Die Stadt Erbendorf beabsichtigt die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Anwesens Bräugasse 23 zu einem Bürgerzentrum. Es handelt sich um ein Einzeldenkmal, das Gebäude wurde 1796 errichtet. Gemäß vorliegender Kostenermittlung werden die Investitionskosten betreffend die Kostengruppen 300-700 bei ca. 3 Millionen EUR brutto liegen. Die Maßnahme soll Ende 2020 fertiggestellt sein. Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10.1 zu HOAI 2013 sowie die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Freianlagen, § 38 HOAI i. V. m. Anl. 11. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 und die Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie optional die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Erbendorf
Postanschrift: Bräugasse 4
Postort: Erbendorf
Postleitzahl: 92681
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Telefon: +49 941-29734-10📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 941-29734-11 📠
Region: Tirschenreuth🏙️
URL: www.erbendorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Erbendorf - Umbau und Sanierung Bürgerzentrum Bräugasse 23 - Architektenleistungen
193/18”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Erbendorf beabsichtigt die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Anwesens Bräugasse 23 zu einem Bürgerzentrum. Es handelt sich um ein...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Erbendorf beabsichtigt die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Anwesens Bräugasse 23 zu einem Bürgerzentrum. Es handelt sich um ein Einzeldenkmal, das Gebäude wurde 1796 errichtet. Gemäß vorliegender Kostenermittlung werden die Investitionskosten betreffend die Kostengruppen 300-700 bei ca. 3 Millionen EUR brutto liegen. Die Maßnahme soll Ende 2020 fertiggestellt sein. Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10.1 zu HOAI 2013 sowie die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Freianlagen, § 38 HOAI i. V. m. Anl. 11. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 und die Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie optional die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 282233.46 💰
Die Stadt Erbendorf beabsichtigt die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Anwesens Bräugasse 23 zu einem Bürgerzentrum. Es handelt sich um ein Einzeldenkmal, das Gebäude wurde 1796 errichtet. Das Anwesen besteht aus einem giebelständig zur Bräugasse errichteten Hauptgebäude und einem quer dazu errichteten Nebengebäude. Hauptgebäude und Nebengebäude umschließen in Verbindung mit einem angrenzenden Anwesen einen Hofraum, der über ein großes Zufahrtstor von der Bräugasse aus erschlossen wird. Im rückwärtigen Gebäudeteil befindet sich ein weiteres Nebengebäude, das in Nord-Süd-Richtung errichtet ist. Im Hauptgebäude wurden in den letzten Jahren bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die angrenzenden Nebengebäude (Scheune und Stallung) sind in einem sehr schlechten Zustand, die Dachkonstruktion ist eingestürzt.
Die Stadt Erbendorf beabsichtigt die Realisierung folgenden Nutzungskonzepts:
Der Freibereich soll als Hofraum für Veranstaltungen nutzbar sein. Die Gebäude sollen genutzt werden als Generationentreff einschließlich der erforderlichen Nebenräume (z. B. Küche), einem Raum für die „Mitterteicher Tafel“, einem Bürgerberatungszimmer, einem Mehrzweckraum für Ausstellung/Vortrag einschließlich der entsprechenden Vorbereiche, Raum für die Volkshochschule sowie Räume für Vereine (einschließlich Probenraum mit Instrumenten-Lagerraum).
Die Stadt Erbendorf hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die im Mai 2014 abgeschlossen wurde. Danach wurden 2 Alternativen untersucht. In Abstimmung mit der Förderbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege soll die Alternative II realisiert werden. Bei diesem Lösungsansatz wird auf einen nachträglichen Anbau eines Erschließungskerns verzichtet, Treppe und Aufzug werden in der Scheune untergebracht.
Die Maßnahme wird gefördert nach einem Förderprogramm des Bundes „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“. Gemäß Rahmenbewilligung der Regierung der Oberpfalz vom 19.7.2017 wurde für die Hälfte der notwendigen Investitionen die Förderung bewilligt. Die Realisierung des Projekts steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch für die restlichen 50 % der Investitionskosten Fördermittel zugesagt werden.
Gemäß vorliegender Kostenermittlung werden die Investitionskosten betreffend die Kostengruppen 300-700 bei ca. 3 Millionen EUR brutto liegen. Die Maßnahme soll Ende 2020 fertiggestellt sein.
Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10.1 zu HOAI 2013 sowie die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Freianlagen, § 38 HOAI i. V. m. Anl. 11. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 und die Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie optional die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises).
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4.0 Qualität der Präsentation
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen (2), 3 und 4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: In der Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-187677
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RSP Architektur + Stadtplanung GmbH
Postanschrift: Rosestrasse 24
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 282233.46 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYV27
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 088-211664 (2019-05-02)