite von bis zu 4 m überwachen können. Erstmontage und Inbetriebnahme erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Es müssen unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugklassen und Tageszeiten eingestellt werden können. Das Messgerät muss die Fahrzeugklassen im Wesentlichen selbst unterscheiden können;
d) Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen;
e) Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen (u. a. jährliche Eichung und Wartung des Messsystems und der Messplätze, inklusive Röhrentausch);
f) Bediensoftware zur Einstellung der Messeinrichtungen;
g) optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor), die bei Gewalteinwirkungen eine Meldung an die Stadtverwaltung oder die Polizei gibt.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-03 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional anzubieten ist die Ausrüstung der Messsäulen mit einer Alarmeinrichtung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren;
(2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren;
(2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-22
10:00 📅
“1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind;
3) Interessenten haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYX34
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 199-450529 (2018-10-12)
Ergänzende Angaben (2018-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) zu beauftragen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von sechs Messsäulen inklusive Blitzeinrichtung zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung beider Fahrtrichtungen,
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen an den vorgegebenen Standorten einschließlich der notwendigen Tiefbaumaßnahmen,
— Lieferung von zwei Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedien- und Transportzubehör, Erstinstallation und Inbetriebnahme,
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage,
— jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen,
— optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 199-450529
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-11-22 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-11-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-11-22 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-11-20 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2018/S 203-462310 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Saulgau hat mit dieser Ausschreibung die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation)...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Saulgau hat mit dieser Ausschreibung die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) beauftragt.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von 6 Messsäulen inklusive Blitzeinrichtung zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung beider Fahrtrichtungen,
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen an den vorgegebenen Standorten einschließlich der notwendigen Tiefbaumaßnahmen,
— Lieferung von 2 Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedien- und Transportzubehör, Erstinstallation und Inbetriebnahme,
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage,
— jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen,
— optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des mit der Zuschlagserteilung zustande gekommenen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind folgende vom Auftragnehmer zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des mit der Zuschlagserteilung zustande gekommenen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind folgende vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
a) Lieferung von 6 fabrikneuen Säulen nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung. Die Säulen müssen die baulichen Voraussetzungen zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung erfüllen. Für die 6 Säulen sind 2 Blitzeinrichtungen zu liefern. Diese werden dann wechselweise in den Säulen verbaut;
b) Aufstellung und Montage der Säulen einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z. B. Gründung- und Fundamentarbeiten inklusive ggf. einer Pflasterung einer Servicefläche von ca. 1 m um die Säule, Verkehrssicherung) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung;
c) Lieferung von 2 fabrikneuen Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten (im Folgenden kurz „Laserscanner“ genannt) inklusive Kamera, einschließlich Bedien- und Transportzubehör für den stationären Einsatz in den Säulen mit neuester, durch die PTB zugelassener Einrichtungssoftware zur Geschwindigkeitsüberwachung, welche mindestens 2 Fahrspuren mit einer Breite von bis zu 4 m überwachen können. Erstmontage und Inbetriebnahme erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Es müssen unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugklassen und Tageszeiten eingestellt werden können. Das Messgerät muss die Fahrzeugklassen im Wesentlichen selbst unterscheiden können;
d) Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen;
e) Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen (u. a. jährliche Eichung und Wartung des Messsystems und der Messplätze, inklusive Röhrentausch);
f) Bediensoftware zur Einstellung der Messeinrichtungen;
g) optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor), die bei Gewalteinwirkungen eine Meldung an die Stadtverwaltung oder die Polizei gibt.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 199-450529
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Stadt Bad Saulgau – Geschwindigkeitsmesseinrichtungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jenoptik Robot GmbH
Postort: Monheim am Rhein
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Str. 202
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind;
3) Interessenten haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYUPZ
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 240-547939 (2018-12-10)