Die Stadt Calw beabsichtigt, zur Deckung des langfristigen Bedarfs an Gewerbeflächen, den Bereich „Lindenrain“ auf Gemarkung Stammheim im Umfang von ca. 21 ha (brutto) zu erschließen und als interkommunales Gewerbegebiet zu nutzen. Das geplante Gewerbegebiet liegt südlich des Ortsteils Calw-Stammheim, zwischen B 296 und K 4302. Die dafür vorgesehene Fläche wird derzeit vollständig forstwirtschaftlich genutzt. Eine, für die Entwicklung notwendige, Waldumwandlungserklärung liegt seit Ende 2017 vor. Im Zuge der Planrechtsschaffung soll die Waldumwandlungsgenehmigung erteilt werden. Der Flächennutzungsplan soll voraussichtlich im Frühjahr 2018 wirksam und der Bebauungsplan im Herbst 2018 rechtskräftig werden.
Verkehrsanbindung des Gewerbeparks ist sowohl über einen Anschluss an die B 296 als auch an die K 4302 geplant. Die innere Erschließung erfolgt über 2 Straßen sowie einen Kreisverkehr.
Zur einheitlichen Entwässerung der zukünftigen Gewerbeflächen in Richtung Stammheim ist im südwestlichen Bereich eine Geländeauffüllung mit rd. 500 000 m erforderlich. Dadurch kann die gesamte Gebietsfläche im Freispiegelabfluss in Richtung Stammheim entwässert werden. Das anfallende Niederschlagswasser soll über eine Regenwasserbehandlungsanlage geführt und dann ebenfalls in Richtung Stammheim abgeleitet werden. Für die innere Erschließung sind neben der Entwässerung auch die Wasserleitungen sowie Leerrohtrassen vorzusehen. Die Planungleistungen zur Erschließung des Gewerbeparks Calw Lindenrain sind Gegenstand dieser Ausschreibung (siehe II.1.4).
Die Stromversorgung sowie die Hauptwasserzuleitung werden durch die EnCW erbracht und sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die anrechenbaren Herstellkosten (netto) belaufen sich, gem. einer ersten Grob-Kostenschätzung, auf:
— 2 000 000 EUR (Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI),
— 2 500 000 EUR (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI – Objekt Aufschüttung),
— 5 100 000 EUR (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI – Objekt Kanal),
— 250 000 EUR (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI – Objekt Wasserleitung).
Die Honorarzonen werden wie folgt bewertet:
— II (Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI),
— II (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams (anhand abgewickelter Bauvorhaben)
Preis (Gewichtung): 25
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 029-063239
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Stadt Calw – Erschließung Gewerbepark Lindenrain
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 714124236-0📞
E-Mail: info@istw.de📧
Fax: +49 714124236-99 📠
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 777799.95 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 176-399324 (2018-09-11)