Text
Für die unter 3.1 a) bis e) benannten Projektverantwortlichen gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau Stadtbahnbau in Verbindung mit Straßenbau mit folgenden Mindestanforderungen:
— Bei allen Referenzprojekten müssen
1) mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein, und;
2) es muss sich um Maßnahmen handeln, bei denen ein Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt wurde, und;
3) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen.
— Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb genommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollendet erbracht worden sein.
[…]
Für die unter 3.2 a) bis c) zu benennenden Referenzprojekt gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau Stadtbahnbau in Verbindung mit Straßenbau mit folgenden Mindestanforderungen:
— Bei allen Referenzprojekten müssen
1) mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein, und;
2) es muss sich um Maßnahmen handeln, bei denen ein Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt wurde, und;
3) die Gesamtbaukosten (netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen.
— Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb genommen sein bzw. mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollendet erbracht worden sein.