Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus – OV 177-2018 – Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow – Oberflächenabdichtung Los 8
OV 177-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mülldeponien📦
Kurze Beschreibung: Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow – Umbau Oberflächenabdichtung
(Los 8)
1️⃣
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siedlungsabfalldeponie Lakomaer Chaussee 5 03044 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“— 35 500 m Neubau endgültige Oberflächenabdichtung,
— 16 400 m Umbau von temporärer auf endgültige Oberflächenabdichtung,
— 2 180 m Gastransportleitungen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist in den Vergabeunterlagen (Formblättern) enthalten.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
— Auszug aus dem Handelsregister (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Bescheinigung Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK) oder aktuelle Handwerkerkarte bzw. Bescheinigung Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— aktuelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung zur Anzahl der für die Leistung erforderlichen Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Raum 41
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet nicht öffentlich statt.
“Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den...”
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 6 Werktage vor Angebotsfrist möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Eine Objektbesichtigung kann vereinbart werden. Bitte nutzen Sie als Anfrage zur Objektbesichtigung die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDMB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus – Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 165-376180 (2018-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4190712.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siedlungsabfalldeponie
Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 165-376180
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe STRABAG Umwelttechnik GmbH, Bereich Nordost
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STRABAG Umwelttechnik GmbH, Bereich Nordost
Postanschrift: Otto-Schmerbach-Straße 20
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4986947.42 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDED
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus - Zentrales Vergabemanagement
Quelle: OJS 2018/S 234-534138 (2018-12-04)