Text
Für die unter 3.1 a) bis e) benannten Projektverantwortlichen gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau Stadtbahnbau in Verbindung mit Straßenbau mit folgenden Mindestanforderungen.
— Bei allen Referenzprojekten müssen:
1) Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein, und;
2) es muss sich um Maßnahmen handeln, bei denen ein Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt wurde, und;
3) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen.
— Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb genommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollendet erbracht worden sein.
Für die unter 3.1 f) bis g) benannten Projektverantwortlichen gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau von Brücken mit folgenden Mindestanforderungen:
— Bei allen Referenzprojekten müssen:
1) mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 (außer Tragwerksplanung) erbracht worden sein, und;
2) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 2 Mio. EUR betragen.
— Es muss mindestens ein Referenzprojekt vorgelegt werden, bei denen das Brückenbauwerk über Gleisanlagen der Deutschen Bahn verantwortlich geplant und errichtet wurde,
— ein Referenzprojekt muss fertiggestellt und abgenommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (Ingenieurbauwerk) bzw. 2 - 3 (Tragwerksplanung) erbracht worden sein.
Für die unter 3.2 a) bis c) zu benennenden Referenzprojekt gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau Stadtbahnbau in Verbindung mit Straßenbau mit folgenden Mindestanforderungen:
— Bei allen Referenzprojekten müssen:
1) Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein, und;
2) es muss sich um Maßnahmen handeln, bei denen ein Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt wurde, und;
3) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen.
— Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb genommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollendet erbracht worden sein.
Für die unter 3.2 d) bis e) zu benennenden Referenzprojekt gelten als vergleichbare Referenzprojekte der Neubau von Brücken mit folgenden Mindestanforderungen:
— Bei den Referenzprojekten müssen:
1) Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 (außer Tragwerksplanung) erbracht worden sein, und;
2) es muss sich hierbei mindestens um Brücken für den Straßenverkehr handeln, und;
3) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 2 Mio. EUR betragen.
— Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt und abgenommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (Ingenieurbauwerk) bzw. 2 – 3 (Tragwerksplanung) erbracht worden sein,
— es muss mindestens ein Referenzprojekt vorgelegt werden, bei denen das Brückenbauwerk über Gleisanlagen der Deutschen Bahn verantwortlich geplant und errichtet wurde.